Ab sofort gesetzlicher Schutz für "Ruster Ausbruch DAC“
Damit ein Süßwein unter der Herkunftsbezeichnung "Ruster Ausbruch DAC“ in Verkehr gebracht werden darf, muss er grundsätzlich den Anforderungen einer Trockenbeerenauslese entsprechen und darf aus einer oder mehreren weißen Qualitätsweinrebsorten gewonnen werden. Verwendet werden dürfen ausschließlich Botrytis-befallene, selektiv handgelesene Beeren, die aus der Freistadt Rust stammen. Das Mindestmostgewicht hat dabei 30 °KMW zu betragen. Hergestellt und abgefüllt werden muss der Süßwein ebenso in Rust.
Auch am Ostufer des Neusiedlersees wird der Bedeutung des Süßweines im Burgenland zukünftig noch mehr Rechnung getragen. Die geschützte Ursprungsbezeichnung "Neusiedlersee DAC“ gilt künftig neben Zweigelt auch für fruchtsüße Weine (Spätlesen und Auslesen), "Neusiedlersee DAC Reserve“ auch für edelsüße Weine (Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen). Die Angabe der engeren Herkunft "Seewinkel“ ist erlaubt, wenn die Trauben aus den Gemeinden Apetlon, Illmitz und/oder Podersdorf stammen.
Auch am Ostufer des Neusiedlersees wird der Bedeutung des Süßweines im Burgenland zukünftig noch mehr Rechnung getragen. Die geschützte Ursprungsbezeichnung "Neusiedlersee DAC“ gilt künftig neben Zweigelt auch für fruchtsüße Weine (Spätlesen und Auslesen), "Neusiedlersee DAC Reserve“ auch für edelsüße Weine (Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen). Die Angabe der engeren Herkunft "Seewinkel“ ist erlaubt, wenn die Trauben aus den Gemeinden Apetlon, Illmitz und/oder Podersdorf stammen.
Vollständige DAC-Verordnung Ruster Ausbruch und DAC-Verordnung Neusiedlersee unter: www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_431/BGBLA_2020_II_431.html
Auch an der Verordnung für Leithaberg DAC soll eine Ergänzung vorgenommen werden, die jedoch noch nicht gesetzlich verankert ist. So sollen zukünftig die Sorten laut Leithaberg DAC Verordnung aus Rust, die den Charakteristika der Verordnung entsprechen, als Leithaberg DAC vermarktet werden können.