Goldgelbe Vergilbung der Rebe und Amerikanische Rebzikade
Akute Bekämpfungsmaßnahmen
Diese Maßnahmen sind von allen Weinbautreibenden in den Befalls- & Sicherheitszonen ausnahmslos durchzuführen!
- Entfernung der symptomtragenden Rebstöcke.
- Kontrollgänge in den Weingärten durchführen.
- Bei symptomatischen Rebstöcken sofort alle grünen Rebteile entfernen – einjährige Fruchtrute (Strecker) abschneiden.
- Schnellstmögliche Rodung der Rebstöcke, inklusive Wurzelwerk! – ein Neuaustrieb von infizierten Rebstöcken muss verhindert werden.
- Bekämpfung des Vektors (Amerikanische Rebzikade).
1. Ausgangssituation
2. Wie erkenne ich die Amerikanische Rebzikade?
3. Wie erkenne ich die Goldgelbe Vergilbung der Rebe?
4. Gesetzlicher Rahmen
5. Wer ist betroffen?
6. Wo gelten die Maßnahmen?
7. Verpflichtende Maßnahmen in den Befalls- & Sicherheitszonen
8. Maßnahmen bei Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung
9. Kontrolle der Maßnahmen
10. Gemeinsame Verantwortung für den Schutz des heimischen Weinbaus
11. Weiterführende Links
2. Wie erkenne ich die Amerikanische Rebzikade?
3. Wie erkenne ich die Goldgelbe Vergilbung der Rebe?
4. Gesetzlicher Rahmen
5. Wer ist betroffen?
6. Wo gelten die Maßnahmen?
7. Verpflichtende Maßnahmen in den Befalls- & Sicherheitszonen
8. Maßnahmen bei Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung
9. Kontrolle der Maßnahmen
10. Gemeinsame Verantwortung für den Schutz des heimischen Weinbaus
11. Weiterführende Links
1. Ausgangsituation
Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe wird durch zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen, verursacht. Hauptüberträger dieser Phytoplasmen ist die Amerikanische Rebzikade. Infizierte Reben sterben ab und stellen während dieser Zeit eine gefährliche Infektionsquelle für weitere gesunde Reben dar. Dadurch kann sich die Krankheit rasch ausbreiten und ganze Weingärten gefährden. Eine direkte Übertragung der Krankheit von Rebstock zu Rebstock ist nicht möglich - es ist immer die Übertragung durch die Amerikanische Rebzikade notwendig. Die Goldgelbe Vergilbung führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden im Weinbau. Befallene Rebstöcke sterben ab und stellen in dieser Zeit eine gefährliche Infektionsquelle für noch gesunde Reben dar. Dadurch kann sich die Krankheit rasch ausbreiten und ganze Anlagen gefährden. Eine direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich. Die wirksamste Maßnahme sind Weingartenhygienemaßnahmen (umgehende Rodung befallener Rebstöcke!) und eine gezielte Eindämmung des Vektors.
In den vergangenen Jahren hat sich das Auftreten der Amerikanischen Rebzikade in den österreichischen Weinbaugebieten deutlich erhöht. In der Steiermark und im Burgenland wurde die Goldgelbe Vergilbung bereits nachgewiesen. Die Monitoring-Ergebnisse zeigen jedoch stark steigende Populationen der Amerikanischen Rebzikade. Es ist daher zu befürchten, dass bei diesen hohen und weiter steigenden Populationen die Krankheit mit infizierten Zikaden eingeschleppt wird.
In den vergangenen Jahren hat sich das Auftreten der Amerikanischen Rebzikade in den österreichischen Weinbaugebieten deutlich erhöht. In der Steiermark und im Burgenland wurde die Goldgelbe Vergilbung bereits nachgewiesen. Die Monitoring-Ergebnisse zeigen jedoch stark steigende Populationen der Amerikanischen Rebzikade. Es ist daher zu befürchten, dass bei diesen hohen und weiter steigenden Populationen die Krankheit mit infizierten Zikaden eingeschleppt wird.
2. Wie erkenne ich die Amerikanische Rebzikade?
Die erwachsene Amerikanische Rebzikade ist 5 - 6 mm lang. Die Körpergrundfärbung ist beige, mit einer abwechslungsreichen Musterung an Kopf und Rücken. Das erste Larvenstadium ist etwa 1,8 mm groß und durchscheinend weiß gefärbt. Mit jeder Häutung werden die Larven größer und ihre Körperfarbe dunkler. Ein typisches Merkmal aller Larvenstadien sind zwei dunkle Punkte am Körperende.
