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17.01.2022 | von Redaktion - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

ÖPUL 2023 – ein Überblick

Mit der EU-weiten Umsetzung des Ökoschemas macht die neue GAP-Reform einen großen Schritt Richtung Ökologisierung – auch in Österreich.

Um den Zielsetzungen des Green Deal gerecht zu werden, werden die Direktzahlungen hierzulande um 110 Mio Euro zurückgefahren und gleichzeitig das Umweltbudget für ÖPUL 2023 samt Ökoschema um 147 Mio Euro gesteigert. Das neue Umweltprogramm bietet im vorliegenden Entwurf eine Vielzahl von interessanten Fördermöglichkeiten.
Luftaufnahme
Im neuen ÖPUL erfolgt ausschließlich eine Abgeltung von ökologischen Leistungen, Mehraufwendungen und Mindererträgen. © Karl Thumfart / LK Oberösterreich

Programmgenehmigung im Herbst 2022

Das BMLRT hat das österreichische GAP Strategiepapier zum Jahreswechsel bei der Europäischen Kommission eingereicht und erwartet die Genehmigung bis zum Herbst 2022. Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich daher um den national ausverhandelten Entwurf zum Zeitpunkt Jänner 2022. Damit können sich noch weitere Änderungen ergeben.

Konditionalitäten sind die Baseline

Die bisherigen Greening und Cross Compliance Auflagen werden nun in die erweiterten Konditionalitäten übergeführt, die ohne weitere Prämien zu erfüllen sind, ehe man sich dem ÖPUL zuwendet. Die geforderten Mindeststandards werden in einem eigenen Beitrag behandelt.

Im Zentrum steht die Umweltgerechte biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)

Herzstück des neuen ÖPUL-Programms ist die neue Biodiversitätsförderung UBB, deren Anforderungen sowohl für teilnehmende konventionelle Betriebe als auch für Biobetriebe gelten. Ab 2 ha Acker und ab 2 ha Grünland sind mindestens 7% Biodiversitätsflächen anzulegen, wobei hier die ab 10 ha Ackerfläche geforderte Brache von 4% aus den Konditionalitäten bereits den Großteil ausmacht und angerechnet werden darf.
Auf Acker sind für Biodiversitätsflächen mind. 7 insektenblütige Mischungspartner aus mind. 3 verschiedenen Pflanzenfamilien anzubauen. Für hochwertige Neueinsaaten von Biodiversitätsflächen regionaler Herkunft (30 Mischungspartner aus 7 Familien) gibt es sowohl auf Acker als auf Grünland gesonderte Zuschläge. Am Grünland werden zur Erfüllung der Biodiversität vier verschiedene Möglichkeiten angeboten, die untereinander kombiniert werden können. Jeder UBB-Teilnehmer verpflichtet sich ab 10 ha Acker sowie ab 10 ha Grünland auf Feldstücken, die größer als 5 ha sind, zumindest 1.500 m2 Biodiversitätsflächen anzulegen.
Die mehrjährige UBB-Basismodulprämie beträgt auf Acker und Grünland 70 Euro/ha. Nicht-Tierhalter erhalten am Grünland 25 Euro/ha. Werden die Biodiversitätsflächen auf besseren Böden angelegt bzw. am Betrieb stärker verteilt gibt es Zuschläge. Auf dem Basismodul aufbauend stehen zahlreiche einjährige Module wie die Erhaltung von punktförmigen Landschaftselementen, zusätzliche Biodiversitätsflächen, seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Wildkräuter- und Brutflächen und förderwürdige Kulturen (Feldfutter, Eiweißpflanzen, Kreuzblütler inkl. Raps, Sonnenblume, Blühpflanzen) zur Verfügung. So wird beispielsweise Konsumraps mit 80 Euro/ha als förderwürdige Kultur berücksichtigt. Die drei mehrjährigen Topups Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel, Heuwirtschaft (bisher „Silageverzicht“) und HUMUS (Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchfähigen Grünland) sind im Falle der Teilnahme mit dem UBB-Basismodul kombinationspflichtig.

Biolandbau mit eigenständiger Maßnahme und Zugang zu UBB- Topups

Für Biobetriebe wird eine eigenständige, mehrjährige Maßnahme, die sich im Wesentlichen aus dem UBB Basismodul, der Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel und der Einhaltung der EU-Bioverordnung zusammensetzt, angeboten.
Die neue Bio-Basismodulprämie am Acker wurde mit 205 Euro/ha und jene am Grünland für Tierhalter unter 1,4 RGVE mit 215 Euro/ha festgelegt. Nicht-Tierhalter erhalten am Grünland eien Bio-Basismodulprämie von 70 Euro/ha, Tierhalter über 1,4 RGVE bekommen 205 Euro/ha. Ebenso gibt es wieder Prämien für Bio-Spezialkulturen, einen Zuschlag bei Anbau von Feldgemüse und Erdbeeren und Bio-Bienenstöcke. Biobetriebe können darüber hinaus die zahlreichen einjährigen Topups samt Zuschläge ebenso wie die UBB-Betriebe in Anspruch nehmen und damit in Summe höhere Prämien generieren als in der bisherigen Periode. Bei den mehrjährigen Topups stehen den Biobetrieben die kombinationspflichtigen Maßnahmen Heuwirtschaft und die Grünlandmaßnahme HUMUS zur Verfügung.

