Anbindehaltung in Biobetrieben: Was zu beachten ist
Auf sogenannten "Kleinbetrieben“, das sind Biobetriebe bis maximal 35 Rinder-GVE Jahresdurchschnittsbestand, können Rinder in Anbindehaltung gehalten werden. Wird nur eine Tierkategorie am Biobetrieb gehalten, reduziert sich die zulässige Rinder GVE-Zahl auf 20 GVE. Zuchtstiere können aus Sicherheitsgründen in Anbindehaltung gehalten werden. Sie verlieren den Biostatus, wenn sie ohne Auslauf gehalten werden.
Biobetriebe mit Anbindehaltung müssen diese seit heuer behördlich genehmigen lassen (siehe Expertentipp) und gewisse Kriterien einhalten. So müssen zum Beispiel mit der Tierhaltung mindestens 24 TGI-Punkte (Tiergerechtheitsindex) erreicht werden, die Tiere müssen während der Weidezeit Zugang zu Weideland und mindestens zweimal in der Woche Zugang zum Freigelände haben, wenn das Weiden nicht möglich ist. Für die Einhaltung der Vorgaben ist es notwendig, dass während der Wintermonate die notwendige Einrichtung, z. B. ein Laufhof oder eine abgezäunte Freifläche, vorhanden sind. Die Anforderungen an den Auslauf sind in der biologischen Wirtschaftsweise genau geregelt. So muss die Auslauffläche mit Einrichtungen zum Schutz vor Regen, Sonne, Kälte oder Hitze ausgestattet sein. Der ständig begehbare Auslauf sollte außerdem befestigt oder mit Spaltenböden ausgeführt sein, zumindest soll ein Zertrampeln des Bodens verhindert werden. Die Mindestauslauffläche entnehmen Sie der Tabelle.
Den Tieren kann der Auslauf auch in einzelnen Gruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gewährt werden. Diese so genannte "gruppenweise Auslaufnutzung“ ist möglich, wenn die Hoflage so beengt ist, dass zu wenig Platz zur Errichtung von ausreichend großen Ausläufen für alle Rindergruppen vorhanden ist. Das muss allerdings durch die Biokontrollstelle genehmigt werden. Wenn Kälber am Betrieb sind, so müssen diese täglich in den Auslauf, die anderen Rindergruppen mindestens zweimal pro Woche.
Biobetriebe mit Anbindehaltung müssen diese seit heuer behördlich genehmigen lassen (siehe Expertentipp) und gewisse Kriterien einhalten. So müssen zum Beispiel mit der Tierhaltung mindestens 24 TGI-Punkte (Tiergerechtheitsindex) erreicht werden, die Tiere müssen während der Weidezeit Zugang zu Weideland und mindestens zweimal in der Woche Zugang zum Freigelände haben, wenn das Weiden nicht möglich ist. Für die Einhaltung der Vorgaben ist es notwendig, dass während der Wintermonate die notwendige Einrichtung, z. B. ein Laufhof oder eine abgezäunte Freifläche, vorhanden sind. Die Anforderungen an den Auslauf sind in der biologischen Wirtschaftsweise genau geregelt. So muss die Auslauffläche mit Einrichtungen zum Schutz vor Regen, Sonne, Kälte oder Hitze ausgestattet sein. Der ständig begehbare Auslauf sollte außerdem befestigt oder mit Spaltenböden ausgeführt sein, zumindest soll ein Zertrampeln des Bodens verhindert werden. Die Mindestauslauffläche entnehmen Sie der Tabelle.
Den Tieren kann der Auslauf auch in einzelnen Gruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gewährt werden. Diese so genannte "gruppenweise Auslaufnutzung“ ist möglich, wenn die Hoflage so beengt ist, dass zu wenig Platz zur Errichtung von ausreichend großen Ausläufen für alle Rindergruppen vorhanden ist. Das muss allerdings durch die Biokontrollstelle genehmigt werden. Wenn Kälber am Betrieb sind, so müssen diese täglich in den Auslauf, die anderen Rindergruppen mindestens zweimal pro Woche.
