Die Agrarstrukturerhebung 2026 hat begonnen
2026 findet wieder eine Agrarstrukturerhebung als Stichprobe statt. Jene Betriebe, die in die Stichprobe fallen und daher der Auskunftspflicht unterliegen, werden von Statistik Austria ein Schreiben per Post oder E-Zustellung erhalten.
Achtung bei der Zustellung der Unterlagen von Statistik Austria
Per Post oder digitale Zustellung durch Statistik Austria
Dringend zu beachten ist, dass die Zustellung der Unterlagen per Post, oder auch digital per eZustellung erfolgen kann. All jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind, werden die Unterlagen von Statistik Austria nur elektronisch erhalten.
Dringend zu beachten ist, dass die Zustellung der Unterlagen per Post, oder auch digital per eZustellung erfolgen kann. All jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind, werden die Unterlagen von Statistik Austria nur elektronisch erhalten.
Statistik Austria nutzt die elektronische Zustellung (eZustellung) als Teil ihrer digitalen Verwaltung. "Mein Postkorb" ist das digitale Postfach für behördliche Zustellungen.
In "Mein Postkorb" können bei oesterreich.gv.at oder in der mobilen App "ID Austria" oder im Unternehmensserviceportal USP die elektronischen Zusendungen empfangen werden.
Über eine neue Nachricht in "Mein Postkorb" informiert eine E-Mail. Es ist daher zu beachten, dass die Zusendung von Statistik Austria zur Agrarstrukturerhebung elektronisch erfolgt, wenn Sie für die eZustellung registriert sind
Es ist wichtig, die in "Mein Postkorb" hinterlegte E-Mailadresse aktuell zu halten und entsprechende E-Mails zu beachten.
Meldemöglichkeiten
Für den Fragebogen ist eine ausführliche Ausfüllanleitung vorhanden, die ein selbsttätiges Befüllen des Fragebogens bestmöglich unterstützt. Auskunftspflichtige, die somit selbst in der Lage sind, den Fragebogen auszufüllen, sollten den elektronischen Fragebogen bis 22. Mai 2026 vollständig und nach bestem Wissen ausgefüllt an Statistik Austria retournieren.
MFA-Betriebe, mit Ausfüllproblemen, können die Unterstützungsleistungen der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen. Bitte vereinbaren Sie zeitgerecht einen Termin mit Ihrer Bezirksbauernkammer.
Die Beantwortung des Fragebogens über die zuständige Landwirtschaftskammer hat bis spätestens 30. Juni 2026 zu erfolgen.
Nicht-MFA-Betriebe können sich bei Unterstützungsbedarf direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen. Wird diese Variante gewählt, sollte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung für den elektronischen Fragebogen der Bundesanstalt mitgeteilt werden, dass eine eigenständige Befüllung des Fragebogens nicht möglich ist. In diesem Fall kann ein Termin für ein Telefoninterview mit der Bundesanstalt vereinbart werden.
Die Auskunftspflichtigen haben 15 Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung Zeit, für den elektronischen Fragebogen ihrer Auskunftspflicht mittels Telefoninterviews nachzukommen.
MFA-Betriebe, mit Ausfüllproblemen, können die Unterstützungsleistungen der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen. Bitte vereinbaren Sie zeitgerecht einen Termin mit Ihrer Bezirksbauernkammer.
Die Beantwortung des Fragebogens über die zuständige Landwirtschaftskammer hat bis spätestens 30. Juni 2026 zu erfolgen.
Nicht-MFA-Betriebe können sich bei Unterstützungsbedarf direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen. Wird diese Variante gewählt, sollte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung für den elektronischen Fragebogen der Bundesanstalt mitgeteilt werden, dass eine eigenständige Befüllung des Fragebogens nicht möglich ist. In diesem Fall kann ein Termin für ein Telefoninterview mit der Bundesanstalt vereinbart werden.
Die Auskunftspflichtigen haben 15 Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung Zeit, für den elektronischen Fragebogen ihrer Auskunftspflicht mittels Telefoninterviews nachzukommen.
Ausfüllhilfe mit der Hotline von Statistik Austria
Nicht-MFA-Betrieb, die den elektronischen Fragebogen nicht selbstständig ausfüllen können, erhalten telefonische Hilfe bei Statistik Austria unter der kostenlosen
Hotline-Nummer 0800 799 766
Unter dieser Nummer kann ein Interviewtermin vereinbart werden. Für die Durchführung des Telefoninterviews müssen das Passwort und die dafür erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden. Zur Vorbereitung des Telefoninterviews kann die übermittelte Ausfüllanleitung verwendet werden. Die Hotline ist auch für folgende Fragen bereit:
- Fragen oder Probleme bzgl. Anwendung bzw. Ausfüllen des Fragebogens
- Anmeldename und Passwort vergessen bzw. nicht auffindbar
- Fragen zur Betriebsnummer (LFBIS-Nr.)
- Technische Fragen zum Webfragebogen
- Inhaltliche Fragen zur Agrarstrukturerhebung
Team der Agrarstrukturerhebung
Die kostenfreie Hotline ist werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.
Tel.:+43 (0) 800 799 766
Fax: +43 1 711 28-8155
agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at
Bitte halten Sie Ihre LFBIS-Betriebsnummer bereit und geben Sie Statistik Austria bei schriftlichen Anfragen zudem Name, Adresse und Telefonnummer bekannt.
Tel.:+43 (0) 800 799 766
Fax: +43 1 711 28-8155
agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at
Bitte halten Sie Ihre LFBIS-Betriebsnummer bereit und geben Sie Statistik Austria bei schriftlichen Anfragen zudem Name, Adresse und Telefonnummer bekannt.
Der Weg zum Fragebogen
In den von Statistik Austria übermittelten Unterlagen ist der Zugang zum Fragebogen detailliert beschrieben. Über die Einstiegsseite: https://portal.statistik.at/ führt der Weg von den Anmeldedaten mit Passwort zum elektronischen Fragebogen. Siehe Beschreibung:
Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung (§ 17 Bundesstatistikgesetz – Statistikgeheimnis). Die Daten werden vertraulich behandelt.
Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der Landwirtschaftskammern und der Statistik Austria:
Agrarstrukturerhebung 2026 | Landwirtschaftskammer Österreich
www.statistik.at/agrarstrukturerhebung
Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der Landwirtschaftskammern und der Statistik Austria:
Agrarstrukturerhebung 2026 | Landwirtschaftskammer Österreich
www.statistik.at/agrarstrukturerhebung