Trockenheit 2026: Erforderliche Anpassungen bei Naturschutzflächen, wenn Auflagen nicht eingehalten werden können
Die Anzahl der erforderlichen Schnittzeitpunkte oder Pflegemaßnahmen auf Naturschutzflächen ist in der jeweiligen Projektbestätigung festgelegt. Können diese Bewirtschaftungsauflagen aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit im Jahr 2026 nicht oder nur eingeschränkt eingehalten werden, ist rechtzeitig zu handeln.
Kann die in der Projektbestätigung festgelegte zweimalige Mahd einer Naturschutzfläche nicht eingehalten werden und erfolgt lediglich eine einmalige Mahd, ist entweder eine entsprechende Anpassung der Projektbestätigung oder ein Ansuchen auf Anerkennung höherer Gewalt bei der AMA notwendig. Ein Antrag auf höhere Gewalt ist mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden und es gibt keine Garantie auf positive Beurteilung durch die AMA. Eine Anpassung der Projektbestätigung wird grundsätzlich als der empfehlenswertere Weg angesehen.
Änderungen der Auflagen sind über die zuständigen Verein BERTA Gebietsbetreuer zu beantragen. Die Einhaltung, der in der Projektbestätigung festgelegten Bewirtschaftungsauflagen, wird mittels Satellitenbildern kontrolliert (Flächenmonitoring). Nach Erhalt eines Flächenmonitoring-Auftrags ist eine nachträgliche Anpassung der Projektbestätigung nicht mehr möglich.
Wichtiger Hinweis: Betriebe, die aufgrund der Trockenheit 2026 Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Naturschutzauflagen haben, sollten möglichst rasch reagieren. Dadurch können Beanstandungen und förderrechtliche Konsequenzen vermieden werden.