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16.09.2022 - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

Für die besonders tierfreundliche Haltung von Schweinen wird eine Förderung im Rahmen des ÖPUL gewährt.

Ziel der Maßnahme

  • Verbesserung des Tierwohls
Zuchtsauengruppe.jpg
© Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Vogelmayer

Wofür wird die Prämie bezahlt?

Gefördert werden die Stallhaltung von Schweinen auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot oder die Freilandhaltung von Schweinen, sowie die Haltung von unkupierten Schweinen und deren Fütterung mit europäischen Eiweißfuttermitteln 




Förderfähige Kategorien von Schweinen:
  • Ferkel
  • Jung- und Mastschweine
  • Zuchtsauen und gedeckte Jungsauen
Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch Einstreu, Beschäftigungsmaterial, erhöhten Platzbedarf, Freilandhaltung, Fütterung von Eiweißfuttermitteln aus europäischen Quellen sowie den Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Ferkeln entstehen.

Zugangsvoraussetzung

Teilnahme mit mindestens 2 GVE/Betrieb in Summe über alle Kategorien im jeweiligen Jahr.

Definitionen im Rahmen dieser Maßnahme

Die Fördermaßnahme kann für folgende Tierkategorien gewählt werden:
  • Ferkel 8 bis 32 kg Lebendgewicht
  • Jung- und Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht (inkl. ungedeckte Jungsauen und ausgemerzte Zuchttiere)
  • Zuchtsauen und gedeckte Jungsauen ab 50 kg Lebendgewicht

Förderungsverpflichtungen

  • Teilnahme an einem anerkannten Tiergesundheitsdienst (gilt für Betriebe über 10 GVE geförderte Tiere). Ein entsprechender Nachweis über die Teilnahme ist nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Tiergesundheitsdienst erfolgt.
     
  • Einhaltung der Förder-Verpflichtungen bei allen Tieren der jeweiligen Tierkategorie. Ist aufgrund der Haltung von Tieren in bereits bestehenden Stallungen eine Teilnahme aller Tiere nicht möglich, muss eine Meldung der Anzahl der betroffenen Tiere an die AMA erfolgen.
     
  • Vorliegen einer Stallskizze und eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile bzw. laufende Dokumentation über die Freilandhaltung von Schweinen (Beginn und Ende des Weidezeitraums je Feldstück sowie Anzahl der Tiere je Feldstück).
     
  • Haltung von Ferkeln, Jung- und Mastschweinen in Gruppen unter folgenden Bedingungen
    • Den Tieren muss eine geschlossene, planbefestigte (d.h. zu max. 5% perforierte) Liegefläche zur Verfügung stehen. Die eingestreute Liegefläche muss mindestens ein Ausmaß von 40 % der geforderten nutzbaren Gesamtfläche aufweisen. Der Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine trockene Liegefläche gewährleistet ist.
    • Es muss jederzeit ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Gras, Stroh oder Heu zur Verfügung stehen.
    • Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen.
    • Ferkel, Jung und Mastschweine bis 20 kg - 0,30 m² Gesamtfläche
    • Ferkel, Jung und Mastschweine bis 32 kg - 0,50 m² Gesamtfläche
    • Ferkel, Jung und Mastschweine bis 50 kg - 0,70 m² Gesamtfläche
    • Ferkel, Jung und Mastschweine bis 85 kg - 0,90 m² Gesamtfläche
    • Ferkel, Jung und Mastschweine ab 85 kg - 1,10 m² Gesamtfläche
  • Haltung von Zuchtsauen und gedeckten Jungsauen in Gruppen (ausgenommen für Zeitabschnitte, in denen Gruppenhaltung gesetzlich nicht vorgesehen ist) unter folgenden Bedingungen:
    • Den Tieren muss eine geschlossene, planbefestigte (d.h. zu max. 5 % perforierte) Liegefläche zur Verfügung stehen.
      Mindestausmaß der Liegefläche: 0,95 m²/Jungsau und 1,3 m²/Zuchtsau.
      Der Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine trockene Liegefläche gewährleistet ist.
    • Es muss jederzeit ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Gras, Stroh, oder Heu zur Verfügung stehen.
    • Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen.
      • Zuchtsauen - 3,00 m²
      • Jungsauen - 2,00 m²
    • Haltung von Ferkeln, Jung- und Mastschweinen oder von Zuchtsauen und gedeckten Jungsauen in Gruppen in Freilandhaltung auf unbefestigten Flächen unter folgenden Bedingungen:
      • Es dürfen max. 4 GVE je ha gehalten werden oder der Tierbestand richtet sich nach einer wasserrechtlichen Bewilligung durch die zuständige Behörde.
        Die Dauer der durchgehenden Verwendung einer Fläche darf höchstens ein Jahr betragen.
      • Das Gehege muss zur Verhinderung des Kontakts mit Wildschweinen eine doppelte Umzäunung oder eine fundamentierte, dichte Umfriedung aufweisen. 
      • Futterplatz und Tränke sind räumlich getrennt und entweder auf befestigtem Untergrund oder sie werden regelmäßig versetzt. Die Futterstelle ist zum Schutz vor Niederschlägen mit einer Überdachung auszustatten.
      • Den Tieren steht ein überdachter, auf drei Seiten geschlossener und eingestreuter Leigebereich zur Verfügung, der so groß ist, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Für hochträchtige Zuchtsauen müssen Abferkelhütten zur Verfügung stehen.

