17.03.2021 |
von Dipl-HLFL-Ing Manfred Weinhappel
Zuckerrübe: Wiederanbauprämie 2021 bei Schädlingsfraß
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Bund und Länder leisten eine Prämie von 250 Euro/ha. Da der Rübenanbau demnächst ansteht, hier einige Eckpunkte zu dieser Wiederanbauprämie:
- Die Wiederanbauprämie Prämie wird zusätzlich zu den Leistungen der Hagelversicherung (ÖHV) gewährt
- Die Wiederanbauprämie von 250 Euro/ha wird gewährt, falls schädlingsbedingt ein Umbruch notwendig ist und ein Wiederanbau mit Rübe erfolgt
- Die Schadensfeststellung bzw. die Feststellung der Notwendigkeit des Umbruchs erfolgt für alle Versicherten durch die ÖHV. Für Nicht-Versicherte ist das Heranziehen eines landw. Sachverständigen notwendig (Eine Liste ist auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums zu finden)
- Im Falle eines notwendigen Umbruchs durch Schädlingsfraß fließen daher folgende Entschädigungen: 250 Euro Wiederanbauprämie + 250 Euro Entschädigung ÖHV + ca. 200 Euo Saatgutbereitstellung (Agrana) + Zuckerertragsentgang lt. ÖHV
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Die Wiederanbauprämie ist eine Förderung im Rahmen von DeMinimis. Sie stellt explizit eine pauschale Abdeckung von zahlreichen Mehraufwendungen von Rübenanbauern dar, die mit verstärktem Schädlingsauftreten zu kämpfen haben und letztendlich trotzdem einen Wiederanbau durchführen müssen, um Rübenbestände zu etablieren. Derartige Mehraufwendungen stellen etwa dar:
- Vergrabung und Kontrolle von Pheromonfallen
- Betreuung von Fallrillen
- Rigorose und oftmalige Feldkontrolle
- Befallsbeobachtung über www.warndienst.at
- Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
- Abwicklung: Die Beantragung wird über eAMA erfolgen. Die Schadensgutachten der ÖHV werden auf direktem Weg übermittelt und müssen nicht von den Rübenanbauern hochgeladen werden.
- Weitere Informationen dazu werden in nächster Zeit bzw. im Rahmen des Auflaufens der Rübenbestände erfolgen.