Auslauf attraktiv gestalten
Ist der Auslauf völlig "leergeräumt“, ist das nicht besonders anziehend für die Tiere, auch wenn dieser groß dimensioniert ist. Um einen Auslauf attraktiv zu gestalten und aufzuwerten, gibt es viele verschiedene Möglichkeiten: Man kann zum Beispiel eine Kratzbürste oder eine Tränke draußen anbringen, eine Raufe für Heu, eine Kraftfutterstation oder sogar, wenn entsprechend Platz vorhanden ist, einen überdachten Liegebereich schaffen. Ein solcher ist außerdem Schattenspender und vermindert Niederschlagswasser.
Besonders wichtig ist es, dass der Boden im Auslauf trittsicher, rutschfest, trocken und sauber ist. Ein Teil der Auslauffläche sollte befestigt sein, dadurch ist eine leichtere Reinigung möglich. Im Laufhof sollten sich keine spitzen Winkel oder Sackgassen befinden. Die optimale Ausrichtung ist nach Süden oder Südosten. Windanfällige Standorte sollten durch Bepflanzung, Zäune oder Windschutzwände geschützt werden. Optimal ist es auch, wenn den Tieren zwei Zugänge zum Auslauf angeboten werden können. Da Rinder Herdentiere mit festgelegter Rangordnung sind, wird dadurch gewährleistet, dass auch rangniedere Tiere in den Auslauf gelangen können. Beachtet werden muss auch, dass behornte Tiere mehr Fläche und Platz bei Durchgängen benötigen als Enthornte.
Besonders wichtig ist es, dass der Boden im Auslauf trittsicher, rutschfest, trocken und sauber ist. Ein Teil der Auslauffläche sollte befestigt sein, dadurch ist eine leichtere Reinigung möglich. Im Laufhof sollten sich keine spitzen Winkel oder Sackgassen befinden. Die optimale Ausrichtung ist nach Süden oder Südosten. Windanfällige Standorte sollten durch Bepflanzung, Zäune oder Windschutzwände geschützt werden. Optimal ist es auch, wenn den Tieren zwei Zugänge zum Auslauf angeboten werden können. Da Rinder Herdentiere mit festgelegter Rangordnung sind, wird dadurch gewährleistet, dass auch rangniedere Tiere in den Auslauf gelangen können. Beachtet werden muss auch, dass behornte Tiere mehr Fläche und Platz bei Durchgängen benötigen als Enthornte.
Expertentipp: VIS-Antragstellung im Auge behalten
Die Anbindehaltung von Biorindern ist seit heuer genehmigungspflichtig. Die Anträge sind im VIS-System zu stellen. Die Zugangsdaten wurden dafür Anfang Jänner von der Statistik Austria per Post zugesandt. Sollte ein Betrieb noch keine VIS-Zugangsdaten haben, kann er unter VIS Web Zugriffsdaten (statistik.at) neue anfordern. Das Biozentrum empfiehlt dringend, den Antrag bis Ende März zu stellen, damit es im Falle einer AMA-Kontrolle zu keiner Sanktionierung kommt. Achten Sie darauf, dass der Antrag auch tatsächlich an die Behörde übermittelt wurde! Auch die Genehmigung für Eingriffe sind über das VIS zu beantragen. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen eines Antrags oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an das Biozentrum Kärnten unter 0463/58 50-54 00.
Neue EU-Bioverordnung
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Bioverordnung ab 1. Jänner 2022 werden sich auch einzelne Bereiche der Auslaufgestaltung ändern. Das Biozentrum wird dazu rechtzeitig informieren. Grundsätzlich sind Übergangsfristen für bestehende Anlagen (alle bis 31. Dezember 2020 gebauten Anlagen) bis Ende 2030 vorgesehen.
Bei Fragen zur Bioanbindehaltung oder zur Auslaufgestaltung wenden Sie sich an das Biozentrum unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-5400.
Bei Fragen zur Bioanbindehaltung oder zur Auslaufgestaltung wenden Sie sich an das Biozentrum unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-5400.