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Ab 14. Jänner 2021 kein Zugriff mehr auf den Weinbaukataster in Wein-online

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22.12.2020 | von Ing. Verena Klöckl, BA

Weinbaukataster wird in INVEKOS-System übertragen. Wein-online läuft bis auf die weinbaugesetzlichen Meldungen sowie die Einsicht in den Weinbaukataster unverändert weiter und steht den Betrieben zur Verfügung

vineyard-428041_1920 (1).jpg © pixabay
© pixabay
Die bereits mehrmals angekündigte Überführung des bisherigen Weinbaukatasters in ein sogenanntes Nettoflächensystem bzw. auch INVEKOS genannt, soll mit Ende dieses Jahres bzw. spätestens im Jänner 2021 abgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist es Weinbaubetrieben ab 15. Jänner 2021 nicht mehr möglich, über Wein-online Einsicht in den derzeitigen Kataster zu nehmen und wie bisher über Wein-online diverse weinbaugesetzliche Meldungen zu machen.

Aktuelles Ausmaß der erfassten Flächen im Kataster auf INVEKOS-Basis

Mit Stand Oktober 2020 beinhaltete der Kataster auf INVEKOS-Basis mehr als 157.000 Schläge mit einem Gesamtflächenausmaß von über 45.000 ha von über 11.000 Weinbaubetrieben. Mit dem Mehrfachantrag 2021 sollen die noch fehlenden Weinbauflächen erfasst werden.

Gesetzliche Verpflichtung zur Meldung der Weingartenflächen

Aus § 12 des aktuell gültigen Burgenländischen Weinbaugesetzes geht die Verpflichtung jedes Weinbautreibenden hervor, alle von ihm bewirtschafteten Weingartenflächen im Rahmen des Mehrfachantrages anzugeben. Unter § 14 wird angeführt, dass jeder der seiner Meldepflicht nicht nachkommt mit einer Geldstrafe von mindestens 5.000 bis 10.000 Euro zu rechnen hat. Weinbautreibender ist jede Person, die im Burgenland eine Weingartenfläche auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet. Laut Gesetz liegt eine Weingartenfläche vor, wenn ein Weinbautreibender eine oder mehrere Weinbauparzellen bewirtschaftet, die das Flächenausmaß von 500 m² übersteigen. Werden Weingartenflächen im Ausmaß von unter 500 m² bewirtschaftet, jedoch der Wein oder die Weinbauerzeugnisse nicht nur im Haushalt verbraucht, sondern auch zu gewerblichen Zwecken in Verkehr gebracht, sind ebenso eine Meldung im Rahmen des Mehrfachantrages zu machen und die Fläche(n) zu erfassen, da für diese Weinbauerzeugnisse eine Erntemeldung abzugeben ist.

Weinbautreibende können ab 16. Dezember 2020 auf die Meldungserfassung zugreifen

Es ist vorgesehen, dass WinzerInnen ab 16. Dezember 2020 auf die Meldeerfassung für den Weinbaukataster im Rahmen des INVEKOS-Systems zugreifen können. Den Betrieben sollte es dann möglich sein, alle weinbaugesetzlichen Meldungen wie etwa betreffend Rodung, Auspflanzung, Bewirtschafterwechsel sowie Antragstellung für Pflanzgenehmigungen als auch Erstellung und Ausdruck von Übersichten im neuen System vorzunehmen.

Rechtzeitig gültige Zugangsdaten anfordern

Für den Zugriff auf die Daten im neuen Weinbaukataster auf INVEKOS-Basis wird ein gültiger Zugang (PIN oder Handy-Signatur) für den Einstieg in eAMA benötigt. Der PIN-Code kann ab sofort direkt unter www.eama.at angefordert werden, falls noch keiner vorhanden ist. Achtung: PIN-Code rechtzeitig beantragen – die Postzustellung dauert einige Werktage!

Benutzerhandbuch

Um Verständnis für etwaige technische Probleme, die in der Anfangsphase auftreten können, wird gebeten. Ab dem Beginn der Flächenerfassung für den Mehrfachantrag mit 14. Jänner 2021 sollte das System jedenfalls problemfrei laufen, sodass ab diesem Datum für Weinbaubetriebe ausschließlich nur mehr die INVEKOS-Katasterdaten zur Verfügung stehen. Die katasterführenden Stellen werden jedoch weiterhin über die bisherigen Katasterdaten verfügen, um Prüfungen usw. vornehmen zu können. Seitens der AMA wird in Kürze auch ein Benutzerhandbuch veröffentlicht, in dem anschaulich die verschiedenen Aktionen vorgestellt werden.

Information für Betriebe zu den eigenen bereits digitalisierten Flächen

Für die korrekte Abgabe der Erntemeldung bis 15. Dezember 2020, für die bereits der Hektarhöchstertrag von 10.000 kg gilt, sind die bereits digitalisierten Flächen laut dem INVEKOS-System heranzuziehen. Das Ausmaß der Flächen kann auf folgende zwei Arten eruiert werden: Es ist entweder aus dem Ausdruck, der nach der Digitalisierung ausgehändigt wurde, zu entnehmen (evtl. müssen andere Flächen noch herausgerechnet werden (z.B. Ackerflächen oder Grünbrachen)) oder mittels Einstieg in eAMA (falls bereits ein persönlicher eAMA-Zugang vorhanden ist) im Hilfssummenblatt einsehbar. Die Weinbauberater der Burgenländischen Landwirtschaftskammer sind gern behilflich. In der derzeitigen Situation ist vorab eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich – die aktuellen Rahmenbedingungen für den Dienstbetrieb in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer sowie den Bezirksreferaten sind zu beachten.

Weitere Fachinformation

  • Fördermöglichkeiten für zurückgegebene Weingartenpachtflächen
  • Beantragung der Genehmigung einer Weingarten-Neuanpflanzung von 15. Jänner bis 15. Februar 2025 möglich
  • Autonomer Weingartenroboter BAKUS im Burgenland
  • Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung am Etikett
  • Beantragung Investitionsförderung von 01.08. - 30.11.2024 möglich!
  • Österreichs beste Weine ausgezeichnet
  • Abgabe der Bestandsmeldung nicht vergessen!
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