Begrünungsmaßnahmen und Erosionsschutz Acker

Die Begrünungsmaßnahmen Zwischenfruchtanbau und System Immergrün sind einjährig, können unabhängig von UBB oder BIO in Anspruch genommen werden und können beide mit der Maßnahme Erosionsschutz kombiniert werden. Die Mulchsaat wird mit 50 Euro/ha und die Direktsaat sowie Strip-Till mit 80 Euro/ha gefördert. Neben 150 Euro/ha für das Anhäufeln von Querdämmen bei Erdäpfeln gibt es 550 Euro/ha für besonders erosiongefährdete, begrünte Ablusswege. Erfreulich ist, dass neben den zahlreichen Varianten in der Maßnahme Zwischenfruchtanbau auch der Konsumraps als Winterbegrünung mit 90 Euro/ha gefördert wird. Bedingung ist allerdings, dass er gemeinsam mit mindestens 3 abfrostenden Begleitsaaten gesät wird.

Gebietskulisse für Grundwasserschutz Acker stark ausgeweitet

Die Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz Acker wird in der festgelegten Gebietskulisse, die vor allem in Niederösterreich stark ausgeweitet wurde, mit 50 Euro/ha gefördert. Gegenüber den bisherigen 100 Euro/ha wird die Prämie halbiert, in Oberösterreich wird aber ein zusätzliches Länder Topup von 30 Euro/ha angeboten und damit insgesamt mit 80 Euro/ha gefördert. Ackerbauern müssen zwar umfangreich dokumentieren, können aber bis zur Ertragslage „hoch 3“ düngen. Der saldierte N-Überschuss nach der Ernte ist im Feuchtgebiet zu 60 % und im Trockengebiet zu 80 % der Folgekultur anzurechnen. Dazu gibt es noch einen jährlichen Bildungszuschlag von 300 Euro je Betrieb für die ersten 10 ha Acker sowie einen Zuschlag von 50 Euro/ha für eine stark N-reduzierte Fütterung in der Schweinehaltung.

Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland

Diese Maßnahme wurde im ÖPUL 2015 mit der Bezeichnung „Grundwasserschutz Grünland“ in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg angeboten; die Teilnahmemöglichkeit besteht nunmehr in ganz Österreich. Neben dem Verzicht auf Grünlandumbruch darf auch bei der Grünlanderneuerung nicht umgebrochen werden; ausgenommen im Zuge einer Grünlandsanierung nach Schädlingsbefall. Pro angefangene 5 ha Grünland ist eine Bodenuntersuchung durchzuführen. Im ersten Verpflichtungsjahr sind mindestens 2 ha Teilnahmefläche, die Tierhalter-Eigenschaft von mindestens 0,3 RGVE/ha sowie mindestens 40 % Grünlandanteil am Betrieb gefordert. Ist dies erfüllt, so erhält man für alle Grünlandschläge unter 18 % Hangneigung Prämien, die ansteigend nach Grünlandzahl zwischen 30 und 100 Euro/ha gestaffelt sind. Für die Bewirtschaftung von artenreichen Grünland gibt es Zuschläge.

Sonstige Maßnahmen

Für die Dauerkulturen Wein, Obst und Hopfen gibt es wieder gestaffelt nach Hangneigung Förderungen für Erosionsschutz in allen Fahrgassen sowie für den Verzicht auf Herbizide und/oder Insektizide. Die Förderung der Bodennahen Ausbringung von Wirtschaftsdünger, die Gülleseparierung, Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen, die Almbewirtschaftung sowie zahlreiche Tierwohlmaßnahmen zu Behirtung, Weide, Stallhaltung Rinder und Stallhaltung Schweine runden das neue ÖPUL 2023 ab. Maßnahmen wie Naturschutz, Ergebnisorientierte Bewirtschaftung und Natura 2000 benötigen entsprechende Projektbestätigungen.

ÖPUL 2023-2027

  • 1. Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 2.1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 2.1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 2.1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2.2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 2.3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 2.4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 2.5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 2.6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 2.7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 2.8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 2.9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 2.10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 2.11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 2.12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 2.13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 2.15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 2.16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 2.17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 2.18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 2.19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 2.20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 2.21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 2.22 Tierwohl - Stallhaltung Schweine ÖPUL 2023

  • 2.23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 2.24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 3. Anhänge ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

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Telefon: +43 (0) 2682 702
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