Anreicherungsgrenze für 2020 erhöht
Seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wurde mitgeteilt, dass für Weine der Ernte 2020 in Österreich eine Erhöhung der Anreicherung im gemeinschaftsrechtlichen Rahmen (EU-VO 1308/2013, VO 2393/2017) zugelassen wird. Die Erhöhung bedeutet eine Anhebung der Grenze von 2 auf 2,5% Vol.
Alkohol. Hintergrund ist die in manchen Gebieten beginnende Fäulnis.
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