Zuckerrübe: Fördermaßnahme für erhöhte Aufwendungen ab 28. April beantragen
In der Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2023 ist eine Abfederung von erhöhten Aufwendungen zur Vorbeugung und im Falle eines massiven Derbrüsselkäferbefalls auf Zuckerrübenflächen vorgesehen. Eine Antragstellung der Fördermaßnahme ist nun von 28. April bis 31. Mai 2023 in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien möglich. Die Förderung wird vom Bund und den Bundesländern finanziert, teilt die Agrarmarkt Austria mit.
Rahmenbedingungen
- Abgabe des Mehrfachantrags 2023
- auf zumindest 1 ha Zuckerrübenflächen 2023 erfolgt die Anlage und der Betrieb von Pheromonfallen aufgrund des zu erwartenden massiven Befalls des Derbrüsselkäfers
- es gibt vollständige Aufzeichnungen über die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen, sowie diesbezügliche Belege und Nachweise aus 2023, die auf den Namen der Förderwerberin oder des Förderwerbers lauten und einen eindeutigen Hinweis auf die Anzahl der bezogenen Pheromonfallen zulassen
- die Gewährung der Förderung erfolgt unter den Voraussetzungen der de-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1408/2013
- die Auszahlung der Förderung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2023
Antragstellung mit Handy-Signatur
Die Antragstellung im Serviceportal www.eama.at ist nur möglich mit der Handy-Signatur. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine AMA-Kundennummer oder eine LFBIS-Nummer der Statistik Austria. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.
Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.
Weitere Informationen
Eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung steht online zur Verfügung.
Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter einstiegshilfe@ama.gv.at und
für fachliche Fragen unter az@ama.gv.at oder der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99 (Bereich Ausgleichszulage) gerne zur Verfügung.