Gut vorbereitet auf die AMA-Vor-Ort-Kontrolle
Warum werden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt?
Die AMA ist verpflichtet, die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und rechtlichen Bestimmungen zu überprüfen.
Dabei geht es insbesondere um:
Die Kontrollen sollen sicherstellen, dass öffentliche Fördergelder korrekt verwendet und die beantragten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
Dabei geht es insbesondere um:
- Direktzahlungen
- ÖPUL-Maßnahmen
- Ausgleichszulage
- gekoppelte Tierprämien
- Investitionsförderungen
- Einhaltung der Konditionalität (Grundlegende Gesetze + Umwelt- u. Gewässerschutz)
- Tierkennzeichnung und TiermeldungenFlächen- und Nutzungsangaben
Die Kontrollen sollen sicherstellen, dass öffentliche Fördergelder korrekt verwendet und die beantragten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
Wie erfährt man von einer Kontrolle?
In der Regel findet eine Kontrolle unangekündigt statt. Nur wenn niemand angetroffen oder erreicht werden kann, wird die Kontrolle angekündigt und ein Termin telefonisch oder schriftlich vereinbart. Unabhängig davon sollen die erforderlichen Unterlagen jederzeit aktuell und vollständig geführt werden.
Wer muss bei der Kontrolle anwesend sein?
Die antragstellende Person soll persönlich anwesend sein oder zumindest eine bevollmächtigte Person (z.B. Ehepartner:in, Familienangehörige:r, Hofübernehmer:in, etc.).
Wichtig ist, dass die anwesende Person über die Bewirtschaftung des Betriebes ausreichend Auskunft geben kann.
Wichtig ist, dass die anwesende Person über die Bewirtschaftung des Betriebes ausreichend Auskunft geben kann.
Welche Unterlagen sollen vorbereitet werden?
- Mehrfachantrag-Flächen
- Nachweise über Verfügungsgewalt von Flächen (Pachtverträge, Eigentumsnachweise)
- Schlagaufzeichnungen
- Düngeaufzeichnungen
- Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen
- Bewässerungsaufzeichnungen (falls erforderlich)
- Belege, wie Lieferscheine und Rechnungen
Bei allen tierhaltenden Betrieben ist ein Bestandsverzeichnis zu führen. Werden diese Aufzeichnungen digital gemacht, muss ein Zugriff auf die Daten möglich sein. Die Landwirtschaftskammer Burgenland empfiehlt einen Zugang zur Rinderdatenbank bzw. bei allen anderen Tiergattungen zum Veterinärinformationssystem (VIS). Die Tierkennzeichnung und Tiermeldung müssen fristgerecht durchgeführt werden. Verlustohrmarken müssen alsbald nachbestellt und eingezogen werden.
Kontrolle der Flächen
Die Beantragung der Flächen im Mehrfachantrag (MFA) stellt einen wesentlichen Schwerpunkt dar. Überprüft werden unter anderem die Flächengröße (Lagegenauigkeit, korrekte Schlaggrenzen, wurden flächige Landschaftselemente richtig berücksichtigt?).
Zusätzlich wird ergänzend zum Flächenmonitoring auch die Nutzung kontrolliert. Stimmt die Beantragung lt. Mehrfachantrag mit der tatsächlichen Nutzung überein (Acker, Grünland, Dauer-, Spezialkulturen, etc.)?
Bei ÖPUL-Maßnahmen gibt es weitere Prüfungen der einzelnen Förderungsvoraussetzungen, wie z.B. bei "BIO" oder "UBB" die Einhaltung und Erfüllung der Biodiversitätsflächen (Pflegeauflagen, Nutzungshäufigkeit, …). Im ÖPUL besteht eine Ernteverpflichtung und bei bestimmten Maßnahmen sind Aufzeichnungen zu führen (z.B. vorbeugender Grundwasserschutz - Acker).
Zusätzlich sind am Betrieb Belege aufzubewahren (z.B. diverse Rechnungen, Lieferscheine, …), die im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle vorzuzeigen sind.
Zusätzlich wird ergänzend zum Flächenmonitoring auch die Nutzung kontrolliert. Stimmt die Beantragung lt. Mehrfachantrag mit der tatsächlichen Nutzung überein (Acker, Grünland, Dauer-, Spezialkulturen, etc.)?
Bei ÖPUL-Maßnahmen gibt es weitere Prüfungen der einzelnen Förderungsvoraussetzungen, wie z.B. bei "BIO" oder "UBB" die Einhaltung und Erfüllung der Biodiversitätsflächen (Pflegeauflagen, Nutzungshäufigkeit, …). Im ÖPUL besteht eine Ernteverpflichtung und bei bestimmten Maßnahmen sind Aufzeichnungen zu führen (z.B. vorbeugender Grundwasserschutz - Acker).
Zusätzlich sind am Betrieb Belege aufzubewahren (z.B. diverse Rechnungen, Lieferscheine, …), die im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle vorzuzeigen sind.
Konditionalität
Erhält man Förderungen wie Direktzahlung, ÖPUL und Ausgleichszulage, dann hat jede antragstellende Person, die Konditionalität einzuhalten. Hier ist der gute ökologische landwirtschaftlichen Zustand der Flächen bzw. die Grundanforderungen an die Betriebsführung gemeint.
