Antragsjahr 2025: Endberechnung vom ÖPUL und der Ausgleichszulage
Die Endberechnung der Prämien für das Antragsjahr 2025 hinsichtlich ÖPUL und Ausgleichszulage ist abgeschlossen und die Restzahlung der 25% bzw. bei der ÖPUL-Maßnahme „Zwischenfruchtanbau“ kommt es zur Auszahlung der gesamten Prämie nach Ablauf der Begrünungszeiträume im Frühjahr. Bei den Maßnahmen "Begrünungen von Ackerflächen - System Immergrün", "Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen" sowie "Tierwohl - Weide" erfolgte ebenfalls die endgültige Berechnung. Hier kommt es zur Berücksichtigung und Nachzahlung der tatsächlich errechneten Prämien innerhalb der ausgewiesenen Prämienbänder.
Mitteilungen:
Die AMA versendet die Mitteilungen an die Betriebe mit Ende Juni (über „MeinPostkorb bzw. per Post).
Sollten in den Mitteilungen Sachverhalte aufscheinen, die keine 100%ige Auszahlung darstellen, so wird ein begründeter Einspruch empfohlen. Dieser ist zeitgerecht einzubringen und die Frist dafür ist der Mitteilung zu entnehmen. Grundsätzlich beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung.
Für Fragen zur Auszahlung hat die AMA die Hotlinenummer: 050 315199 eingerichtet. Bei Einsprüchen zu den Mitteilungen stehen Ihnen auch die zuständigen Landw. Bezirksreferate beratend zur Seite.
Sollten in den Mitteilungen Sachverhalte aufscheinen, die keine 100%ige Auszahlung darstellen, so wird ein begründeter Einspruch empfohlen. Dieser ist zeitgerecht einzubringen und die Frist dafür ist der Mitteilung zu entnehmen. Grundsätzlich beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung.
Für Fragen zur Auszahlung hat die AMA die Hotlinenummer: 050 315199 eingerichtet. Bei Einsprüchen zu den Mitteilungen stehen Ihnen auch die zuständigen Landw. Bezirksreferate beratend zur Seite.