Neuer Kollektivvertrag 2022
Neuer Kollektivvertrag für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben ab 1. Jänner 2022!
A. Anhang I, Lehrlings(Praktikanten)entschädigung
Der Lohnansatz für Praktikanten ohne Matura wird einvernehmlich festgesetzt mit
€ 484,85, einem Euro unter der Geringfügigkeitsgrenze.
B. Anhang III
Ab 1. Jänner 2022 werden alle Lohnansätze der Kategorien 1, 2 und 3 sowie das Überstundenpauschale um 2,99 % erhöht.
Die Kategorie 4 bleibt mit € 1.500,- unverändert.
C. Die übrigen Anhänge bleiben unverändert.
Die neue Lohntafel finden Sie im Download und wird auch im Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer Nr. 2 am 15. Feber 2022 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer Mag. Christoph Lidy (Tel.-Nr.: 02682/702-201) gerne zur Verfügung.
Der Lohnansatz für Praktikanten ohne Matura wird einvernehmlich festgesetzt mit
€ 484,85, einem Euro unter der Geringfügigkeitsgrenze.
B. Anhang III
Ab 1. Jänner 2022 werden alle Lohnansätze der Kategorien 1, 2 und 3 sowie das Überstundenpauschale um 2,99 % erhöht.
Die Kategorie 4 bleibt mit € 1.500,- unverändert.
C. Die übrigen Anhänge bleiben unverändert.
Die neue Lohntafel finden Sie im Download und wird auch im Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer Nr. 2 am 15. Feber 2022 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer Mag. Christoph Lidy (Tel.-Nr.: 02682/702-201) gerne zur Verfügung.
Kontakt
-
Mag. Christoph Lidy
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
christoph.lidy@lk-bgld.at
T 02682/702-201
M 0664/4102201
F 02682/702-290