Amerikanische Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine nach dem Bienenseuchengesetz anzeigepflichtige Bienenkrankheit. Kürzlich wurde in der Gemeinde Königsdorf Amerikanische Faulbrut festgestellt. Die Burgenländische Landwirtschaftskammer wurde von der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf (Verordnung vom 28. Mai 2024) über Bekämpfungsmaßnahmen nach Auftreten der Amerikanischen Faulbrut in der Gemeinde Königsdorf in Kenntnis gesetzt. Im Umkreis von 3 km um den Ausbruchsort wird eine Schutzzone (Sperrkreis) festgelegt - in dieser Schutzzone gelten veterinärbehördliche Vorgaben. In der betroffenen Region im Sperrkreis der burgenländischen Gemeinde Königsdorf (siehe Abbildung) gelten folgende Bestimmungen:
- 1. Bienenvölker dürfen aus dieser Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf in diese Zone eingebracht werden.
- 2. Alle Besitzer haben die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich bei der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf zu melden.
- 3. Der/die Besitzer von Bienenvölkern ist/sind verpflichtet, den Organen der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf Zutritt zum Bienenstand zu gestatten, die Entnahme von Untersuchungsmaterial zu dulden und die für die Maßnahmen nach dem Bienenseuchengesetz, BGBl.Nr. 290/1988 i.d.F. BGBl.I Nr. 67/2005, erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Bienenseuchensachverständige werden von der Behörde zur Seuchenbekämpfung beigezogen. Die Imker:innen im Bereich der Schutzzone werden um Beachtung der Vorgaben gebeten, mit einer Aufhebung der Schutzzone ist frühestens zwei Monate nach erfolgreicher Sanierung zu rechnen.