Grenzpachtpreis - Berechnung für meinen Betrieb
Das Jahr 2026 hat vielen Ackerbaubetrieben im Burgenland erneut vor Augen geführt, wie stark Witterungsextreme die Wirtschaftlichkeit beeinflussen können. Niederschlagsdefizite, regionale Ertragseinbußen und hohe Produktionskosten haben gezeigt, dass hohe Erträge keine Selbstverständlichkeit sind. Während Erntemengen und Erlöse von Jahr zu Jahr schwanken, bleibt der Kostenfaktor Pacht unverändert.
Gerade dann stellt sich die Frage, welcher Pachtpreis langfristig wirtschaftlich vertretbar ist. Der betriebsindividuelle Grenzpachtpreis entscheidet in diesem Fall darüber, ob eine Pachtfläche nachhaltig zum Betriebserfolg beiträgt oder sie gar das Einkommen schmälert. Wer Flächen pachten möchte, sollte seine Entscheidung daher nicht an einzelnen Spitzenerträgen, sondern an mehrjährigen Durchschnittswerten sowie einer realistischen Einschätzung von Ertrags-, Preis- und Wetterrisiken orientieren. Dazu ist es wichtig, die eigenen Zahlen zu kennen, um eine treffsichere Aussage zu erhalten.
Zusätzlich spielen bei der Betrachtung auch andere Faktoren eine Rolle, wie Güte, Beschaffenheit oder Form, Größe, Nähe zur Hofstelle, uvm. Manchmal sind es auch rein strategische Entscheidungen, die den Ausschlag geben. So können auch Pachtausweitungen durch die bessere Auslastung bestehender Ressourcen die Fixkosten je Hektar deutlich senken, oder aber, falls dadurch Neuanschaffungen anstehen, den Anteil der Fixkosten in die Höhe treiben. Die realistische Betrachtung ist hier oberstes Gebot.
Die nachfolgende Beispielrechnung zeigt, welche Pachtpreise unter vorsichtigen Annahmen betriebswirtschaftlich vertretbar erscheinen und warum ausreichende Sicherheitsreserven gerade in Zeiten immer öfter durchschlagender Wetterkapriolen wichtiger sind, denn je. Denn ist der Pachtvertrag einmal unterschrieben, bleibt eines fix: die Pacht!
Gerade dann stellt sich die Frage, welcher Pachtpreis langfristig wirtschaftlich vertretbar ist. Der betriebsindividuelle Grenzpachtpreis entscheidet in diesem Fall darüber, ob eine Pachtfläche nachhaltig zum Betriebserfolg beiträgt oder sie gar das Einkommen schmälert. Wer Flächen pachten möchte, sollte seine Entscheidung daher nicht an einzelnen Spitzenerträgen, sondern an mehrjährigen Durchschnittswerten sowie einer realistischen Einschätzung von Ertrags-, Preis- und Wetterrisiken orientieren. Dazu ist es wichtig, die eigenen Zahlen zu kennen, um eine treffsichere Aussage zu erhalten.
Zusätzlich spielen bei der Betrachtung auch andere Faktoren eine Rolle, wie Güte, Beschaffenheit oder Form, Größe, Nähe zur Hofstelle, uvm. Manchmal sind es auch rein strategische Entscheidungen, die den Ausschlag geben. So können auch Pachtausweitungen durch die bessere Auslastung bestehender Ressourcen die Fixkosten je Hektar deutlich senken, oder aber, falls dadurch Neuanschaffungen anstehen, den Anteil der Fixkosten in die Höhe treiben. Die realistische Betrachtung ist hier oberstes Gebot.
Die nachfolgende Beispielrechnung zeigt, welche Pachtpreise unter vorsichtigen Annahmen betriebswirtschaftlich vertretbar erscheinen und warum ausreichende Sicherheitsreserven gerade in Zeiten immer öfter durchschlagender Wetterkapriolen wichtiger sind, denn je. Denn ist der Pachtvertrag einmal unterschrieben, bleibt eines fix: die Pacht!
Wertsicherung trifft auf rückläufige Ertragskraft
Wie die Grenzpachtpreisberechnung zeigt, steht die Ertragskraft vieler Ackerbaubetriebe derzeit unter Druck. Gleichzeitig führen indexierte Pachtverträge 2026 trotz schwacher Ertragslage zu einer Pachtsteigerung (+4,1%), da die Berechnung immer vom Index des Vorjahres abgeleitet wird.
Wie aber erfolgt die Berechnung der Indexanpassung?
Für die Anpassung des Pachtzinses zur Ernte 2026 wird der Agrarpreisindex für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse inklusive öffentlicher Gelder des Jahres 2025 herangezogen. Der endgültige Indexwert für 2026 steht voraussichtlich erst im Herbst 2027 zur Verfügung und kann daher für die aktuelle Anpassung noch nicht verwendet werden. Er ist dann die Grundlage für das Jahr 2027
Wie aber erfolgt die Berechnung der Indexanpassung?
Für die Anpassung des Pachtzinses zur Ernte 2026 wird der Agrarpreisindex für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse inklusive öffentlicher Gelder des Jahres 2025 herangezogen. Der endgültige Indexwert für 2026 steht voraussichtlich erst im Herbst 2027 zur Verfügung und kann daher für die aktuelle Anpassung noch nicht verwendet werden. Er ist dann die Grundlage für das Jahr 2027
- Agrarpreisindex 2024 (2020 = 100): 131,5
- Agrarpreisindex 2025 (2020 = 100): 136,9
Berechnung des Pachtzinses API-wertgesichert
Zur Ermittlung des neuen Pachtzinses wird der im Jahr 2025 bezahlte Pachtzins auf den Indexstand 2024 zurückgerechnet und anschließend mit dem Indexwert 2025 valorisiert:
Pachtzins 2026 = Pachtzins 2025 ÷ 131,5 × 136,9
Der Pachtzins erhöht sich damit entsprechend der Entwicklung des Agrarpreisindex und gilt für die Ernte 2026.
Pachtzins 2026 = Pachtzins 2025 ÷ 131,5 × 136,9
Der Pachtzins erhöht sich damit entsprechend der Entwicklung des Agrarpreisindex und gilt für die Ernte 2026.
Bestehende Wertsicherungsklauseln sind grundsätzlich einzuhalten. Dennoch kann ein offenes Gespräch zwischen Pächter und Verpächter sinnvoll sein, um mögliche Anpassungen oder Verschiebungen einvernehmlich auszuloten. Denn letztlich entscheidet nicht die Entwicklung einer Indexzahl über die Wirtschaftlichkeit einer Fläche, sondern ihre tatsächliche Ertragskraft. Daher sollten indexierte Pachtpreise stets dem betriebsindividuellen Grenzpachtpreis gegenübergestellt werden.
Kontakt
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Ing. Andreas Sam
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