Anreicherungsgrenze für 2022 erhöht
Aufgrund der anhaltenden Niederschläge in den letzten Wochen und dem damit einsetzenden fortschreitenden Fäulnisdruck verbunden mit einem noch nicht idealen Reifefortschritt in einigen Gebieten und bei einigen Sorten wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eine erhöhte Anreicherungsspanne von 2,5% Vol. für das Erntejahr 2022 genehmigt.
Die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts darf daher für Österreichische Weine der Lese 2022 den Grenzwert von 2,5% Vol. nicht überschreiten. EU-Rechtsgrundlage: VO (EU) Nr. 1308/2013 (idgF), Anhang VIII, Teil I, lit. A Pkt. 3.
Die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts darf daher für Österreichische Weine der Lese 2022 den Grenzwert von 2,5% Vol. nicht überschreiten. EU-Rechtsgrundlage: VO (EU) Nr. 1308/2013 (idgF), Anhang VIII, Teil I, lit. A Pkt. 3.