Bei Tiertransporten hat Tierwohl die oberste Priorität!
Gesetzliche Grundlage
Das Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007) ist die gesetzliche Grundlage in Österreich. Dieses regelt die Durchführung der europäischen Tiertransportvorschriften und legt Mindestanforderungen zum Schutz der Tiere während des Transportes fest. Grundlage auf EU-Ebene ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport.
Verantwortung beginnt vor dem Transport
Tiertransporte dürfen ausschließlich mit transportfähigen Tieren durchgeführt werden. Der Gesundheitszustand der Tiere ist bereits vor dem Verladen sorgfältig zu überprüfen. Kranke, verletzte oder anderweitig nicht transportfähige Tiere dürfen grundsätzlich nicht transportiert werden. Ebenso sind die Be- und Entladevorgänge so zu gestalten, dass Stress, Verletzungen und unnötige Belastungen vermieden werden.
Neben der Transportfähigkeit spielen auch die Eignung des Transportmittels, ausreichendes Platzangebot, eine funktionierende Belüftung sowie die Versorgung der Tiere mit Wasser und – je nach Transportdauer – Futter eine wesentliche Rolle.
Neben der Transportfähigkeit spielen auch die Eignung des Transportmittels, ausreichendes Platzangebot, eine funktionierende Belüftung sowie die Versorgung der Tiere mit Wasser und – je nach Transportdauer – Futter eine wesentliche Rolle.
Ausnahmen für Landwirtinnen und Landwirte
Das Tiertransportrecht sieht für bestimmte landwirtschaftliche Transporte Erleichterungen vor. So gelten für Transporte eigener Tiere mit betriebseigenen Fahrzeugen im Umkreis von 50 km sowie für Transporte im Rahmen der saisonalen Weide- bzw. Almwirtschaft vereinfachte Bestimmungen. Die grundlegenden Anforderungen – insbesondere hinsichtlich Transportfähigkeit der Tiere, tiergerechter Behandlung und eines geeigneten Transportmittels – müssen jedoch auch in diesen Fällen eingehalten werden.
Bei Transporten bis 65 km bestehen ebenfalls Erleichterungen. So sind bestimmte Zulassungen und Nachweise, die für längere Transportstrecken vorgeschrieben sind, nicht erforderlich. Dennoch müssen die allgemeinen Tierschutzvorgaben, geeignete Transportmittel sowie entsprechende Transportpapiere mitgeführt werden. Auch bei den genannten Ausnahmen dürfen ausschließlich transportfähige Tiere befördert werden.
Bei Transporten bis 65 km bestehen ebenfalls Erleichterungen. So sind bestimmte Zulassungen und Nachweise, die für längere Transportstrecken vorgeschrieben sind, nicht erforderlich. Dennoch müssen die allgemeinen Tierschutzvorgaben, geeignete Transportmittel sowie entsprechende Transportpapiere mitgeführt werden. Auch bei den genannten Ausnahmen dürfen ausschließlich transportfähige Tiere befördert werden.
Neue Anforderungen seit 2024
Mit der im September 2024 erlassenen österreichischen Tiertransportverordnung wurden zusätzliche Bestimmungen, insbesondere für längere Beförderungen, eingeführt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Schutz der Tiere bei extremen Temperaturen. Für lange Beförderungen müssen Transportplanungen die Wetterbedingungen entlang der gesamten Strecke berücksichtigen. Zudem wurden die Anforderungen an die technische Ausstattung der Transportfahrzeuge erweitert und die behördlichen Kontrollmöglichkeiten verstärkt.
Ausbildung und Befähigungsnachweis
Personen, die gewerbliche Tiertransporte durchführen oder auf Sammelstellen mit Tieren arbeiten, benötigen entsprechende Fachkenntnisse. Für Transporte von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden (mit Ausnahmen) und Geflügel ist ein Befähigungsnachweis vorgeschrieben. Die dafür erforderlichen Schulungen, die oft auch in Landwirtschaftlichen Fachschulen gelehrt werden, vermitteln Kenntnisse über Tierverhalten, Transportvorschriften sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Ängsten, Leiden, Stress und Verletzungen.
Kursangebot
Die Landwirtschaftskammer Burgenland bietet gemeinsam mit dem LFI regelmäßig Kurse zur Erlangung des Befähigungsnachweises für Kurzstreckentransporte an. Das sind Transporte, die eine Strecke von über 65 km haben, jedoch aber bis maximal acht Stunden andauern. Bei Transporten, die über acht Stunden dauern, muss die Ausbildung für Langstreckentransporte absolviert werden. Seit Ende 2025 gibt es diesen (für die Kurzstrecke) auch als Onlinekurs, der jederzeit nach Bezahlung des Kursbeitrags von zuhause aus absolviert werden kann. Nähere Informationen und die Präsenztermine (ab Herbst) können der LFI-Homepage entnommen werden: Onlinekurs – EU-Befähigungsnachweis für Kurzstreckentransporte
Handbuch, Broschüren, Checkliste und Lehrfilme
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) hat dazu das „Handbuch Tiertransporte Kurzstrecke“ veröffentlicht. Weiters liefert auch die Kommunikationsplattform Verbraucher:innengesundheit (KVG) viele Informationen zum Tierschutz beim Transport. Die vom LFI publizierte Broschüre „Tiertransportvorschriften in Österreich“ eignet sich gut zum Nachlesen der gültigen Bestimmungen. Empfohlen wird weiters, dass die Checkliste für Tiertransportkontrollen, die von der zuständigen Behörde für eine Kontrolle herangezogen werden kann, vorab von der für den Tiertransport verantwortlichen Person ausgefüllt bzw. durchgegangen wird. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission Lehrfilme zu guten und besseren Praktiken zur Verbesserung der Transporte für die jeweiligen Tierkategorien erstellt. Die Videos können am Kanal der FVE (Federation of Veterinarians of Europe) auf YouTube angesehen werden.
Sämtliche Links der hier erwähnten Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Sämtliche Links der hier erwähnten Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Dokumentation und Kontrollen
Die Behörden kontrollieren zunehmend die Einhaltung der Transportvorschriften. Verstöße gegen die Bestimmungen des Tiertransportgesetzes können Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.
Welche Folgen haben Verstöße?
Das Tiertransportgesetz 2007 sieht bei Verstößen gegen die Transportvorschriften Verwaltungsstrafen vor. Die zuständigen Behörden können je nach Schwere des Verstoßes Geldstrafen verhängen. Darüber hinaus können Auflagen erteilt, Transporte untersagt oder erforderliche Zulassungen und Befähigungsnachweise entzogen bzw. eingeschränkt werden. Besonders schwerwiegend werden Verstöße beurteilt, wenn dadurch das Wohlbefinden oder die Gesundheit der Tiere gefährdet wird. Das gilt etwa bei der Beförderung nicht transportfähiger Tiere, bei mangelnder Versorgung mit Wasser oder Futter, bei überlangen Transportzeiten oder bei Verstößen gegen Dokumentations- und Ausrüstungsvorschriften.
Tierwohl als gemeinsames Ziel
Die burgenländische Landwirtschaft bekennt sich zu hohen Standards im Umgang mit Nutztieren. Tiergerechte Transporte leisten einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl und stärken das Vertrauen der Konsument:innen in die heimische Landwirtschaft.
Für Landwirtinnen und Landwirte gilt daher: Wer Transporte sorgfältig plant, die Transportfähigkeit der Tiere prüft und die gesetzlichen Vorgaben einhält, sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nutztieren.
Vor längeren Tiertransporten sollten die aktuellen Vorgaben sowie die geltenden Bestimmungen geprüft werden.