Burgenlands Weinbau gemeinsam stärken
Im österreichischen Weinbau steht eine wichtige Veränderung bevor: Die Organisation und Weiterentwicklung unserer geschützten Herkunftsweine wird künftig stärker durch Erzeugervereinigungen getragen. Das EU-Recht sieht vor, dass diese bis 31.12.2026 die Regionalen Weinkomitees ablösen. Für jede Wein-Herkunft muss eine eigene Erzeugervereinigung gegründet werden, die die Herkunftsbezeichnung rechtlich schützt und die geltenden weinrechtlichen Vorschriften umsetzt.
Damit verändert sich nicht nur die Organisationsform. Es entsteht vor allem eine neue Möglichkeit, unsere gemeinsame Herkunft, unsere Qualitätsstandards und die Entwicklung unseres Weinbaugebietes selbst mitzugestalten. Es ist daher entscheidend, dass möglichst viele Erzeuger:innen ihre Stimme einbringen.
Damit verändert sich nicht nur die Organisationsform. Es entsteht vor allem eine neue Möglichkeit, unsere gemeinsame Herkunft, unsere Qualitätsstandards und die Entwicklung unseres Weinbaugebietes selbst mitzugestalten. Es ist daher entscheidend, dass möglichst viele Erzeuger:innen ihre Stimme einbringen.
Was ist eine Erzeugervereinigung?
Eine Erzeugervereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Produzent:innen eines Weines mit derselben geografischen Angabe (in dem Fall Burgenland), der demokratisch, in Form eines Vereins organisiert ist. Sie bildet den organisatorischen und rechtlichen Rahmen dafür, dass die Erzeuger:innen ihre gemeinsamen Interessen rund um die geschützte Herkunft vertreten und weiterentwickeln können.
Die bisherige Arbeit der Regionalen Weinkomitees hat gezeigt, wie wichtig eine gemeinsame Interessenvertretung für die Entwicklung und Vermarktung unserer Herkunft ist. Mit den Erzeugervereinigungen soll diese Arbeit unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen weitergeführt und stärker in die Hand der Erzeuger:innen gelegt werden.
Die bisherige Arbeit der Regionalen Weinkomitees hat gezeigt, wie wichtig eine gemeinsame Interessenvertretung für die Entwicklung und Vermarktung unserer Herkunft ist. Mit den Erzeugervereinigungen soll diese Arbeit unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen weitergeführt und stärker in die Hand der Erzeuger:innen gelegt werden.
Warum ist die Mitgliedschaft wichtig?
Weil Herkunft nur dann stark ist, wenn die Betriebe dahinterstehen.
Als Mitglied hat jede(r) Erzeuger:in die Möglichkeit, die Entwicklung der gemeinsamen Herkunft aktiv mitzugestalten. Dabei geht es unter anderem um Fragen wie:
Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur einige wenige Betriebe über die Zukunft des burgenländischen Qualitätsweins beraten, sondern möglichst viele Erzeuger:innen ihre Erfahrungen und ihre Sichtweise einbringen.
Als Mitglied hat jede(r) Erzeuger:in die Möglichkeit, die Entwicklung der gemeinsamen Herkunft aktiv mitzugestalten. Dabei geht es unter anderem um Fragen wie:
- Welche Eigenschaften sollen die Weine künftig auszeichnen?
- Wie soll sich das Herkunftsprofil weiterentwickeln?
- Welche Produktionsbedingungen sind für das Burgenland sinnvoll?
- Wie können Qualität und Wiedererkennbarkeit des Burgenlandes langfristig gesichert werden?
- Wie können die Interessen der burgenländischen Weinbaubetriebe gegenüber anderen Marktteilnehmer:innen vertreten werden?
Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur einige wenige Betriebe über die Zukunft des burgenländischen Qualitätsweins beraten, sondern möglichst viele Erzeuger:innen ihre Erfahrungen und ihre Sichtweise einbringen.
Was bringt die Mitgliedschaft?
Die Erzeugervereinigung Burgenland soll kein zusätzlicher Verwaltungsapparat sein, sondern ein Instrument der gemeinsamen Interessenvertretung.
Die Mitgliedschaft bietet insbesondere die Möglichkeit,
Die Mitgliedschaft bietet insbesondere die Möglichkeit,
- die Regeln der Herkunft „Burgenland“ aktiv mitzugestalten
- die Interessen des eigenen Betriebes gemeinsam mit anderen Erzeuger:innen zu vertreten
- bei wichtigen Entscheidungen innerhalb der Erzeugervereinigung mitzuwirken
- bei der Entwicklung des Herkunftsprofils aus Sicht der Praxis mitzuarbeiten
Was ist jetzt tun?