Lebenszyklus der Amerikanischen Rebzikade
In Österreich beginnen die Larven ab Ende Mai zu schlüpfen. Der Schlupf dauert mehrere Wochen, sodass verschiedene Entwicklungsstadien gleichzeitig auftreten. Nach insgesamt fünf Larvenstadien treten im Juli die erwachsenen, flugfähigen Zikaden auf. Ab Ende Juli legen die Weibchen ihre Eier am Rebstock unter die Borke ab. Den Winter überdauert die Zikade im Eistadium. Die Amerikanische Rebzikade lebt ausschließlich auf der Rebe.
In Österreich beginnen die Larven ab Ende Mai zu schlüpfen. Der Schlupf dauert mehrere Wochen, sodass verschiedene Entwicklungsstadien gleichzeitig auftreten. Nach insgesamt fünf Larvenstadien treten im Juli die erwachsenen, flugfähigen Zikaden auf. Ab Ende Juli legen die Weibchen ihre Eier am Rebstock unter die Borke ab. Den Winter überdauert die Zikade im Eistadium. Die Amerikanische Rebzikade lebt ausschließlich auf der Rebe.
Krankheitsübertragung durch die Amerikanische Rebzikade
Die Amerikanische Rebzikade saugt an mit Goldgelber Vergilbung erkrankten Reben und trägt den Erreger danach in sich. Sie überträgt die Krankheit bei weiteren Saugtätigkeiten auf noch gesunde Reben. Die Amerikanische Rebzikade ist im Erwachsenenstadium flugfähig und kann pro Jahr mehrere 100 Meter weite Entfernungen zurücklegen. Dadurch besteht auch die Gefahr, dass die Rebenkrankheit Goldgelbe Vergilbung in immer mehr - bisher befallsfreie - Regionen vordringt.
Die Amerikanische Rebzikade saugt an mit Goldgelber Vergilbung erkrankten Reben und trägt den Erreger danach in sich. Sie überträgt die Krankheit bei weiteren Saugtätigkeiten auf noch gesunde Reben. Die Amerikanische Rebzikade ist im Erwachsenenstadium flugfähig und kann pro Jahr mehrere 100 Meter weite Entfernungen zurücklegen. Dadurch besteht auch die Gefahr, dass die Rebenkrankheit Goldgelbe Vergilbung in immer mehr - bisher befallsfreie - Regionen vordringt.
Monitoringstandorte
Auf folgendem Link sind die aktuellen Monitoringdaten des amtlichen Pflanzenschutzdienstes Burgenland zu finden: www.insect-watch.at.
Auf folgendem Link sind die aktuellen Monitoringdaten des amtlichen Pflanzenschutzdienstes Burgenland zu finden: www.insect-watch.at.
3. Wie erkenne ich die Goldgelbe Vergilbung der Rebe?
Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe wird durch zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen, verursacht. Hauptüberträger dieser Phytoplasmen ist die Amerikanische Rebzikade. Infizierte Reben sterben ab und stellen während dieser Zeit eine gefährliche Infektionsquelle für weitere gesunde Reben dar. Dadurch kann sich die Krankheit rasch ausbreiten und ganze Weingärten gefährden. Eine direkte Übertragung der Krankheit von Rebstock zu Rebstock ist nicht möglich - es ist immer die Übertragung durch die Amerikanische Rebzikade notwendig.
Von der Goldgelben Vergilbung befallene Rebstöcke zeigen deutlich sichtbare Vergilbungen an den Blättern. Bei Weißweinsorten färben sich die Blätter gelblich, Rotweinsorten zeigen dunkelrote Blätter. Die Blätter rollen sich in weiterer Folge nach unten ein. Triebe verholzen nicht. Die befallenen Reben sterben ab.
Von der Goldgelben Vergilbung befallene Rebstöcke zeigen deutlich sichtbare Vergilbungen an den Blättern. Bei Weißweinsorten färben sich die Blätter gelblich, Rotweinsorten zeigen dunkelrote Blätter. Die Blätter rollen sich in weiterer Folge nach unten ein. Triebe verholzen nicht. Die befallenen Reben sterben ab.
4. Gesetzlicher Rahmen
Mit der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung (Grapevine Flavescence dorée – GFD) und der dazugehörigen Landesstrategie 2026 wird die Bekämpfung der gefährlichen Quarantänekrankheit im Burgenland künftig landesweit koordiniert und risikobasiert umgesetzt. Ziel ist es, die weitere Ausbreitung der Krankheit und ihres Überträgers, der Amerikanischen Rebzikade, möglichst frühzeitig einzudämmen und die burgenländischen Weinbauflächen nachhaltig zu schützen.