Welche Bereiche hier zu beachten sind:
Welche Bereiche hier zu beachten sind:
- Schutz von Gewässern (Einhaltung von Abständen, Lagerung von Betriebsmitteln)
- Mindestbodenbedeckung und Erosionsschutz auf Hangflächen
- Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel
- Pflanzenschutzmittel (gültiger Pflanzenschutz-Sachkundeausweis, Dokumentation der Anwendungen, korrekte Lagerung der Pflanzenschutzmittel)
- Tierschutz (Tiergesundheit, Haltungsbedingungen, Stallklima, Versorgung der Tiere)
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Tierkennzeichnung und Registrierung
- Tierarzneimittelanwendung und Hormonanwendungsverbot
LE-Projektförderungen (Investitionsförderung)
Bei geförderten Investitionen wird das Vorhandensein der Investition kontrolliert (Behaltefrist von fünf Jahren) und auch die gesamten Unterlagen, welche über die digitale Förderplattform (DFP) eingebracht worden sind (Rechnungen und Zahlungsnachweise).
Wie läuft eine Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb ab
- Kontrollorgane stellen sich vor (weisen sich aus und erklären den Kontrollzweck)
- Dokumentenkontrolle (Prüfung von Unterlagen und Aufzeichnungen)
- Betriebsrundgang (Stallungen, Wirtschaftsräumen, geförderte Investitionen, …)
- Flächenkontrolle (Begehung einzelner Feldstücke, Schläge)
- Abschlussgespräch (Erklärung von Feststellungen)
- Die antragstellende/bevollmächtigte Person unterfertigt den Kontrollbericht
- Fachliche Beurteilung erfolgt anschließend nach der Kontrolle in der zuständigen AMA-Fachabteilung
Was für Rechte hat der kontrollierte Betrieb?
Grundsätzlich kann die antragstellende bzw. bevollmächtigte Person während der gesamten Vor-Ort-Kontrolle anwesend sein und Erläuterungen zu den festgestellten Sachverhalten geben. Besonders wichtig ist, dass der Betrieb allfällige Feststellungen im AMA-Vor-Ort-Kontroll-Kurzbericht mit entsprechenden Anmerkungen oder Stellungnahmen ergänzen kann. Zudem besteht die Möglichkeit, bestimmte Sachverhalte bereits im Zuge der Vor-Ort-Kontrolle direkt mit den kontrollierenden Personen zu besprechen und gegebenenfalls zu klären.
Kommt es nach Einarbeitung in der Fachabteilung der AMA zu Feststellungen (Mängel), dann erhält der Betrieb einen ausführlichen Prüfbericht in absehbarer Zeit übermittelt. Zu diesem besteht dann die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Es wird empfohlen, diese Möglichkeit unbedingt zu nutzen!
Kommt es nach Einarbeitung in der Fachabteilung der AMA zu Feststellungen (Mängel), dann erhält der Betrieb einen ausführlichen Prüfbericht in absehbarer Zeit übermittelt. Zu diesem besteht dann die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Es wird empfohlen, diese Möglichkeit unbedingt zu nutzen!
Was sind die häufigsten Beanstandungen?
Feststellungen, die erfahrungsgemäß am häufigsten auftreten:
- Unvollständige/fehlende Aufzeichnungen (z. B. Dünge- oder Pflanzenschutzaufzeichnungen)
- fehlerhafte Flächenangaben (Abweichung gegenüber Natur)
- Nichteinhaltung der Konditionalität
- nicht eingehaltene ÖPUL-Förderungsvoraussetzungen
- fehlende Belege, wie z. B. Rechnungen
- Tierkennzeichnung: fehlende oder verspätete Tiermeldungen
- fehlende Ohrmarken
Punkte, die vor der Kontrolle zu prüfen sind
- Was wurde beantragt?
- eingebrachten Mehrfachantrag (MFA) prüfen (stimmen alle Beantragungen – Flächen, Tiere, MFA-Angaben?)
- sind Schlagaufzeichnungen vollständig vorhanden?
- Düngeaufzeichnungen kontrollieren
- Pflanzenschutzaufzeichnungen kontrollieren
- Bestandsverzeichnis vollständig (elektronisch oder in Papierform)?
- Rechnungen und Zahlungsnachweise bereitlegen
- Pachtverträge griffbereit halten
- Förderungsvoraussetzungen der beantragten ÖPUL-Maßnahmen überprüfen
Fazit
Eine Vor-Ort-Kontrolle durch die AMA ist jederzeit möglich. Wichtig ist, sämtliche Aufzeichnungen vollständig, nachvollziehbar und aktuell zu führen.
Sollten Unklarheiten bestehen, so empfehlen wir Kontakt mit der Fachabteilung in der Landwirtschaftskammer Burgenland bzw. dem zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat aufzunehmen (Hinweis auf bestehendes Beratungsprodukt Düngeberatung/Planung/ Aufzeichnung).
Eine gute Vorbereitung auf die AMA-Vor-Ort-Kontrolle ist der beste Schutz vor Sanktionen und daraus ausgesprochenen Prämienkürzungen.
Sollten Unklarheiten bestehen, so empfehlen wir Kontakt mit der Fachabteilung in der Landwirtschaftskammer Burgenland bzw. dem zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat aufzunehmen (Hinweis auf bestehendes Beratungsprodukt Düngeberatung/Planung/ Aufzeichnung).
Eine gute Vorbereitung auf die AMA-Vor-Ort-Kontrolle ist der beste Schutz vor Sanktionen und daraus ausgesprochenen Prämienkürzungen.