Trockenheitstolerante Zwischenfrüchte: Was wächst bei trockenen Bedingungen?
Bodenbearbeitung und Saat
Bei extrem trockenen Bedingungen sind vor allem tonhaltige Böden besonders bröckelig. Durch eine intensive Bodenbearbeitung mit hoher Fahrgeschwindigkeit oder rotierenden Arbeitsgeräten wird viel feiner Boden erzeugt. Diese staubige, mehlige Erde wird leicht vom Wind verweht (Winderosion). Bei starkem Niederschlag verschlämmt dieser Boden stärker und wird abgeschwemmt (Wassererosion). Daher sollte bei der Bodenbearbeitung eine Fahrgeschwindigkeit von unter 9 km/h gewählt werden. Optimal ist es, auf Regen zu warten und die Bearbeitung erst danach durchzuführen.
Mulchmaterial an der Bodenoberfläche schützt vor Erosion, unnötigen Wasserverlusten durch Verdunstung und einer Überhitzung des Bodens. Bei der Saat bringt das Walzen mit maximal 6 km/h einen besseren Bodenschluss. Dadurch werden bessere Keimbedingungen geschaffen. Zudem wird das Feld ebener, was eine mögliche Nutzung der Zwischenfrucht als Futter vereinfacht. Zusätzlich sollten die Empfehlungen zum Anbau von Zwischenfrüchten eingehalten werden:
Mulchmaterial an der Bodenoberfläche schützt vor Erosion, unnötigen Wasserverlusten durch Verdunstung und einer Überhitzung des Bodens. Bei der Saat bringt das Walzen mit maximal 6 km/h einen besseren Bodenschluss. Dadurch werden bessere Keimbedingungen geschaffen. Zudem wird das Feld ebener, was eine mögliche Nutzung der Zwischenfrucht als Futter vereinfacht. Zusätzlich sollten die Empfehlungen zum Anbau von Zwischenfrüchten eingehalten werden:
Mischungspartner, Saatgut und Komponenten
Die Wahl von trockenheitstoleranten Mischungspartnern kann den Nutzen und den Erfolg der Zwischenfrucht steigern. Feinsämereien haben einen geringeren Keimwasserbedarf. Damit können sie auch schon mit geringen Niederschlägen oder stärkerem Tau keimen.
Besonders trockenheitstolerant sind
- Buchweizen
- Durumgras
- Gelbklee (Hopfenklee)
- Hirse (z.B. Sorte Rebecca)
- Hornklee
- Ölrettich
- Öllein
- Phacelia
- Pigmentplatterbse
- Ramtillkraut (Mungo, Gingellikraut)
- Saatplatterbse
- Spitzwegerich
- Wiesenrispe
- Glatthafer
- Sandhafer
- Gelbsenf, Sareptasenf
- Italienisches Raygras
Neben diesen Mischungspartnern werden von den Saatgutfirmen auch Mischungen speziell für trockene Bedingungen angeboten.
Zwischenfrucht und ÖPUL
Aufgrund der Dürre wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft österreichweit zusätzliche Regelungen und Erleichterungen erlassen.
Erreichung einer flächendeckenden Begrünung
Bei den ÖPUL-Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“, „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ wird heuer keine Beanstandung ausgesprochen werden, wenn eine ordnungsgemäße Begrünungsanlage erfolgt ist, jedoch der Feldaufgang keine Flächendeckung erreicht oder Ausfallgetreide wegen der bisher mangelnden Keimbedingungen die 50-%-Grenze überschreitet. Dafür muss in ganz Österreich keine Meldung erstattet werden und der Sachverhalt wird automatisch als höhere Gewalt anerkannt.
Erreichung einer flächendeckenden Begrünung
Bei den ÖPUL-Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“, „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ wird heuer keine Beanstandung ausgesprochen werden, wenn eine ordnungsgemäße Begrünungsanlage erfolgt ist, jedoch der Feldaufgang keine Flächendeckung erreicht oder Ausfallgetreide wegen der bisher mangelnden Keimbedingungen die 50-%-Grenze überschreitet. Dafür muss in ganz Österreich keine Meldung erstattet werden und der Sachverhalt wird automatisch als höhere Gewalt anerkannt.
System Immergrün
Für das Antragsjahr 2026 können die in der Maßnahme festgelegten Fristen zur spätesten Anlage einer Zwischenfrucht (30 Tage) oder Hauptfrucht (50 Tage) überschritten werden, wenn ein Anbau pflanzenbaulich aufgrund der Dürre keinen Sinn macht bzw. technisch aufgrund der Bodenbeschaffenheit oder sonstiger Widrigkeiten gar nicht möglich ist. Der Anbau einer Zwischenfrucht oder Hauptfrucht muss jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt noch im aktuellen Antragsjahr nachgeholt werden, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die Erforderlichkeit der Fristüberschreitung bei den vorgegebenen Anbauterminen muss im Rahmen einer gegebenenfalls stattfindenden Vor-Ort-Kontrolle glaubhaft gemacht werden können.