5. Wer ist betroffen?
- Weinbaubetriebe
- Rebschulbetriebe auf Rebschul- und Vermehrungsflächen
- Alle Besitzerinnen und Besitzer von Rebstöcken (dazu zählen somit auch Privatgärten, Gemeinden, Firmengelände, öffentliche Parks etc.)
6. Wo gelten die Maßnahmen?
Die akuten Bekämpfungsmaßnahmen gelten vor Allem in den gefährdeten Zonen, sprich Befalls- & Sicherheitszonen der jeweiligen Weinbaugebiete.
7. Verpflichtende Maßnahmen in den Befalls- & Sicherheitszonen
Wer ist verpflichtet, die Maßnahmen durchzuführen?
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Rebstöcken in den Hauptverbreitungsgebieten sind verpflichtet, Insektizidbehandlungen gegen die Amerikanische Rebzikade durchzuführen.
- Ist die Fläche verpachtet oder besteht ein Fruchtgenussrecht, ist die Pächterin bzw. der Pächter oder die Fruchtnießerin bzw. der Fruchtnießer zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet.
- Die Behandlung ist zumindest zweimal im Zeitraum Mai bis Juli durchzuführen und hat mit in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu erfolgen.
Dokumentationspflicht
- Über die Durchführung der Maßnahmen sind Aufzeichnungen zu führen.
- Rechnungen über den Erwerb der eingesetzten Pflanzenschutzmittel sind drei Jahre aufzubewahren.
- Die Aufzeichnungspflicht gilt auch für nicht berufliche Verwenderinnen und Verwender.
Welche Pflanzenschutzmittel?
In den Befalls- & Sicherheitszonen müssen die in der ARZ-Strategie vorgeschriebenen Pflanzenschutzmittel verwendet werden.
Die Applikationsbestimmungen sind aus den Pflanzenschutzmittelregister des BAES zu entnehmen.
https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/faces/main
Pflanzenstärkende bzw. repellente Maßnahmen, die zusätzlich zu den verpflichtenden Pflanzenschutzbehandlungen ab dem 1. Larvenstadium bis zum Beginn des Zikadenfluges (Ende Juli) empfohlen werden sind in der ARZ-Strategie angeführt.
Bekämpfungsvarianten abhängig von Bewirtschaftungsweise und ÖPUL-Teilnahme
Welche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, hängt davon ab, ob ein aufrechter Bio-Kontrollvertrag besteht oder eine Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ vorliegt. ACHTUNG: Das gilt für die Hauptverbreitungsgebiete.
Die Applikationsbestimmungen sind aus den Pflanzenschutzmittelregister des BAES zu entnehmen.
https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/faces/main
Pflanzenstärkende bzw. repellente Maßnahmen, die zusätzlich zu den verpflichtenden Pflanzenschutzbehandlungen ab dem 1. Larvenstadium bis zum Beginn des Zikadenfluges (Ende Juli) empfohlen werden sind in der ARZ-Strategie angeführt.
Bekämpfungsvarianten abhängig von Bewirtschaftungsweise und ÖPUL-Teilnahme
Welche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, hängt davon ab, ob ein aufrechter Bio-Kontrollvertrag besteht oder eine Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ vorliegt. ACHTUNG: Das gilt für die Hauptverbreitungsgebiete.
8. Maßnahmen bei Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung
Das Auftreten oder bereits der Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung ist unverzüglich zu melden:
Zur Abklärung eines Verdachts können behördliche Organe Weingärten und andere Standorte von Reben betreten, Kontrollen durchführen und bei Bedarf Proben zur labortechnischen Untersuchung entnehmen.
Bei derartigen Verdachtsfällen sind folgende Maßnahmen verpflichtend umzusetzen:
Zur Abklärung eines Verdachts können behördliche Organe Weingärten und andere Standorte von Reben betreten, Kontrollen durchführen und bei Bedarf Proben zur labortechnischen Untersuchung entnehmen.
Bei derartigen Verdachtsfällen sind folgende Maßnahmen verpflichtend umzusetzen:
- Liegt ein augenscheinlicher Verdacht vor, kann bereits vor Vorliegen eines Laborergebnisses die Rodung symptomtragender Rebstöcke innerhalb einer Frist von längstens zwei Wochen angeordnet werden.
- Die Bezirksverwaltungsbehörde informiert den Verpflichteten über das Laborergebnis und ggf. Rodungspflicht.
- Ist der Laborbefund negativ, sind keine weiteren Maßnahmen zu tätigen.
