Bodennahe Gülleausbringung und Separierung – letzte Einstiegsmöglichkeit bis Ende des Jahres 2026
Im Jahr 2025 wurden in der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle“ gut 9,4 Millionen Kubikmeter beantragt. Damit werden knapp 40 Prozent der in Österreich anfallenden flüssigen Wirtschaftsdünger mit nachweislich geringeren Stickstoffverlusten ausgebracht. Denn bei der Ausbringung mittels Schleppschlauch wird ein Minderungsfaktor von 30 Prozent, mittels Schleppschuh von 50 Prozent und mittels Gülleinjektion von 80 Prozent im Schnitt aller Ausbringungstermine im Jahr unterstellt.
Die Separierung stellt eine Möglichkeit dar, um eine optimale dünne Konsistenz der fast immer zu dick anfallenden Rindergülle zu erreichen. Damit werden durch die verbesserte Einsickerung in den Boden ebenfalls Stickstoffverluste vermindert. Bei der Separierung kann davon ausgegangen werden, dass 20 bis 30 Prozent der Stickstoffverluste im Schnitt aller Ausbringungstermine im Jahr reduziert werden. Ein ähnlicher Minderungseffekt kann auch durch die Gülleverdünnung mit Wasser mit einem Verdünnungsgrad von mindestens 1:1 unterstellt werden, sofern ausreichend Wasser dafür zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden mit der Gülleverdünnung oder der Gülleseparierung die optimalen Voraussetzungen geschaffen, damit in der Folge eine weitgehend störungsfreie und effiziente bodennah streifenförmige Ausbringung ermöglicht wird. Im Jahr 2025 wurden knapp zwei Millionen Kubikmeter Rindergülle separiert und im ÖPUL beantragt.
Die Kombination von Gülleseparierung und bodennah streifenförmiger Ausbringung stellt die optimierte Gülleausbringung dar, die die Stickstoff-Effizienz und die Grundfutterqualität verbessert.
Die Separierung stellt eine Möglichkeit dar, um eine optimale dünne Konsistenz der fast immer zu dick anfallenden Rindergülle zu erreichen. Damit werden durch die verbesserte Einsickerung in den Boden ebenfalls Stickstoffverluste vermindert. Bei der Separierung kann davon ausgegangen werden, dass 20 bis 30 Prozent der Stickstoffverluste im Schnitt aller Ausbringungstermine im Jahr reduziert werden. Ein ähnlicher Minderungseffekt kann auch durch die Gülleverdünnung mit Wasser mit einem Verdünnungsgrad von mindestens 1:1 unterstellt werden, sofern ausreichend Wasser dafür zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden mit der Gülleverdünnung oder der Gülleseparierung die optimalen Voraussetzungen geschaffen, damit in der Folge eine weitgehend störungsfreie und effiziente bodennah streifenförmige Ausbringung ermöglicht wird. Im Jahr 2025 wurden knapp zwei Millionen Kubikmeter Rindergülle separiert und im ÖPUL beantragt.
Die Kombination von Gülleseparierung und bodennah streifenförmiger Ausbringung stellt die optimierte Gülleausbringung dar, die die Stickstoff-Effizienz und die Grundfutterqualität verbessert.
Letzte Einstiegsmöglichkeit bis 31. Dezember 2026
Da diese Techniken mit entsprechenden Kosten verbunden sind, werden sie im ÖPUL unterstützt. Der letzte Einstieg in die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ ist mit dem Förderjahr 2027 möglich. Achtung, die Beantragung muss bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen.
Wenn ein Betrieb bis spätestens 30. November 2026 keine Kubikmeter im Mehrfachantrag 2026 beantragt hat, endet die Verpflichtung Ende des Jahres 2026. Um 2027 wieder prämienfähig teilnehmen zu können, muss der Maßnahmenantrag für die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ fristgerecht bis spätestens am 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Wenn ein Betrieb bis spätestens 30. November 2026 keine Kubikmeter im Mehrfachantrag 2026 beantragt hat, endet die Verpflichtung Ende des Jahres 2026. Um 2027 wieder prämienfähig teilnehmen zu können, muss der Maßnahmenantrag für die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ fristgerecht bis spätestens am 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Höhe der Prämie
ÖDüPlan Plus unterstützt bei der Dokumentation
Die bodennah streifenförmig ausgebrachten Mengen flüssigen Wirtschaftsdüngers und die separierten Rindergüllemengen müssen dokumentiert werden. Aufzeichnungsprogramme wie der ÖDüPlan Plus der BWSB der LK OÖ unterstützen dabei.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at