Im Falle von Zwischenfrüchten hat die Anlage jedoch weiterhin bis spätestens am 20. September (bei abfrostenden Mischungen) oder 15. Oktober (für überwiegend winterharte Begrünungen) zu erfolgen. Auch die Mindestanlagedauer (42 Tage) sowie die weiteren Voraussetzungen der Maßnahme sind einzuhalten.
Für das Antragsjahr 2026 können die in der Maßnahme festgelegten Fristen zur spätesten Anlage einer Zwischenfrucht (30 Tage) oder Hauptfrucht (50 Tage) überschritten werden, wenn ein Anbau pflanzenbaulich aufgrund der Dürre keinen Sinn macht bzw. technisch aufgrund der Bodenbeschaffenheit oder sonstiger Widrigkeiten gar nicht möglich ist. Der Anbau einer Zwischenfrucht oder Hauptfrucht muss jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt noch im aktuellen Antragsjahr nachgeholt werden, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die Erforderlichkeit der Fristüberschreitung bei den vorgegebenen Anbauterminen muss im Rahmen einer gegebenenfalls stattfindenden Vor-Ort-Kontrolle glaubhaft gemacht werden können.
Im Falle von Zwischenfrüchten hat die Anlage jedoch weiterhin bis spätestens am 20. September (bei abfrostenden Mischungen) oder 15. Oktober (für überwiegend winterharte Begrünungen) zu erfolgen. Auch die Mindestanlagedauer (42 Tage) sowie die weiteren Voraussetzungen der Maßnahme sind einzuhalten.
Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
Betriebe, welche die Begrünungsvariante 1 oder 2 im Mehrfachantrag 2026 beantragt haben, mussten bis spätestens am 5. August bzw. 10. August eine entsprechende Begrünungsmischung anlegen.
Wurden Begrünungsvarianten bereits beantragt und ergeben sich notwendige Änderungen, weil sie beispielsweise aufgrund der Trockenheit nicht angelegt werden, so müssen sie im Mehrfachantrag 2026 korrigiert oder gelöscht werden. Streichungen oder Reduzierungen von Begrünungsvarianten sind umgehend vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Anlage nicht erfolgen wird.
Betriebe, welche die Begrünungsvariante 1 oder 2 im Mehrfachantrag 2026 beantragt haben, mussten bis spätestens am 5. August bzw. 10. August eine entsprechende Begrünungsmischung anlegen.
Wurden Begrünungsvarianten bereits beantragt und ergeben sich notwendige Änderungen, weil sie beispielsweise aufgrund der Trockenheit nicht angelegt werden, so müssen sie im Mehrfachantrag 2026 korrigiert oder gelöscht werden. Streichungen oder Reduzierungen von Begrünungsvarianten sind umgehend vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Anlage nicht erfolgen wird.
Zwischenfrucht als Wasserdieb?
Versuche der BOKU haben gezeigt, dass sich im Trockengebiet und in trockenen Jahren keine Ertragsunterschiede zwischen Schwarzbrache und Zwischenfrüchten zeigen. Damit stellt eine Zwischenfrucht hier jedenfalls keinen Nachteil dar. Die Pflanzen beziehen das Wasser großteils aus einem Wasservorrat im Oberboden, der auch bei Schwarzbrache durch unproduktive Verdunstung verloren gehen würde.
Zudem bieten begrünte Ackerflächen weitere Vorteile wie Erosionsschutz, Bodenschutz, Humusaufbau und Bodenverbesserung. Darüber hinaus sind sie meist optisch ansprechend.
Zudem bieten begrünte Ackerflächen weitere Vorteile wie Erosionsschutz, Bodenschutz, Humusaufbau und Bodenverbesserung. Darüber hinaus sind sie meist optisch ansprechend.
Fazit
Auch in trockenen Jahren hat der Zwischenfruchtbau seinen Sinn. Eine Anpassung der Zwischenfruchtmischung trägt zu einem guten und wirkungsvollen Bestand bei.
Quellen:
Ecker Norbert
Gernot Bodner: Symposium Mulch- und Direktsaat – 10.02.2022 Foliensatz
Gernot Bodner et al.: Zwischenfruchtbau ist auch im Trockengebiet machbar
Steigerung der Wassereffizienz im Zwischenfruchtanbau - SAATBAU LINZ
Zwischen- und Zweitfrüchte im Pflanzenbau, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 2018
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Zwischenfruchtbau – auch bei Trockenheit die richtige Wahl - Ländlicher Raum 09/2011
Patrick Falkensteiner: Zwischenfrüchte von A wie Anbau bis Z wie Zeitraum – LK OÖ 2026
Ecker Norbert
Gernot Bodner: Symposium Mulch- und Direktsaat – 10.02.2022 Foliensatz
Gernot Bodner et al.: Zwischenfruchtbau ist auch im Trockengebiet machbar
Steigerung der Wassereffizienz im Zwischenfruchtanbau - SAATBAU LINZ
Zwischen- und Zweitfrüchte im Pflanzenbau, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 2018
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Zwischenfruchtbau – auch bei Trockenheit die richtige Wahl - Ländlicher Raum 09/2011
Patrick Falkensteiner: Zwischenfrüchte von A wie Anbau bis Z wie Zeitraum – LK OÖ 2026