Pflanzenschutz Fortbildungsveranstaltung - 5h
Die Veranstaltung wird gemäß Burgenländischem Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 § 5 Abs.6 als Fortbildung für die Verlängerung der Ausbildungsbescheinigung bzw. für die Wiedererlangung der Ausbildungsbescheinigung nach Ablauf der Gültigkeit mit 5 Stunden angerechnet.
Bei Unklarheiten betreffend der erforderlichen Weiterbildungsstunden geben wir Ihnen gerne Auskunft.
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Kursdauer:8 Einheiten
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Anrechnung:5 Stunde(n) für PSM-Ges.- Anrechn. UE
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Zielgruppe:ACHTUNG! Nur für jene Landwirte/innen, die den Pflanzenschutzmittelausweis durch den Sachkundenachweis (20 Stunden Kurs) beantragt haben oder über eine landwirtschaftliche Ausbildung verfügen.
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Kursbeitrag:€ 50.00
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Fachbereich:Pflanzenbau