Landesprämierung Burgenland 2023 für Edelbrände, Säfte, Liköre.....
Die Bgld. Landwirtschaftskammer veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Bgld. Obstbauverband die Landesprämierung für Edelbrände, Säfte, Nektare, Moste, Essige, Sirupe und Liköre.
Die Landesprämierung ist eine wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Betriebe. Eine erfolgreiche Prämierung ist die höchste Auszeichnung für die Produktqualität und kann ein wertvoller Impuls für die Vermarktung sein.
Mit der Teilnahme an der Landesprämierung haben die Verarbeitungsbetriebe die Möglichkeit, ihre Produkte von hochqualifizierten Juroren bewerten zu lassen, um eine unabhängige Beurteilung mit einer hohen fachlichen Aussagekraft zu erhalten.
Der Produzent erhält nicht nur eine Mitteilung über die punktemäßige Bewertung seines eingereichten Produkts, sondern bekommt in den einzelnen Beurteilungskriterien (Geruch, Frucht, Geschmack, Harmonie) auch eine verbale Beschreibung. Durch die von der Fachjury erstellte verbale Beurteilung kann der Einreicher wichtige Rückschlüsse für die weitere Produktion ziehen. Diese Bewertung ist sowohl für den Konsumenten, als auch für den Produzenten eine wichtige Informationsquelle und Vermarktungshilfe. Die Bewertung erfolgt mit dem 100-Punkte System. Damit können die Ergebnisse für die Konsumenten mit anderen namhaften Bewertungen gleichgestellt werden. Durch das 100-Punkte System können die Möglichkeiten des „Marketing“ verbessert werden.
Die Landesprämierung ist eine wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Betriebe. Eine erfolgreiche Prämierung ist die höchste Auszeichnung für die Produktqualität und kann ein wertvoller Impuls für die Vermarktung sein.
Mit der Teilnahme an der Landesprämierung haben die Verarbeitungsbetriebe die Möglichkeit, ihre Produkte von hochqualifizierten Juroren bewerten zu lassen, um eine unabhängige Beurteilung mit einer hohen fachlichen Aussagekraft zu erhalten.
Der Produzent erhält nicht nur eine Mitteilung über die punktemäßige Bewertung seines eingereichten Produkts, sondern bekommt in den einzelnen Beurteilungskriterien (Geruch, Frucht, Geschmack, Harmonie) auch eine verbale Beschreibung. Durch die von der Fachjury erstellte verbale Beurteilung kann der Einreicher wichtige Rückschlüsse für die weitere Produktion ziehen. Diese Bewertung ist sowohl für den Konsumenten, als auch für den Produzenten eine wichtige Informationsquelle und Vermarktungshilfe. Die Bewertung erfolgt mit dem 100-Punkte System. Damit können die Ergebnisse für die Konsumenten mit anderen namhaften Bewertungen gleichgestellt werden. Durch das 100-Punkte System können die Möglichkeiten des „Marketing“ verbessert werden.
Gala-Abend Landesprämierung Säfte, Moste, Schnäps
Donnerstag, 23. März 2023, 18.00 Uhr,
Mattersburg, Kulturzentrum
Mattersburg, Kulturzentrum
Einreichfristen
Die Einreichung hat von Mo, 9. Jänner bis Fr, 13. Jänner 2023 bei den Landw. Bezirksreferaten (Mo-Do 07:30-16:00 Uhr, Fr 07:30-12:00 Uhr) und in der Landw. Fachschule Eisenstadt (Mo-Do 07:30-15:00 Uhr, Fr 07:30-11:30 Uhr) zu erfolgen.
Proben die nicht zeitgerecht eingereicht werden, können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!
Bitte beachten Sie, dass bei allen Abgabestellen, die jeweils gültigen COVID-Regelungen einzuhalten sind!
Für die Einreichung von Edelbränden, Spirituosen, Liköre, Sirup bzw. Essig sind zwei Flaschen je Probe (mind. 0,35 l) abzugeben. Bei Most, Saft und Nektar sind zwei Flaschen je Probe (mind. 0,5 l) fertig etikettiert, mit vollständig ausgefülltem Einreichformular abzugeben.
Die Formulare für die Einreichung sind bei den Landw. Bezirksreferaten und in der Bgld. Landwirtschaftskammer, Abteilung Pflanzenbau (02682/702-653) oder im Download.
Proben die nicht zeitgerecht eingereicht werden, können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!
Bitte beachten Sie, dass bei allen Abgabestellen, die jeweils gültigen COVID-Regelungen einzuhalten sind!
Für die Einreichung von Edelbränden, Spirituosen, Liköre, Sirup bzw. Essig sind zwei Flaschen je Probe (mind. 0,35 l) abzugeben. Bei Most, Saft und Nektar sind zwei Flaschen je Probe (mind. 0,5 l) fertig etikettiert, mit vollständig ausgefülltem Einreichformular abzugeben.
Die Formulare für die Einreichung sind bei den Landw. Bezirksreferaten und in der Bgld. Landwirtschaftskammer, Abteilung Pflanzenbau (02682/702-653) oder im Download.