Neuer Kollektivvertrag für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Von den Kollektivvertragsparteien wurden für das Jahr 2026 folgende Maßnahmen zu den Anhängen des Kollektivvertrages beschlossen.
A. Anhang I, Lohntafel
Ab 1. Jänner 2026 werden alle Lohnansätze (ausgenommen die Entschädigung für Praktikanten ohne Matura, siehe folgender Absatz) sowie das Überstundenpauschale erhöht,
- um 4% das Lehrlingseinkommen und Dienstnehmerlöhne der Kategorien 1 und 2.
B. Der Anhang II - Geldwert für Sachbezüge - bleibt unverändert.
Die neue Lohntafel finden Sie im Download und wird im Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer Nr. 02/2026 am 10. Februar 2026 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Mag. Christoph Lidy (Tel.-Nr.: 02682/702-201) gerne zur Verfügung.
A. Anhang I, Lohntafel
Ab 1. Jänner 2026 werden alle Lohnansätze (ausgenommen die Entschädigung für Praktikanten ohne Matura, siehe folgender Absatz) sowie das Überstundenpauschale erhöht,
- um 4% das Lehrlingseinkommen und Dienstnehmerlöhne der Kategorien 1 und 2.
- um 3,4% die Praktikantenentschädigung mit Matura, der Buschenschankstundenlohn und die Überstundenpauschale.
- um 2,9% die Dienstnehmerlöhne der Kategorien 3 und 4.
B. Der Anhang II - Geldwert für Sachbezüge - bleibt unverändert.
Die neue Lohntafel finden Sie im Download und wird im Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer Nr. 02/2026 am 10. Februar 2026 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Mag. Christoph Lidy (Tel.-Nr.: 02682/702-201) gerne zur Verfügung.
Kontakt
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Mag. Christoph Lidy
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
christoph.lidy@lk-bgld.at
T 02682/702-201
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F 02682/702-290