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29.03.2017 | von DI Werner Löffler
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Wildeinflussmonitoring: Keine Entspannung in Sicht

Trotz des Forst- und Jagd-Dialoges und der daraus resultierenden „Mariazeller Erklärung“ zeigt die bereits vierte bundesweite Erhebung, dass auf den Waldflächen ein unverändert hoher Wildeinfluss gegeben ist.

65% des in NÖ erhobenen verjüngungsfähigen Waldes unterliegen starkem Wildeinfluss. Das Monitorinsystem wurde entwickelt, um den Einfluss des Wildes auf die Waldverjüngung durch Verbiss und Verfegen von Jungpflanzen auf Bezirksebene abschätzen zu können und Entwicklungstendenzen aufzuzeigen. In jedem Bezirk sind 40 Probeflächen zur Beurteilung angelegt. Die auf diesen Flächen einheitlich objektiv erhobenen Daten und die darauffolgende Auswertung sollen als Grundlage einer neutralen, wertfreien Einschätzung des Wildeinflusses auf die Waldverjüngung dienen.

Beurteilung auf der Probefläche

Es erfolgt auf jeder Fläche ein Soll-Ist-Vergleich. Bei einer ausreichenden Anzahl an vom Wild unbeeinträchtigten Pflanzen, wird für die Fläche kein oder geringer Wildeinfluss ausgewiesen. Wird dieses Mindestziel nicht erreicht, dann wird der Wildeinfluss in Abhängigkeit des Anteils der verbissenen Pflanzen je Baumart beurteilt (Verbissprozent). Bei der Beurteilung wird in Abhängigkeit der natürlichen Waldgesellschaft zwischen Zielbaumarten, Mischbaumarten oder andere Baumarten unterschieden. Nur Zielbaumarten werden mit einer eigenen Zielpflanzenzahl berücksichtigt. Bei Mischbaumarten fließt die gesamte Baumartengruppe mit einem Gruppenziel in den Soll-Ist-Vergleich mit ein. Der Wildeinfluss beschreibt die Einwirkung des Wildes auf Zustand und Entwicklung der Vegetation.

Drei Kategorien

In der Auswertung werden drei Kategorien unterschieden.

Kein oder geringer Wildeinfluss – auf der untersuchten Fläche sind ausreichend unverbissene Zielbaumarten über 30 Zentimetern Höhe vorhanden und der Soll-Ist-Vergleich ist positiv. Werden die Sollvorgaben nicht erreicht, liegt das Verbissprozent unter der kritischen Marke von 15% der Zielbaumarten oder unter 30% für alle anderen Baumarten. Somit erwartet man keinen negativer Einfluss auf die Verjüngung.

Mittlerer Wildeinfluss – der Soll-Ist-Vergleich ist negativ, das Verbissprozent liegt bei den Zielbaumarten zwischen 15 und 30% und bei allen anderen Baumarten zwischen 30 und 50%. Bei dieser Beurteilungskategorie werden empfindlichere und seltenere Baumarten negativ beeinflusst. Es kommt zu einer  wildbedingten Änderung und Verschiebung der Konkurrenzverhältnisse.

Starker Wildeinfluss – der Soll-Ist-Vergleich ist negativ, wobei das Verbissprozent  über der zweiten kritischen Marke der Baumarten liegt (30 oder 50%). Bei diesem Wildeinfluss verlängern sich die Verjüngungszeiträume erheblich und wertvolle Mischbaumarten fallen aus.

