Berlakovich: Verbesserung bei der Gemeinsamen Agrarpolitik erreicht
Als Interessenvertretung haben wir uns in den letzten Jahren ständig eingesetzt, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unseren Bauern Perspektiven bietet. Jedoch stehen wir im aktuellen GAP Strategieplan der GLÖZ 6-Auflage kritisch gegenüber. Diese sieht vor, dass über die Wintermonate Acker- und Dauerkulturflächen bedeckt bleiben sollen. Im Detail ist verankert, dass zwischen 1. November und 15. Februar eine Mindestbodenbedeckung (Ernterückstände, Kultur oder Zwischenfrucht) bei Ackerflächen von 80 Prozent und bei Dauerkulturflächen eine Mindestbodenbedeckung von 50 Prozent umzusetzen ist.
„Die GLÖZ 6-Bestimmung wurde ohne unseren Input von der EU festgelegt. Diese Auflage stellt für viele Betriebe ein fachlich großes Problem dar und sorgt bei den Bauern für Unmut. Als Burgenländische Landwirtschaftskammer haben wir uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass diese Regelung nicht in Kraft tritt - und das jetzt mit Erfolg! Die Umsetzung der Mindestbodenbedeckung wird für 2022/23 ausgesetzt. Wir werden auch in Zukunft für unsere Bäuerinnen und Bauern weiterkämpfen, damit die GLÖZ 6-Auflage in dieser Form nicht umgesetzt wird. Eine praxisgerechte Ausarbeitung muss her“, so Nikolaus Berlakovich, Präsident der Burgenländischen Landwirtschaftskammer.