Neue Regeln für die § 57a-Pickerl-Überprüfung
Änderung der Begutachtungsintervalle
Mit der Gesetzesnovelle wird das Begutachtungsintervall für Fahrzeuge der Klassen
- M1 (PKW),
- L (Motorräder, Mopeds und Quads),
- Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Motor- und Transportkarren bis 40 km/h sowie
- Anhänger der Klassen O1 (bis 750 kg), O2 (bis 3.500 kg) und landwirtschaftliche Anhänger (Verwendungsbestimmung "10" im Zulassungsschein) über 40 km/h
Die Intervalle im Detail
Für landwirtschaftliche Anhänger bis 40 km/h gilt weiterhin das 3-2-2- Begutachtungsintervall. Unverändert bleibt auch das von Anfang an jährliche Begutachtungsintervall bei LKWs, Zugmaschinen über 40 km/h und (nicht-landwirtschaftlichen) Anhängern der Klassen O3 und O4.
Die Umstellung betrifft nicht nur Fahrzeuge, welche ab 19. Mai 2027 zugelassen wurden, sondern alle. Sofern sich durch die genannten Änderungen eine Verschiebung der Pickerl-Lochung ergibt, kann ein Austausch auf eine neue Plakette vorgenommen werden. Die Ausstellung einer Austauschplakette kann ohne technische Überprüfung ab Einführung der Änderungen, somit ab dem 19. Mai 2027, bei allen §57a Plaketten-Ausgabenstellen vorgenommen werden.
Die Umstellung betrifft nicht nur Fahrzeuge, welche ab 19. Mai 2027 zugelassen wurden, sondern alle. Sofern sich durch die genannten Änderungen eine Verschiebung der Pickerl-Lochung ergibt, kann ein Austausch auf eine neue Plakette vorgenommen werden. Die Ausstellung einer Austauschplakette kann ohne technische Überprüfung ab Einführung der Änderungen, somit ab dem 19. Mai 2027, bei allen §57a Plaketten-Ausgabenstellen vorgenommen werden.
Vorsicht
Ohne Anbringung der Austauschplakette gilt die auf der Lochmarkierung der bisherigen Begutachtungsplakette ersichtliche Begutachtungsfrist!
Änderung des Toleranzzeitraums
Eine weitere Änderung betrifft den Toleranzzeitraum der Pickerl-Überprüfung. Demnach wird ein einheitlicher Toleranzzeitraum für alle Fahrzeuge festgelegt, wonach die Überprüfung bis spätestens zum Monat der Lochung auf der Plakette stattfinden muss. Eine Überziehung des gelochten Monats ist demnach bei keiner Fahrzeugkategorie mehr möglich. Dafür kann bereits vier Monate vor dem Monat der Lochung die Begutachtung stattfinden. Diese geänderten Toleranzfristen gelten auch für über 10-jährige Fahrzeuge, also wenn sie von 4-2-2-2 in die jährliche Begutachtung kommen.
Übergangsbestimmungen für Fahrzeuge zwischen alter und neuer Toleranzfrist im Jahr 2027
Für Fahrzeuge, deren Pickerl-Lochung die Monate Februar bis Juli 2027 aufweist, gilt noch die alte Toleranzfrist (das bedeutet Lochungs-Monat -1/+4 Monate). Für Fahrzeuge, deren Pickerl-Lochung die Monate August bis Oktober 2027 aufweist, haben die Möglichkeit bis zum November 2027 die Pickerl-Überprüfung zu machen.
Übersicht Begutachtungsintervalle für Pickerl-Überprüfung
| Fahrzeug | Begutachtungsperiode (Jahre) | Toleranzzeitraum (Monate vor/nach der Erstzulassung |
| PKW bis zu 9 Sitzplätzen | 4-2-2-2-1 | -4/+0 |
| Moped und Motorrad | 4-2-2-2-1 | -4/+0 |
| Zugmaschine bis 40 km/h Bauartgeschwindigkeit | 4-2-2-2-1 | -4/+0 |
| Zugmaschine über 40 km/h Bauartgeschwindigkeit | 1-1-1-1-1 | -4/+0 |
| Anhänger der Klasse O bis 3,5 t hzGG (z.B. PKW-Anhänger) | 4-2-2-2-1 | -4/+0 |
| Anhänger der Klasse O über 3,5 t hzGG | 1-1-1-1-1 | -4/+0 |
| Landwirtschaftliche Anhänger bis 40 km/h | 3-2-2-2-2 | -4/+0 |
| Landwirtschaftliche Anhänger über 40 km/h | 4-2-2-2-1 | -4/+0 |
| Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Motorkarren und Transportkarren bis 40 km/h Bauartgeschwindigkeit | 4-2-2-2-1 | -4/+0 |
| Selbstfahrende Arbeitsmaschine und Transportkarren über 40 km/h Bauartgeschwindigkeit | 1-1-1-1-1 | -4/+0 |
| LKW unabhängig vom Gewicht | 1-1-1-1-1 | -4/+0 |
Beispiel für geändertes Begutachtungsintervall eines gebrauchten 40 km/h-Traktors
Ihr Traktor wurde im April 2020 zum ersten Mal angemeldet und müsste nach bisheriger Rechtslage nunmehr bereits jährlich (3-2-1) zur Begutachtung. Die neue Regelung besagt jedoch, dass ihr Fahrzeug noch in das zweijährige Begutachtungsintervall fällt (4-2-2-2-1) und erst nach zehn Jahren die jährliche Überprüfung erfolgen muss. Um unter die neue Regelung zu fallen, müssen sie eine Austauschplakette anbringen, welche ab dem 19. Mai 2027 bei der § 57a-Plaketten-Ausgabestelle erhältlich ist. Ihre nächste Pickerl-Überprüfung ist somit erst 2028.
Pickerl-Überprüfung: Darstellung am Beispiel eines 40 km/h-Traktors
| Erstzulassung | Alte Begutachtung Regelung | Neue Begutachtung Regelung |
| 2020 | 2023, 2025, 2026, | 2024, 2026, 2028, 2030, 2031 |
| 2021 | 2024, 2026, 2027 | 2025, 2027, 2029, 2031, 2032 |
| 2022 | 2025, 2027, 2028 | 2026, 2028, 2030, 2032, 2033 |
| 2023 | 2026, 2028, 2029 | 2027, 2029, 2031, 2033, 2034 |