Arbeitnehmerfreizügigkeit kroatischer Staatsangehöriger ab 1. Juli
Am 30. Juni 2020 läuft die siebenjährige Übergangsfrist für die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Bürger des EU-Mitgliedstaats Kroatien aus. Kroatische Arbeitskräfte haben somit ab 1. Juli 2020 volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Beschäftigungsbewilligungen werden für kroatische Staatsangehörige nicht mehr benötigt.
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