Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Aktuelles
    • Bäuerinnen Burgenland
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
  • Pflanzen(current)1
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau(current)2
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitschrift
  1. LK Burgenland
  2. Pflanzen
  3. Grünland & Futterbau

Stellungnahme des Landes bzgl. der überschwemmten Flächen und die Verwertung vom Heu

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
26.08.2024 | von BR Gü/Je

Verbringung von verunreinigtem Mähgut gem. Anfrage an das Land Bgld. durch das BR Gü/Je

fields-406153_1280.jpg © pixabay
© pixabay

Auszug aus der Anfrage des BR Gü/Je an das Land Bgld.

...... Um den nächsten Aufwuchs von den Wiesen für die Fütterung einsetzen zu können, muss das verunreinigte Mähgut aber von den Flächen verbracht werden (ansonsten wird es mit der nächsten Ernte mitaufgenommen und macht auch den nächsten Schnitt unbrauchbar). Die Bauern würden jetzt gerne das verunreinigte Gras mähen und von der Fläche verbringen, indem sie Lagerstätten an den Feld- und Wiesenrändern errichten, wo sie die unbrauchbaren Ballen lagern und sukzessive einer Kompostierung zuführen. Nachdem die Kapazitäten für die Kompostierung begrenzt sind, kann die Lagerdauer aber beträchtlich sein.

Ist diese Vorgehensweise möglich? Bzw. unter welchen Bedingungen kann solch eine Lagerung erfolgen?
Laut telefonischer Auskunft wird das Schnittgut in stark angewelkter oder trockener Form vorwiegend in Ballenform gelagert.

Antwort Land Burgenland

Aus wasserfachlicher und abfalltechnischer Sicht kann zur geschilderten Problematik wie folgt ausgeführt werden:

Grundsätzlich gibt es konkret für derartige Zwischenlagerungen keine speziellen gesetzlichen Vorgaben. Derartige Zwischenlager sind vom Emissionspotential zwischen Strohballenlager (keine relevanten Emissionen) und Feldmietenfestmistlagerungen (nährstoffbelastete und organisch belastete Sickerwässer; Stickstoffverluste in die Luft) angesiedelt.

Für die Feldmietenfestmist-lagerung gibt es im Aktionsprogramm Nitrat (NAPV 2022) genaue gesetzliche Vorgaben (§6Abs.7 NAPV). Aus fachlicher Sicht ist eine analoge Anwendung diese Vorgaben auf die gegenständliche Futtermittellagerung in angepasster Form daher zweckmäßig, sinnvoll und zielführend.

Bei Einhaltung nachstehender Kriterien bestehen daher aus wasserfachlicher und abfalltechnischer Sicht keine Einwände gegen die zeitlich begrenzte Zwischenlagerung von Futtermittel bzw. Einstreu:
  • Die Zwischenlagerung darf nur auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen.
  • Die Zwischenlagerung muss mindestens 25 m von Oberflächengewässern einschließlich Entwässerungsgräben entfernt sein.
  • Die Zwischenlagerung hat auf möglichst flachem, nicht sandigem Boden und nicht auf staunassen Böden zu erfolgen.
  • Der Mindestabstand zwischen dem Grundwasserspiegel und der Geländeoberkante hat mehr als 1 m zu betragen.
  • Nach Räumung des Zwischenlagers ist die Aufstandsfläche mindesten ein Jahr landwirtschaftlich zu bewirtschaften und darf während dieser Zeit nicht für Feldmieten oder Futter-/Einstreulagerungen genutzt werden.
  • Eine Zwischenlagerung innerhalb von Grundwasserschutzgebieten sowie im Bereich von Brunnenfassungen sowie Brunnenschutzgebieten ist nicht zulässig.
  • Eine Zwischenlagerung im Hochwasserabflussbereich (HQ30) eines Gewässers ist nicht zulässig. 
  • Lagerungen in loser Form sind mit wasserabweisenden, gasdurchlässigen Vliesen abzudecken.
  • Lagerungen in Ballenform dürfen maximal mit einer Lagerhöhe von 3 Lagen (angewelktes Gut) bzw. 5 Lagen (Trockengut) vorgenommen werden.
  • Lagerungen in loser Form sind maximal über einen Zeitraum von 12 Monaten und Lagerungen in Ballenform über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten zulässig.

Downloads zum Thema

  • Stellungnahme von A5-HBU-RAW - genehmigt von Grath, Herbert, Ing. am 16.07.2024 PDF 121,89 kB

Weitere Fachinformation

  • Futterwirtschaft braucht Top-Silagen
  • Grünlandernte mit Verantwortung
  • Rehkitze verschonen
  • Wiesenpflege - Lücken im Frühjahr schließen
  • Aus die Maus - der Wühlmaus Herr werden
  • Vorweide auf Dauerweiden startet bald!
  • Grünlandtag 2025: Strategien und Praxiserfahrungen zur Bewältigung von Trockenperioden
  • Effiziente Strategien und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung im Dauergrünland
  • Engerlingjahr 2025 - Versuch eines Ausblicks
  • Frühjahrsinspektion - fit ins neue Grünlandjahr
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 4
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
38 Artikel | Seite 1 von 4

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 05.06.2025

    Exkursion "Gelebte Biodiversität"

  • 30.06.2025

    Exkursion "Gelebte Biodiversität"

  • alle Kurse Pflanzenbau anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: presse@lk-bgld.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
fields-406153_1280.jpg © pixabay

© pixabay