Der nächste Rapsanbau steht bevor - UNBEDINGT ohne Metazachlor und Dimethachlor!
FOKUS: Metazachlor & Dimethachlor
Diese beiden Wirkstoffe sind sehr stark auswaschungsgefährdet und können im Grundwasser zu großen Problemen führen. Die Wirkstoffe Metazachlor (Butisan, Fuego etc.) und Dimethachlor (Colzor Trio, etc.) werden nach wie vor im Grund- und Trinkwasser inkl. Hausbrunnen nachgewiesen. Sowohl aus dem Wirkstoff Metazachlor als auch aus Dimethachlor bildet sich im Rahmen des Abbauprozesses das Abbauprodukt bzw. der Metabolit "Dimethachlor Met. CGA 369873". Dieser Metabolit wird nach wie vor verbreitet - auch über den Trinkwassergrenzwert von 0,1µg/l - nachgewiesen.
Daher wird eindringlich ersucht, jetzt beim anstehenden Rapsanbau bei der Unkrautregulierung auf die Anwendung der auswaschungsgefährdeten Wirkstoffe Metazachlor und Dimethachlor generell zu verzichten und unbedingt Ersatzprodukte für die Unkrautregulierung im Raps bzw. Kohlgemüse zu verwenden.
Auflagen in Wasserschutz- und -schongebieten bzw. ÖPUL (Vorbeugender Grund-wasserschutz - Acker)
Der Einsatz von Herbiziden mit den Wirkstoffen Metazachlor (Butisan, Fuego etc.) und Dimethachlor (Colzor trio etc.) und Terbuthylazin (z.B. Aspect Pro etc.), ist in Wasserschutz-
und -schongebieten nicht erlaubt. Wer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" teilnimmt, darf diese Wirkstoffe auf Ackerflächen in der Gebietskulisse bei Mais, Sorghum und Raps auch nicht anwenden. Die Anwendung kann im Zuge von Vorortkontrollen einfach über Blatt- bzw. Bodenproben nachgewiesen werden.
Es wird eindringlich empfohlen - unabhängig dieser Auflagen - auf Herbizide mit den auswaschungsgefährdeten Wirkstoffen Metazachlor, Dimethachlor und Terbuthylazin gänzlich zu verzichten!
Wichtig ist auch nicht zu vergessen, dass eine lückenlose Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen (Was/Wann/Wo/Wieviel; neu ab 1. Jänner 2026: EPPO Code, BBCH-Stadium, Uhrzeit - falls erforderlich) durchgeführt wird. Dafür eignet sich z.B. der ÖDüPlan Plus ganz besonders.