Afrikanische Schweinepest: Schulterschluss zwischen Landwirtschaft, Jägern und Bürgern
Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (Quelle: AGES)
Zur Verhinderung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind Präventionsmaßnahmen im Hausschweinebestand und in der Schwarzwildpopulation unumgänglich.
Landwirtschaft:
Die Landwirtschaft hat, speziell in schweinehaltenden Betrieben, dafür zu sorgen, dass Biosicherheitsmaßnahmen in den Hausschweinebeständen umgesetzt werden.
In Absprache mit der Jägerschaft sollen, dort wo es möglich ist, Schussschneisen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen angelegt werden.
Alle Landwirte werden gebeten, dass es Schulungen von Hilfskräften aus dem Ausland gibt, damit diese keine Speisen aus ihren Heimatländern mitnehmen bzw. sorglos nicht sachgerecht entsorgen.
Jäger:
Das Land Burgenland hat in diesem Zusammenhang zwei Maßnahmen mit dem Ziel der Reduktion des Schwarzwildbestandes eingeführt. Die Abschussprämie und die Zulassung der Verwendung von Nachtsichtgeräten zeigen bereits Wirkung: Mehr als 1.000 Stück Schwarzwild wurden laut Bericht vom 24.02.2022 seit Jahresbeginn im Burgenland erlegt und verwertet, das sind 570 Stück mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Bürger:
Das Virus kann in Blut, Fleisch, Knochen und Lebensmitteln monatelang ansteckend bleiben und über verunreinigte Schuhe, Kleidung, Werkzeuge und Behältnisse übertragen werden. Das Mitnehmen von Fleisch, Wurst, Speck usw. aus Nicht-EU-Ländern in Länder der Europäischen Union ist verboten. Grundsätzlich keine Lebensmittel aus Schweinefleisch und Wildschweinfleisch an Haus- und Wildschweine verfüttern.
Bei Reisen jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen vermeiden. Insbesonders auch bei Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften auf Vorsichtsmaßnahmen hinweisen! (siehe auch Kasten) Ausländische Arbeitskräfte sind bei uns in vielen Bereichen tätig, diese sind daher auch besonders auf die Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen.
Mit dem Einkauf von heimischem Wildbret und heimischem Schweinefleisch kann indirekt ein Beitrag geleistet werden, damit weniger Fleisch aus dem Ausland importiert wird und die Nachfrage nach heimischen Produkten steigt.
Landwirtschaft:
Die Landwirtschaft hat, speziell in schweinehaltenden Betrieben, dafür zu sorgen, dass Biosicherheitsmaßnahmen in den Hausschweinebeständen umgesetzt werden.
In Absprache mit der Jägerschaft sollen, dort wo es möglich ist, Schussschneisen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen angelegt werden.
Alle Landwirte werden gebeten, dass es Schulungen von Hilfskräften aus dem Ausland gibt, damit diese keine Speisen aus ihren Heimatländern mitnehmen bzw. sorglos nicht sachgerecht entsorgen.
Jäger:
Das Land Burgenland hat in diesem Zusammenhang zwei Maßnahmen mit dem Ziel der Reduktion des Schwarzwildbestandes eingeführt. Die Abschussprämie und die Zulassung der Verwendung von Nachtsichtgeräten zeigen bereits Wirkung: Mehr als 1.000 Stück Schwarzwild wurden laut Bericht vom 24.02.2022 seit Jahresbeginn im Burgenland erlegt und verwertet, das sind 570 Stück mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Bürger:
Das Virus kann in Blut, Fleisch, Knochen und Lebensmitteln monatelang ansteckend bleiben und über verunreinigte Schuhe, Kleidung, Werkzeuge und Behältnisse übertragen werden. Das Mitnehmen von Fleisch, Wurst, Speck usw. aus Nicht-EU-Ländern in Länder der Europäischen Union ist verboten. Grundsätzlich keine Lebensmittel aus Schweinefleisch und Wildschweinfleisch an Haus- und Wildschweine verfüttern.
Bei Reisen jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen vermeiden. Insbesonders auch bei Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften auf Vorsichtsmaßnahmen hinweisen! (siehe auch Kasten) Ausländische Arbeitskräfte sind bei uns in vielen Bereichen tätig, diese sind daher auch besonders auf die Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen.
Mit dem Einkauf von heimischem Wildbret und heimischem Schweinefleisch kann indirekt ein Beitrag geleistet werden, damit weniger Fleisch aus dem Ausland importiert wird und die Nachfrage nach heimischen Produkten steigt.
Von Seiten der Landwirtschaftskammer wird gebeten, durch Einhaltung dieser Maßnahmen das Risiko einer Einschleppung der ASP im Burgenland zu minimieren. Für Betriebsberatungen steht die Abteilung Tierzucht der Burgenländischen Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung. Kontakt: tierzucht@lk-bgld.at | Telefon: 02682/702-500
Kontakt
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Ing. Wolfgang Pleier
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
wolfgang.pleier@lk-bgld.at
T 02682/702-506
F 02682/702-590