Mut zur Vertretungsarbeit - Ortsbäuerinnenwahlen 2022
Laut Statut sind folgende Personen in der Gemeinde wahlberechtigt:
- Alle weiblichen Kammermitglieder gemäß Landwirtschaftskammergesetz, §2a, Absatz 1 (Personen, die Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter, im Burgenland gelegener Grundstücke im Mindestausmaß von 5700 m² sind).
- Alle weiblichen Haushaltsmitglieder eines landw. Betriebes gemäß § 25, Absatz 3, des Bgld. Landwirtschaftskammergesetzes (Beitragspflicht des Betriebes bei der SVB), ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die aktiv im Betrieb mitarbeiten.
Ehrenamtlich tätige Bäuerinnen und Frauen aus der Landwirtschaft bilden das stabile Gerüst der Bäuerinnenorganisationen, die im Wirkungsbereich der Burgenländischen Landwirtschaftskammer agiert. Diese Vertreterinnen werden statutengemäß von Orts- bis Landesebene alle fünf Jahre neu bestellt. Der Bäuerinnenbeirat unter dem Vorsitz der Landesbäuerin ist das oberste Gremium der Bäuerinnenorganisation. Im Netzwerk stehen die Funktionärinnen an vorderster Stelle.
Ihren ehrenamtlichen Aufgaben können sie aber nur dann entsprechend nachkommen, wenn sie breite Unterstützung von Bäuerinnen und Frauen im ländlichen Raum bekommen. Nur dann bleibt dieses Netzwerk lebendig und erfolgreich. Bäuerinnen und Frauen im ländlichen Raum sind mit ihren vielfaltigen Berufsbildern, Kompetenzen und Aktivitäten ein wesentlicher Motor für Beständigkeit, Lebensqualität, Innovation und erhöhte Wirtschaftsleistung. Das Netzwerk der ARGE Bäuerinnen will diesen Frauen weiterhin eine attraktive Plattform für Bildung, Innovation und Erfahrungsaustausch sein.
Ihren ehrenamtlichen Aufgaben können sie aber nur dann entsprechend nachkommen, wenn sie breite Unterstützung von Bäuerinnen und Frauen im ländlichen Raum bekommen. Nur dann bleibt dieses Netzwerk lebendig und erfolgreich. Bäuerinnen und Frauen im ländlichen Raum sind mit ihren vielfaltigen Berufsbildern, Kompetenzen und Aktivitäten ein wesentlicher Motor für Beständigkeit, Lebensqualität, Innovation und erhöhte Wirtschaftsleistung. Das Netzwerk der ARGE Bäuerinnen will diesen Frauen weiterhin eine attraktive Plattform für Bildung, Innovation und Erfahrungsaustausch sein.
„Nutzen Sie die Gelegenheit mitzubestimmen, wer im Ort Ihre Vertreterin und Ansprechpartnerin für die vielfältigen Themen im Ländlichen Raum sein soll oder übernehmen Sie selbst eine Funktion. Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte Ende Jänner mit der Durchführung der Ortsbäuerinnenwahlen begonnen werden. Die Wahltermine finden sie laufend im aktuellen Mitteilungsblatt oder auf lk-online. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken und Ihren Einsatz“, so Nikolaus Berlakovich, Präsident der Burgenländischen Landwirtschaftskammer.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Landwirtschaftliche Bezirksreferat. Die Durchführung findet unter Einhaltung aktueller Coronaregeln statt. Die Termine zur Ortsbäuerinnenwahl in den Bezirken finden Sie anbei und im aktuellen Mitteilungsblatt der Burgenländischen Landwirtschaftskammer.
Bezirk Oberwart
Donnerstag, 28. April 2022 16:00 Uhr
Ortsbäuerinnenwahl für die Gemeinden Unterwart (mit Ortsteil Eisenzicken) und Oberdorf
Ort: Eisenzicken, Gasthaus Baliko, Dorfstraße 3
Wahlvorschläge können bis jeweils 8 Tage vor dem Wahltermin schriftlich im Landw. Bezirksreferat Oberwart (E-Mail: office@oberwart.lk-bgld.at) eingebracht werden.
Ortsbäuerinnenwahl für die Gemeinden Unterwart (mit Ortsteil Eisenzicken) und Oberdorf
Ort: Eisenzicken, Gasthaus Baliko, Dorfstraße 3
Wahlvorschläge können bis jeweils 8 Tage vor dem Wahltermin schriftlich im Landw. Bezirksreferat Oberwart (E-Mail: office@oberwart.lk-bgld.at) eingebracht werden.
Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Covid-Vorschriften sind einzuhalten. Das Rahmenprogramm wird der momentanen Covid-Situation angepasst.