Kollektivvertrag Bäuerlicher Betriebe Burgenland 2024 ermöglicht steuerfreie Mitarbeiterprämien
Schon in den Jahren 2022 und 2023 ermöglichte das Teuerungs-Entlastungspaket die Zahlung von steuerfreien Prämien an Arbeitnehmer. Die nun als "Mitarbeiterprämie" bezeichnete Teuerungsprämie ist - im Gegensatz zu den Vorjahren - allerdings gänzlich an lohngestaltende Maßnahmen gebunden, sodass eine Ermächtigung im jeweiligen Kollektivvertrag erforderlich ist. Die Burgenländische Landwirtschaftskammer und der Österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE verankerten nun in einem Zusatzkollektivvertrag eine entsprechende Formulierung zum „Kollektivvertrag Bäuerliche Betriebe Burgenland“, sodass bäuerliche Betriebe von dieser Mitarbeiterprämie Gebrauch machen können.
Der Zusatzkollektivvertrag mit den konkreten Regelungen steht hier zum Download zur Verfügung.
Der Zusatzkollektivvertrag mit den konkreten Regelungen steht hier zum Download zur Verfügung.
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Mag. Michael Kirnbauer
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
michael.kirnbauer@lk-bgld.at
T 02682/702-211
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