Beantragung der Genehmigung einer Weingarten-Neuanpflanzung von 15. Jänner bis 15. Februar 2025 möglich
Falls im Jahr 2025 die Neuauspflanzung eines Weingartens durchgeführt werden soll, jedoch kein Pflanzrecht (aus einer vorangegangenen Rodung) das in eine Genehmigung umgewandelt werden kann, zur Verfügung steht, besteht zwischen 15. Jänner und 15. Februar 2025 die Möglichkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine Genehmigung für eine Weingarten-Neuanpflanzung zu beantragen.
Dafür kann keine Umstellungsbeihilfe gewährt werden!
Der Weingarten ist innerhalb der mitgeteilten Frist vollständig auszupflanzen, da sonst eine Verwaltungsstrafe verhängt wird.
Dafür kann keine Umstellungsbeihilfe gewährt werden!
Der Weingarten ist innerhalb der mitgeteilten Frist vollständig auszupflanzen, da sonst eine Verwaltungsstrafe verhängt wird.
Kontakt
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Ing. Verena Klöckl, BA MA
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
verena.kloeckl@lk-bgld.at
T 02682/702-652
M 0664/4102652
F 02682/702-690