         
    • Optionaler Zuschlag:
      Haltung von ausschließlich unkupierten Ferkeln, Jung- und Mastschweinen bei allen an der jeweiligen Kategorie teilnehmenden Tieren.
       
    • Optionaler Zuschlag:
      Einsatz von ausschließlich GVO-Freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft für die Fütterung aller Schweine am Betrieb. Der Nachweis der Herkunft und GVO-Freiheit ist bei nicht am Betrieb erzeugten Futtermitteln über entsprechende Belege (z.B. Lieferscheine, Rechnungen) zu erbringen. Eine gleichzeitige Lagerung und Verfütterung von nicht den Kriterien entsprechenden Eiweißfuttermitteln an andere Tierarten ist nicht zulässig.

    Höhe der Prämie

    Tierkategorie Details Euro/GVE
    Ferkel ab 8 bis 32 kg Lebendgewicht 180
    Ferkel Zuschlag für die Haltung von ausschließlich unkupierten Ferkeln 250
    Ferkel Zuschlag für den Einsatz von ausschließlich GVO-freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft für die Fütterung aller Schweine am Betrieb 60
    Jung- und Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht 65
    Jung- und Mastschweine Zuschlag für die Haltung von ausschließlich unkupierten Jung- und Mastschweinen 60
    Jung- und Mastschweine Zuschlag für den Einsatz von ausschließliche GVO-freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft für die Fütterung aller Schweine am Betrieb 60
    Zuchtsauen und gedeckte Jungsauen ab 50 kg Lebendgewicht 80
    Zuchtsauen und gedeckte Jungsauen Zuschlag für den Einsatz von ausschließliche GVO-freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft für die Fütterung aller Schweine am Betrieb 60

    Ermittlung der förderfähigen GVE

    GVE pro Tier laut Tierliste/Jahresdurchschnittsbestand
    • Ferkel 8 bis 32 kg: 0,07 GVE
    • Mastschweine ab 32 kg: 0,3 GVE
    • Jung- und Zuchtsauen: 0,5 GVE

    Downloads zum Thema

    • ÖPUL 2023 AMA-Aufzeichnungsvorlage: Tierwohl – Schweinehaltung ( Freilandhaltung) PDF 105,31 kB

    Links zum Thema

    • Hier geht´s zum AMA-Informationsblatt

    ÖPUL 2023-2027

    • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

    • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

    • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

    • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

    • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

    • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

    • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

    • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

    • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

    • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

    • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

    • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

    • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

    • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

    • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

    • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

    • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

    • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

    • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

    • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

    • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

    • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

    • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

    • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

    • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

    • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

    • Anhänge ÖPUL 2023

    • ÖPUL 2023: Prämienzuschläge auf Ackerflächen bei Maßnahmen UBB und Bio

    • AMA informiert über Umbruch von Zwischenfrüchten

    • Vorbeugender Grundwasserschutz Acker: Berechnungsmethodik bzw. Klarstellungen

    • ÖPUL 2023 - Klarstellungen für das erste Antragsjahr

    • Dokumentationsverpflichtungen im ÖPUL 2023

    • ÖPUL 2023: Sonderrichtlinie und AMA-Aufzeichnungsvorlagen veröffentlicht

    • Wir schauen drauf! - Mitmachen beim Naturschutzmonitoring im ÖPUL 2023

    • Informationsblätter zum ÖPUL 2023 veröffentlicht

    • ÖPUL 2023 – ein Überblick

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