Förderungen im Weinbau
Neues Merkblatt für Investitionsförderung Weinbau unter: https://dfp.ama.at/ → Förderungen/Fristen
Die Fördergegenstände „Lagerbehälter“, „Ozonreinigungsgeräte“ und „Weinsteinstabilisierung“ sowie die Fördersätze und maximal förderbaren Investitionssummen gelten vorbehaltlich des Inkrafttretens der diesbezüglichen Verordnungsänderung.
Der Fördersatz beträgt:
a) 30% der förderfähigen Investitionskosten für Investitionen in Flaschenabfülleinrichtungen und Lagerbehälter
b) 35% der förderfähigen Investitionskosten für Klärungseinrichtungen und Einrichtungen zur Trubaufbereitung
c) 40% der förderfähigen Investitionskosten für alle anderen Investitionen.
b) 35% der förderfähigen Investitionskosten für Klärungseinrichtungen und Einrichtungen zur Trubaufbereitung
c) 40% der förderfähigen Investitionskosten für alle anderen Investitionen.
Fördergegenstand 8 (FG8): Lagerbehälter
Gefördert wird die Neuanschaffung von Behältern aus Metall oder Holz für die Lagerung von Wein
a) der Behälter muss geschlossen sein oder er kann als Immervoll-Tank ausgeführt sein
b) der Behälter kann mit einem Kühlmantel oder mit Kühlplatten ausgestattet sein
c) Ein Holzbehälter muss ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Litern aufweisen
d) Die Nachrüstung bestehender Lagerbehälter mit Kühlmantel oder mit Kühlplatten ist
förderfähig.
Die maximal förderbare Investitionssumme beträgt 225.000,- Euro je Förderwerber über die
Förderperiode.
a) der Behälter muss geschlossen sein oder er kann als Immervoll-Tank ausgeführt sein
b) der Behälter kann mit einem Kühlmantel oder mit Kühlplatten ausgestattet sein
c) Ein Holzbehälter muss ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Litern aufweisen
d) Die Nachrüstung bestehender Lagerbehälter mit Kühlmantel oder mit Kühlplatten ist
förderfähig.
Die maximal förderbare Investitionssumme beträgt 225.000,- Euro je Förderwerber über die
Förderperiode.
Fördergegenstand 10 (FG10): Ozonreinigungsgeräte
Gefördert wird die Neuanschaffung von Geräten zur Reinigung von Kellerausstattung, welche
ozonisiertes Wasser zur Desinfektion herstellen und verwenden.
Die maximal förderbare Investitionssumme beträgt 25.000,- Euro je Förderwerber über die
Förderperiode.
ozonisiertes Wasser zur Desinfektion herstellen und verwenden.
Die maximal förderbare Investitionssumme beträgt 25.000,- Euro je Förderwerber über die
Förderperiode.
Fördergegenstand 11.1 (FG11.1): Weinsteinstabilisierung - Elektrodialysegeräte
Gefördert wird die Neuanschaffung von Elektrodialysegeräten zur Weinsteinstabilisierung.
Die maximal förderbare Investitionssumme beträgt 250.000,- Euro je Förderwerber über die
Förderperiode.
Fördergegenstand 11.2 (FG11.2): Weinsteinstabilisierung - Ionenaustauscher
Gefördert wird die Neuanschaffung von Ionenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung.
Die maximal förderbare Investitionssumme beträgt 60.000,- Euro je Förderwerber über die
Förderperiode.