An öffentlicher Konsultation zu regionalen Angebotsbeschränkungen beteiligen
Regionale Angebotsbeschränkungen, wie z.B. länderspezifische Verpackungen und Kennzeichnungen oder erhebliche und unfaire Preisunterschiede desselben Produkts in unterschiedlichen Mitgliedstaaten, wurden als großes Problem in der Vervollständigung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes festgemacht. In Österreich ist diese Herausforderung von Konsumentenschützern speziell für unser Land beleuchtet, als sogenannter “Österreich-Aufschlag“ bezeichnet und breit medial thematisiert worden. Da regionale Angebotsbeschränkungen aber die gesamte EU betreffen, ist eine Lösung auf Brüsseler Ebene zu finden.
Die Europäische Kommission hat daher eine öffentliche Konsultation gestartet, um abzufragen, ob es Hindernisse durch ungerechtfertigte regionale Angebotsbeschränkungen gibt. Territoriale Angebotsbeschränkungen können die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einschränken und zu erheblichen Preisunterschieden bei Gütern des täglichen Bedarfs in der EU beitragen, was in Zukunft vermieden werden soll.
Mit der Konsultation soll sichergestellt werden, dass alle Interessenträger (Käufer, Lieferanten, Produzenten, Kunden) ihre Ansichten, Erkenntnisse und Erfahrungen mit ungerechtfertigten territorialen Angebotsbeschränkungen einbringen können. Somit kann die Kommission bei der Definition des Problems, der Konzeption potenzieller Lösungen und der Bewertung ihrer möglichen Auswirkungen ein breites Spektrum von Ansichten und Beiträgen berücksichtigen.
Die Teilnahme an der Konsultation ist noch bis 29. September 2026 unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15252-Single-market-tackling-unjustified-territorial-supply-constraints/public-consultation_de möglich.
Die Europäische Kommission hat daher eine öffentliche Konsultation gestartet, um abzufragen, ob es Hindernisse durch ungerechtfertigte regionale Angebotsbeschränkungen gibt. Territoriale Angebotsbeschränkungen können die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einschränken und zu erheblichen Preisunterschieden bei Gütern des täglichen Bedarfs in der EU beitragen, was in Zukunft vermieden werden soll.
Mit der Konsultation soll sichergestellt werden, dass alle Interessenträger (Käufer, Lieferanten, Produzenten, Kunden) ihre Ansichten, Erkenntnisse und Erfahrungen mit ungerechtfertigten territorialen Angebotsbeschränkungen einbringen können. Somit kann die Kommission bei der Definition des Problems, der Konzeption potenzieller Lösungen und der Bewertung ihrer möglichen Auswirkungen ein breites Spektrum von Ansichten und Beiträgen berücksichtigen.
Die Teilnahme an der Konsultation ist noch bis 29. September 2026 unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15252-Single-market-tackling-unjustified-territorial-supply-constraints/public-consultation_de möglich.