ACHTUNG! Anmeldesfrist verlängert - AMA-Gütesiegel "ACKERFRÜCHTE" jetzt beantragen
Das AMA-Gütesiegel für Getreide und somit auch Brot und Backwaren wird ab der Ernte 2024 aufgebaut.
Damit kann den Konsument:innen garantiert werden, dass sich in ihrem Brot und Gebäck, die dieses Gütesiegel tragen, ausschließlich herkunftsgesichertes österreichisches Getreide befindet.
Um den Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm für Ackerfrüchte für noch mehr Landwirt:innen attraktiver zu machen, wurde die Anmeldefrist bis 05. Mai 2024 verlängert.
Registrierung
Landw. Betriebe können sich mit ihrem eAMA-Zugang kostenlos für das neue AMA-Qualitätsprogramm registrieren lassen.
- Einstieg AMA-Portal "Mein Gütesiegel" https://amamarketing-portal.services.ama.at/
- Identifizierung mit eAMA-Login (PIN-Code oder ID Austria/Handy-Signatur)
- Anmeldung zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte mit Dateneingabe
- Landwirtin/Landwirt erhält elektronische Bestätigung
Voraussetzungen
In der Grafik der AMA sind jene ÖPUL-Maßnahmen ersichtlich, die für das AMA-Gütesiegel-Programm "Ackerfrüchte" relevant sind.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme sind erfüllt, wenn: mindestens drei ÖPUL-Punkte (● ● ●) erreicht wurden und mindestens eine Basismaßnahme erfüllt wurde.
Die Basismaßnahmen können dabei untereinander und mit ergänzenden Maßnahmen kombiniert werden. Bei den Maßnahmen "Begrünung Zwischenfrucht" und "bodennahe Gülleausbringung" sind Mindestflächen/- mengen für die Teilnahme zu beachten:
Die Voraussetzungen zur Teilnahme sind erfüllt, wenn: mindestens drei ÖPUL-Punkte (● ● ●) erreicht wurden und mindestens eine Basismaßnahme erfüllt wurde.
Die Basismaßnahmen können dabei untereinander und mit ergänzenden Maßnahmen kombiniert werden. Bei den Maßnahmen "Begrünung Zwischenfrucht" und "bodennahe Gülleausbringung" sind Mindestflächen/- mengen für die Teilnahme zu beachten:
- Mindestfläche bei Begrünung Zwischenfrucht (mind. 10% der Ackerfläche)
- Mindestmenge bei bodennaher Gülleausbringung (mind. 100 m³ flüssiger Wirtschaftsdünger)
- Auch die Einhaltung der GAB und GLÖZ-Bestimmungen ist Voraussetzung für die Teilnahme beim AMA-Gütesiegelprogramm - sie sind ohnehin Voraussetzung für Direktzahlungen.
Details und weiterführende Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links sowie im Download.