Die Erzeugervereinigung Burgenland wurde am 04.03.2026 gegründet. Der Vorstand wurde vorläufig mit den 21 Mitgliedern des Regionalen Weinkomitees Burgenland bestellt.
Für die Anerkennung der Erzeugervereinigung laut EU-Recht, ist es wichtig, möglichst früh eine breite Beteiligung der Erzeuger:innen zu dokumentieren.
Für die Anerkennung der Erzeugervereinigung laut EU-Recht, ist es wichtig, möglichst früh eine breite Beteiligung der Erzeuger:innen zu dokumentieren.
Erzeuger:in ist jede Person, die in irgendeiner Form an der Produktion von Burgenländischem Qualitätswein beteiligt ist. Dazu zählen die Trauben-Produktion, die Trauben-Verarbeitung und die Vinifikation oder Reifung, bis der Burgenländische Qualitätswein bereit für das Inverkehrbringen ist. Die Abfüllung zählt nicht als Produktionsschritt.
Wenn du die gemeinsame Herkunft „Burgenland“ aktiv mitgestalten und Teil der Erzeugervereinigung Burgenland werden möchtest, übermittle bitte die Einwilligungserklärung (siehe weiter unten) ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 30.11.2026 auf eine der folgenden Arten:
- Per Mail an: verena.kloeckl@lk-bgld.at Betreff: Einwilligungserklärung EV Burgenland
- Per Fax an: 02682 702 690
- Per Post an: Bgld. Landwirtschaftskammer, Verena Klöckl, Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
- Per WhatsApp an: 0664 41 02 652
Die Mitgliedschaft ist mit keinen Kosten verbunden.
Ein(e) Erzeuger:in kann auch in mehreren Erzeugervereinigungen Mitglied sein.
Was passiert danach?
Nach Eingang der Einwilligungserklärungen werden die weiteren Schritte zur Anerkennung der Erzeugervereinigung Burgenland vorbereitet.
Die Mitglieder werden über die weiteren Schritte, die Statuten sowie die vorgesehenen Entscheidungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten rechtzeitig informiert. Im Frühjahr 2027 soll jedenfalls der neue Vorstand, basierend auf einem Wahlvorschlag, der alle Gebiete entsprechend berücksichtigt, gewählt werden. Weiters sollen die überarbeitenden Statuten beschlossen werden. Dies soll im Rahmen einer Versammlung geschehen, bei der, aus den weinbautreibenden Ortschaften nominierte Delegierte, ihre Stimme abgeben können.
Auf Transparenz in der Umsetzung wird entsprechend Wert gelegt: Die Erzeugervereinigung soll von den Betrieben getragen werden und den Betrieben dienen. Die kommenden Monate sind eine wichtige Phase für die Zukunft unserer Herkunft.
Die Mitglieder werden über die weiteren Schritte, die Statuten sowie die vorgesehenen Entscheidungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten rechtzeitig informiert. Im Frühjahr 2027 soll jedenfalls der neue Vorstand, basierend auf einem Wahlvorschlag, der alle Gebiete entsprechend berücksichtigt, gewählt werden. Weiters sollen die überarbeitenden Statuten beschlossen werden. Dies soll im Rahmen einer Versammlung geschehen, bei der, aus den weinbautreibenden Ortschaften nominierte Delegierte, ihre Stimme abgeben können.
Auf Transparenz in der Umsetzung wird entsprechend Wert gelegt: Die Erzeugervereinigung soll von den Betrieben getragen werden und den Betrieben dienen. Die kommenden Monate sind eine wichtige Phase für die Zukunft unserer Herkunft.
Für Fragen zur Erzeugervereinigung Burgenland und zur Einwilligungserklärung stehen gerne zur Verfügung:
Obmann Ök.-Rat Andreas Liegenfeld unter andreas@liegenfeld.at bzw. 0664 13 29 792
Geschäftsführerin Ing. Verena Klöckl, BA MA unter verena.kloeckl@lk-bgld.at bzw. 0664 410 26 52
Geschäftsführerin Ing. Verena Klöckl, BA MA unter verena.kloeckl@lk-bgld.at bzw. 0664 410 26 52
Es sind alle Erzeuger:innen, die in irgendeiner Form an der Produktion von Burgenländischem Qualitätswein beteiligt sind, eingeladen, diesen gemeinsamen Weg mitzugehen und die Zukunft des burgenländischen Weinbaus aktiv mitzugestalten.
Kontakt
-
Ing. Verena Klöckl, BA MA
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
verena.kloeckl@lk-bgld.at
T 02682/702-652
M 0664/4102652
F 02682/702-690