Waldfonds: Maßnahmen laufen bis 2028
Der Klimawandel hat in den vergangenen Jahren durch extremste Wetterverhältnisse und in weiterer Folge durch Stürme, Trockenheit, Schnee und Eisbruch sowie durch die darauf folgende Schädlingsvermehrung dem Wald und damit den Waldbesitzern in einem bisher nicht gekannten Ausmaß zugesetzt. In Zentraleuropa hat dies zu einer Schadholzmenge in den letzten drei Jahren von insgesamt über 300 Mio. Festmetern geführt.
Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern und den Wald zukunftsfit zu machen, wurde auf Initiative der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich über Präsident Josef Moosbrugger und mit Unterstützung des Österreichischen Bauernbundes die Bundesregierung überzeugt, ein Gesetz zur Etablierung eines Waldfonds auf den Weg zu bringen. Das Waldfondsgesetz ist darauf ausgelegt, der krisengebeutelten Forstwirtschaft erhebliche finanzielle Unterstützungen zu bringen und damit die vielfältigen Wirkungen der Wälder zu sichern. Es handelt sich um ein Zehn-Punkte-Programm, das verschiedenste Maßnahmen vorsieht.
Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern und den Wald zukunftsfit zu machen, wurde auf Initiative der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich über Präsident Josef Moosbrugger und mit Unterstützung des Österreichischen Bauernbundes die Bundesregierung überzeugt, ein Gesetz zur Etablierung eines Waldfonds auf den Weg zu bringen. Das Waldfondsgesetz ist darauf ausgelegt, der krisengebeutelten Forstwirtschaft erhebliche finanzielle Unterstützungen zu bringen und damit die vielfältigen Wirkungen der Wälder zu sichern. Es handelt sich um ein Zehn-Punkte-Programm, das verschiedenste Maßnahmen vorsieht.
Alle Maßnahmen im Detail
Die Maßnahme 1 - Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen sowie Maßnahme 2 - Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder - werden für die WaldbesitzerInnen von besonderer Bedeutung sein. Bei diesen Maßnahmen ist es möglich, für die Zukunft des Waldes wichtige Vorhaben wie Aufforstung, Kulturpflege, Kulturschutz, Bestandesumwandlung, Läuterung, Jungbestandspflege, Durchforstung in schwierigen Bringungslagen, Entwicklung des Nebenbestandes etc. zu unterstützen. Maßnahme 3 - Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Waldverlust - kommt nur in den ganz großen Trockenheits- und Borkenkäferschadensgebieten in Oberösterreich und Niederösterreich zur Umsetzung. Die Maßnahme 4 -Errichtung von Nass-und Trockenlagern für Schadholz - bzw. Maßnahme 5 -Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen - stellen auf mögliche zukünftige Schadereignisse ab. Die Maßnahme 6 - Waldbrandprävention - zielt insbesondere auf trockenheitsgefährdete Waldgebiete ab. Über die Maßnahme 7 - Forschung zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen - die Maßnahme 8 - Forschung zum Thema "Klimafitte Wälder" - und die Maßnahme 9 - Verstärkte Verwendung des Rohstoffes "Holz" - soll Holz als wertvoller nachwachsender Rohstoff verstärkt in vielen Bereichen eingesetzt werden. Die Maßnahme 10 - Förderung der Biodiversität im Wald -rundet mit dem Ziel der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen das gesamte Waldfondsgesetz sozusagen ab.
Antragstellung bis 31. Jänner 2027 möglich
Die Abwicklung der Unterstützung von Maßnahmen durch den Waldfonds erfolgt grundsätzlich über den Landesforstdienst. Anträge können ab sofort bis 31. Jänner 2027 elektronisch eingebracht werden.
Alle Vorhaben sind bis 31. Juli 2028 abzuschließen. Für die Antragstellung ist eine Betriebsnummer (kann bei der Statistik Austria beantragt werden) und eine Beratungsbestätigung der Landwirtschaftskammer oder der Landesforstdirektion zwingend erforderlich. Detaillierte Informationen zum Waldfonds können auf der Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (www.waldfonds.at) und auf der Homepage des jeweiligen Landesforstdienstes abgerufen werden.
Die Landwirtschaftskammern werden mit ihren Forstberatern und in enger Kooperation mit der Landesforstdirektion alle Waldbesitzer in der Beantragung und Umsetzung der Maßnahmen nach dem Waldfonds unterstützen und beraten.
Alle Vorhaben sind bis 31. Juli 2028 abzuschließen. Für die Antragstellung ist eine Betriebsnummer (kann bei der Statistik Austria beantragt werden) und eine Beratungsbestätigung der Landwirtschaftskammer oder der Landesforstdirektion zwingend erforderlich. Detaillierte Informationen zum Waldfonds können auf der Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (www.waldfonds.at) und auf der Homepage des jeweiligen Landesforstdienstes abgerufen werden.
Die Landwirtschaftskammern werden mit ihren Forstberatern und in enger Kooperation mit der Landesforstdirektion alle Waldbesitzer in der Beantragung und Umsetzung der Maßnahmen nach dem Waldfonds unterstützen und beraten.