Nicht vergessen! Rechtzeitig und vollständig alle Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentieren!
Die Auflagen zur Dokumentation von Pflanzenschutz- sowie Düngungsmaßnahmen sind umfassend und stellen viele Praktikerinnen und Praktiker vor Herausforderungen. Auf Basis der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV), der Ammoniak-Reduktions-Verordnung sowie für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" bestehen viele Auflagen bei der Dokumentation von Düngungs- bzw. Pflanzenschutzmaßnahmen.
Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen – was ist ab 1. Jänner 2027 zu beachten?
Das Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) mit detaillierten Informationen zum Zulassungsumfang der jeweiligen Produkte wird immer wichtiger. Ab 1. Jänner 2027 muss die Aufzeichnung von Pflanzenschutzmaßnahmen elektronisch in maschinenlesbarer Form vorliegen. Für das Jahr 2027 gilt noch eine Übergangsfrist bis 31. Jänner 2028. Das heißt, dass die Pflanzenschutzaufzeichnungen für das Jahr 2027 grundsätzlich noch händisch erstellt werden können und bis spätestens 31. Jänner 2028 in elektronische Form übergeführt werden müssen. Davon wird allerdings dringend abgeraten – aufgrund der Komplexität der Vorgaben wird empfohlen, ab sofort EDV-Programme (zum Beispiel ÖDüPlan Plus, LK-Düngerrechner, LK-Pflanzenschutz-Tool) für die tagesaktuellen Aufzeichnungen zu verwenden.
Neue Auflagen – kompakt
- ausschließlich elektronische, maschinenlesbare Aufzeichnungen (keine „händischen“ Aufzeichnungen, zum Beispiel in einem Kalender)
- Registernummer des Pflanzenschutzproduktes
- Dokumentation der Uhrzeit der Anwendung (falls relevant)
- Lage der Fläche gemäß MFA-GIS-Daten
- Dokumentation des Entwicklungsstadiums der Kulturpflanze (BBCH-Stadium) bei der Ausbringung (wenn zulassungsrelevant)
- Kulturpflanze inkl. EPPO-Code
EPPO-Code – Was ist das überhaupt?
Der EPPO-Code einer Kulturpflanze ist ein international standardisierter, eindeutiger Code, mit dem Pflanzenarten und andere Organismen in der Landwirtschaft und im Pflanzenschutz identifiziert werden.
EPPO steht für „European and Mediterranean Plant Protection Organization“.
Beispiel:
EPPO steht für „European and Mediterranean Plant Protection Organization“.
Beispiel:
- Kartoffel (Solanum tuberosum) → EPPO-Code: SOLTU
- Mais (Zea mays) → EPPO-Code: ZEAMX
- Winterweichweizen (Triticum aestivum) → EPPO-Code: TRZAW
ÖPUL "Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker": Auflagen zum Pflanzenschutz
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am ÖPUL "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" gelten folgende Auflagen:
- Wirkstoffverzicht
Innerhalb der Gebietskulisse ist der Einsatz der Wirkstoffe Dimethachlor, Metazachlor, S-Metolachlor und Terbuthylazin sowie im Falle der Wiederzulassung auch Bentazon bei Anbau von Sorghum, Mais (inklusive Zuckermais und Saatmaisvermehrung), Raps, Soja und Zuckerrübe nicht zulässig. Informationen zur Gebietskulisse bietet der Inspire AGRAR ATLAS.
- Dokumentation– Kontrollgang oder Warndienst – nur für Betriebe in OÖ!
Neben den Aufzeichnungsverpflichtungen (WAS, WANN, WO, WIEVIEL) müssen Betriebe in der Gebietskulisse OÖ bei jeder chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmaßnahme im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes im Vorfeld einen Kontrollgang durchführen und schlagbezogen dokumentieren oder es sind Warndienstmeldungen (www.warndienst.at) zu dokumentieren. Im „ÖDüPlan Plus“ können die Dokumentationen einfach und schnell miterfasst werden.
ÖDüPlan Plus – das Aufzeichnungsprogramm für Pflanzenschutz und Düngung
Bereits mehr als 4.400 Bäuerinnen und Bauern verwenden den ÖDüPlan Plus der LK OÖ,
Boden.Wasser.Schutz.Beratung für die Dokumentation sämtlicher Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie zur Ermittlung der betrieblichen ökonomischen Kennzahlen über
das BZA-Modul.
Gerade im Hinblick auf die neuen Dokumentationsanforderungen besteht die dringende Empfehlung, sich umfassend mit einfachen und preisgünstigen Farmmanagementsystemen - wie dem ÖDüPlan Plus - zu beschäftigen.
Informationen dazu unter www.bwsb.at.
Informationen dazu unter www.bwsb.at.