Weiteres Vorgehen bei einer bestätigten Befallsstelle
Im Umfeld einer bestätigten Befallsstelle ist von der zuständigen Behörde (= Bezirksverwaltungsbehörde) per Verordnung eine Befallszone von 500m Radius und eine Pufferzone von 2500m festzulegen. Hier sind folgende Maßnahmen verpflichtend durchzuführen:
Im Umfeld einer bestätigten Befallsstelle ist von der zuständigen Behörde (= Bezirksverwaltungsbehörde) per Verordnung eine Befallszone von 500m Radius und eine Pufferzone von 2500m festzulegen. Hier sind folgende Maßnahmen verpflichtend durchzuführen:
- Weinreben, die Symptome der Goldgelben Vergilbung aufweisen, sind zu roden (falls noch nicht erfolgt).
- Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade laut ARZ-Strategie
- Regelmäßige Kontrollpflicht der Rebstöcke
- Zudem können in diesen Zonen zusätzliche Untersuchungen durchgeführt sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit angeordnet werden.
9. Kontrolle der Maßnahmen
Die Durchführung und Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen werden durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Zur Überprüfung der Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen sind die zuständigen Behörden berechtigt, Weingärten und andere Standorte von Reben zu betreten und erforderliche Kontrollen durchzuführen.
10. Gemeinsame Verantwortung für den Schutz des heimischen Weinbaus
Mit der Einhaltung dieser Maßnahmen tragen Sie wesentlich dazu bei, den burgenländischen Wein als bedeutendes Kulturgut zu bewahren. Gleichzeitig sichern Sie damit nicht nur die einzigartige Kulturlandschaft, sondern stärken auch die touristische Attraktivität der Region und fördern deren wirtschaftliche Entwicklung, da der Weinbau eine zentrale Rolle für die Wertschöpfung, Identität und internationale Wahrnehmung des Burgenlandes spielt.
Eine wirksame Eindämmung ist nur möglich, wenn alle betroffenen Personengruppen - Weinbaubetriebe sowie alle Besitzerinnen und Besitzer von Reben - die vorgeschriebenen Maßnahmen konsequent umsetzen. Schon ein einzelner unbehandelter Rebstock trägt zur weiteren Verbreitung der Amerikanischen Rebzikade bei und stellt damit ein Risiko für umliegende Weingärten dar.
Eine wirksame Eindämmung ist nur möglich, wenn alle betroffenen Personengruppen - Weinbaubetriebe sowie alle Besitzerinnen und Besitzer von Reben - die vorgeschriebenen Maßnahmen konsequent umsetzen. Schon ein einzelner unbehandelter Rebstock trägt zur weiteren Verbreitung der Amerikanischen Rebzikade bei und stellt damit ein Risiko für umliegende Weingärten dar.
11. Weiterführende Links
- RIS: https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20001579
- AGES: https://www.ages.at/pflanze/pflanzengesundheit/schaderreger-von-a-bis-z/flavescence-doree?sword_list%5B0%5D=flavescence&no_cache=1
- Warndienst: https://warndienst.at/
- Pflanzenschutzdienst: https://www.pflanzenschutzdienst.at/geregelte-schaedlinge/gewoehnliche-uqs/grapevine-flavescence-doree-phytoplasma-gfdp
Kontakt
-
Martin Tobler
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
martin.tobler@lk-bgld.at
T 02682/702-651
F 02682/702-790
-
Daniel Pachinger
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
daniel.pachinger@lk-bgld.at
T 02682/702-656
F 02682/702-690
-
Ing. Verena Klöckl, BA MA
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
verena.kloeckl@lk-bgld.at
T 02682/702-652
M 0664/4102652
F 02682/702-690
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DI Vanessa Knirsch, BSc
Untere Hauptstraße 47
7100 Neusiedl/See
vanessa.knirsch@lk-bgld.at
T 02167/2551-16
F 02167/2551-28
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Ing. Gerhard Steinhofer
Esterházystraße 15
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gerhard.steinhofer@lk-bgld.at
T 02682/702-704
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-
Alexander Artner
Schlossplatz 3
7350 Oberpullendorf
alexander.artner@lk-bgld.at
T 02612/42338-20
F 02612/42338-18
Downloads zum Thema
- GFD Strategie Burgenland 2026 PDF 462,17 kB
- ARZ Strategie Bgld Bio 2026 PDF 62,27 kB
- ARZ Strategie Bgld IP 2026 PDF 71,34 kB
- Grapevine Flavesence dorrée Infoblatt Kleingärten PDF 326,37 kB
- Grapevine Flavesence dorrée Infoblatt Weinbauern PDF 356,77 kB
- Übersichtskarte Befalls&Sicherheitszonen Burgenland PDF 441,38 kB