Dürre 2026: Sonderrichtlinie zur Unterstützung des Ankaufs von Ersatzfuttermitteln veröffentlicht
Die außergewöhnliche Trockenheit des Jahres 2026 hat vielerorts zu deutlichen Ertragseinbußen bei Grünland und Feldfutter geführt. Um die Versorgung der Nutztiere sicherzustellen, mussten zahlreiche Betriebe zusätzliches Futter zukaufen. Mit der nun veröffentlichten Sonderrichtlinie des Landes (inkl. Anlage 1 und Anlage 2) zur Unterstützung des Ankaufs von Ersatzfuttermitteln aufgrund der Dürre 2026 unterstützt das Land Burgenland betroffene Tierhaltungsbetriebe finanziell: Dürrehilfe 2026-2027 - Land Burgenland
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht führen, deren Hauptbetriebssitz und Tierhaltung sich im Burgenland befinden und die zum Stichtag 1. Juli 2026 mindestens drei Großvieheinheiten (GVE) gehalten haben. Handelsbetriebe sowie Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Futtermittel werden gefördert?
Förderfähig ist der Zukauf von:
- Raufutter
- Pressschnitten
- Trockenschnitten
- Silomais bzw. Maissilage
- diverse Pellets
- Grassilage
- Körnermais
- Futtergetreide inkl. Soja
Wie hoch ist die Unterstützung?
Der Fördersatz beträgt maximal 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln. Die Förderung ist mit maximal 5.000 Euro je Betrieb begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Zusätzlich sind je nach Futtermittelart festgelegte Höchstförderungen (siehe Tabelle) vorgesehen. Beispielsweise können für Heu bis zu 13 Euro je 100 Kilogramm bei konventioneller Ware bzw. 17 Euro bei Bio-Ware berücksichtigt werden. Auch für Silagen, Körnermais, Futtergetreide, Trockenschnitte und weitere Futtermittel sind eigene Fördersätze festgelegt. In der nachfolgenden Tabelle werden die maximalen Förderhöhen für konventionelle und Bio-Ware der angekauften Produkte dargestellt:
Höhe der Förderung
Welche Käufe werden anerkannt?
Berücksichtigt werden Rechnungen für Ersatzfuttermittel, die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 31. März 2027 ausgestellt wurden und auf die/den Förderwerber:in lauten. Den Rechnungen sind entsprechende Zahlungsnachweise beizulegen.
Antragstellung bis 31. März 2027
Die Antragstellung ist seit 20. Oktober 2026 möglich und kann mittels Antragsformular beim Amt der Burgenländischen Landesregierung erfolgen (elektronisch per E-Mail, postalisch oder persönlich). Die Antragsfrist endet am 31. März 2027. Ein Antrag auf Gewährung einer Förderung kann nur einmal gestellt werden!
Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen anzuschließen:
• Tierliste (Bestandsverzeichnis) mit Stichtag 1. Juli 2026,
- Nachweis der SVS-Pensionspflicht,
- Rechnungen samt Zahlungsnachweisen,
- vollständig ausgefüllte und unterzeichnete De-minimis-Erklärung
Landwirtschaftskammer unterstützt bei der Antragstellung
Die Landwirtschaftskammer Burgenland begrüßt diese Unterstützungsmaßnahme für die heimischen Tierhaltungsbetriebe. Gerade nach einem von extremer Trockenheit geprägten Jahr leistet die Futterzukaufprämie einen wichtigen Beitrag zur Absicherung der Futterversorgung und zur Entlastung der Betriebe.
Die Mitarbeiter:innen der Abteilung Tierzucht sowie der Landwirtschaftlichen Bezirksreferate stehen den Tierhalter:innen bei Fragen zur Richtlinie sowie bei der Antragstellung gerne unterstützend zur Seite.
Die Mitarbeiter:innen der Abteilung Tierzucht sowie der Landwirtschaftlichen Bezirksreferate stehen den Tierhalter:innen bei Fragen zur Richtlinie sowie bei der Antragstellung gerne unterstützend zur Seite.
Kontakt
-
DI Daniela Höller, BSc BEd
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
daniela.hoeller@lk-bgld.at
T 02682/702-503
F 02682/702-590
-
Ing. Wolfgang Pleier
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
wolfgang.pleier@lk-bgld.at
T 02682/702-506
F 02682/702-590
-
DI Franz Vuk
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
franz.vuk@lk-bgld.at
T 02682/702-501
M 0664/4102501
F 02682/702-590
-
Johannes Geyer
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt
johannes.geyer@lk-bgld.at
T 02682/702-504
F 02682/702-590