Amerikanische Faulbrut bei der Biene
Die Amerikanische Faulbrut (AFB), eine nach dem Bienenseuchengesetz anzeigepflichtige Bienenkrankheit, tritt immer wieder vereinzelt auf. Wie bereits im Mitteilungsblatt in der Ausgabe vom 1. Mai 2020 berichtet, wurde kürzlich in den niederösterreichischen Gemeinden Katzelsdorf und Rattersdorf-Liebing das Auftreten der Amerikanischen Faulbrut festgestellt. Nun wurde ein weiteres Auftreten von der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung in den Gemeinden Purbach und Donnerskirchen mitgeteilt (Verordnung vom 19. Mai 2020) und über Bekämpfungsmaßnahmen in Imkerbetrieben in dieser Region informiert. In einer Zone mit einem Radius von 3 km (siehe Abbildung) wird eine Schutzzone festgelegt und es gelten folgende Bestimmungen:
- Bienenvölker dürfen aus dieser Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in diese Zone eingebracht werden.
- Alle Besitzer haben die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden.
- Der/Die Besitzer von Bienenvölkern ist/sind verpflichtet, den Organen der Bezirkshauptmannschaft Zutritt zum Bienenstand zu gestatten, die Entnahme von Untersuchungsmaterial zu dulden und die für die Maßnahmen nach dem Bienenseuchengesetz erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Imker im Bereich der Schutzzone werden um Beachtung gebeten, mit einer Aufhebung ist frühestens zwei Monate nach erfolgreicher Sanierung zu rechnen.