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Biosicherheit bei Geräten, Transporten und (Gemeinschafts-) Maschinen

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11.04.2025 | von LK Ö

Allgemeine Biosicherheit - Vorsicht auch bei Maschinen und Geräten. In der Novelle der Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurden Vorgaben zur Biosicherheit verankert, um hervorzuheben, dass österreichische Unternehmer:innen selbstverantwortlich allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten haben.

Insbesondere sind dabei z.B. Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen, die das Betriebsgelände befahren, von Personen, die die Stallanlagen betreten und gegebenenfalls der Ausstattungsgegenstände in den Stallräumlichkeiten gemeint. Diese sollen im Rahmen eines überprüfbaren Konzeptes durch Unternehmerinnen und Unternehmer niedergeschrieben werden. Dies erfasst auch Transportfahrzeuge, die Betriebe anfahren, auf denen Tiere gelisteter Arten gehalten werden. Damit gemeint sind u.a. Fahrzeuge zum Transport von Futtermitteln, Molkereifahrzeuge, Viehtransporte oder auch Fahrzeuge des Maschinenringes.
14_5(c)_NordeifelAgrarvideos.jpg © NordeifelAgrarvideos
Maschinen und Geräte sind bei gemeinschaftlicher oder überbetrieblicher Nutzung gründlichst zu reinigen und auch bei Abholung oder Zustellung mögliche Ein- oder Übertragungswege zu bedenken. © NordeifelAgrarvideos

Auch bei Gemeinschafts- oder überbetrieblich eingesetzten Geräten ist das Risiko bestmöglich zu reduzieren.

Hier sind beispielsweise Zu- und Abfahrtswege oder Manipulationsplätze zu beachten. Die Fahrzeuge und Geräte sind entsprechend zu reinigen. Dies gilt im Besonderen bei Maschinen, welche direkt mit Gülle oder Mist in Verbindung kommen (Güllefass, Miststreuer, Gülle-Separator etc.). Eine entsprechende Reinigung mit Hochdruckgeräten besser noch mit Heißwasser/Dampf (Temperaturen über 70 °C) reduziert das Übertragungsrisiko deutlich. Zusätzlich sollten geeignete Desinfektionsmittel verwendet werden, wie z.B. Präparate auf Basis Peressigsäure, Ameisensäure, Essigsäure oder Zitronensäure in der richtigen Konzentration gemäß Beipackzettel. Das MKS-Virus ist sehr stabil in der Umwelt, aber insbesondere empfindlich gegenüber niedrigen pH-Werten (Säuren) und Temperatur.

Siehe "7 Gebote zum Schutz des Betriebes vor Maul- und Klauenseuche (MKS)" | Landwirtschaftskammer Oberösterreich“.

Eine Einschleppung ob über Personen oder Geräte von möglichem Übertragungsmaterial in den Stall ist zu verhindern. Darüber hinaus ist die geographische Lage des Betriebes zu beachten. In den ausgewiesenen Sperr- und Überwachungszonen gibt es gesonderte Regeln und Verbote und besondere risikominimierende Vorsichtsmaßnahmen zu bedenken.

Für Transportunternehmen sind laut Verordnung besondere Regeln einzuhalten:

Transportunternehmer haben dafür zu sorgen, dass
  • Transportmittel für die Verbringung gehaltener empfänglicher Tiere und deren Erzeugnisse sich in einem guten Erhaltungszustand befinden, sodass die Einhaltung guter Hygienebedingungen sichergestellt ist.
  • Mittel zur Reinigung und Desinfektion der Transportmittel und Transportcontainer jederzeit mitgeführt werden.
  • Lenker und weitere Insassen ihrer Fahrzeuge, bevor sie Betriebe mit empfänglichen Tieren betreten, geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche anwenden (z.B. Verwendung von Einmalüberschuhen, Desinfektion der Hände etc.).

Links zum Thema

  • 7 Gebote zum Schutz des Betriebes vor Maul- und Klauenseuche (MKS) Übersicht der relevanten Maßnahmen, die jeder tierhaltende Betrieb nun unbedingt einhalten sollte.
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MKS aussitzen ist mit Sicherheit keine Option

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Maul- und Klauenseuche: Hinweise zur Entschädigung im Seuchenfall

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