Das Niederösterreichische Ergebnis

Das Wildeinflussmonitoring gibt auf Bezirks- und Landesebene einen Überblick, auf welchem Niveau sich der Wildeinfluss auf die Waldverjüngung abspielt und in welche Richtung er sich entwickelt. Das Ergebnis der vierten Erhebung bestätigt die drei vorangegangenen Auswertungen. Knapp zwei Drittel weisen einen starken Wildeinfluss mit den beschriebenen Folgen und Konsequenzen für die betroffenen Waldflächen auf. Dieser hohe Einfluss ist ein inakzeptabler Zustand für die aktiv bewirtschaftenden Waldeigentümer.
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© LK NÖ

Folgen für Niederösterreichs Waldbestände

In NÖ können sich landesweit gesehen nur Fichte, Lärche, Kiefer und Buche bei diesen Verhältnissen behaupten. Es kommt zwangsweise mit zunehmender Pflanzenhöhe zur Entmischung und zum Verlust von wertvollen Mischbaumarten. Im Vergleich zur Fichte und Buche sind die übrigen Baumarten in wesentlich geringerer Anzahl vertreten und werden stärker verbissen. Mit zunehmender Pflanzenhöhe verschlechtert sich das Mischungsverhältnis zusehends und Mischbaumarten scheiden im Laufe ihrer Höhenentwicklung mehr und mehr aus. Der Verlust von Baumarten schränkt die Bewirtschaftungsmöglichkeiten ein und nimmt den Grundeigentümern eine gewisse Flexibilität auf der Waldfläche. Vor allem Baumarten, die hinsichtlich des Klimawandels eine stabilisierende Funktion einnehmen könnten, wie beispielsweise Tanne und Eiche, entwachsen kaum dem Äser.

Wie kann eine Trendwende gelingen?

Durch die Unterzeichnung der Mariazeller Erklärung im Jahr 2012 haben sich die Vertreter der Forstwirtschaft und Jagdverbände auf ein gemeinsames Vorgehen hinsichtlich der Wald-Wildthematik geeinigt und Ziele formuliert. Zwei dieser Ziele betreffen die Verjüngung des Waldes und an den Lebensraum angepassten Wildstände. Die Verjüngung der am Standort typisch vorkommenden Baumarten soll dem natürlichen Potential entsprechend erfolgen können. Die Wildstände sollen derart gestaltet sein, dass Schutzmaßnahmen nicht die Regel, sondern die Ausnahme bilden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig

Es bedarf auch entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen, um diese Ziele zu erreichen und ein gezieltes Eingreifen in den Wildbestand zu ermöglichen. In Niederösterreich wurde mit den im Jahr 2014 neu verordneten Schuss- und Schonzeiten für Schalenwild ein erster Schritt getan, um ein flexibles und gleichzeitig effizientes Eingreifen zu ermöglichen. Die Jägerschaft muss nun die eröffneten Möglichkeiten konsequent umsetzen, um den gemeinsamen Zielen einen Schritt näher zu kommen. Die Grundeigentümer nehmen in der Wald-Wild-Thematik eine zentrale Rolle ein. Bei Eigenjagdgebieten haben sie selbst die Möglichkeit, regulierend einzugreifen. In Genossenschaftsjagdgebieten hat der Jagdausschuss die Aufgabe, die land- und forstwirtschaftlichen Interessen, insbesondere in Bezug auf Wildschäden und Wildstand, zu wahren. Diese verantwortungsvolle Aufgabe müssen die Jagdausschüsse auch entsprechend verfolgen und wahrnehmen.

Mariazeller Erklärung muss gelebt werden

Der Schulterschluss zwischen Forst und Jagd, bekundet durch die Mariazeller Erklärung auf höchster Ebene, muss auch in den einzelnen Jagdgebieten Niederösterreichs gelebt werden. Nur so kann eine Trendwende gelingen und können Effekte auf der Einzelfläche erzielt werden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Jägern und Grundeigentümern ist und bleibt der Schlüssel zum Erfolg.

Mariazeller Erklärung

Die Mariazeller Erklärung wurde von den Repräsentanten der Jagdverbände und der Forstwirtschaft in Österreich getroffen. Ausgehend von einem fachkundigen Diskurs über Wald und Wild beziehungsweise Forst und Jagd hat man sich auf Prinzipien und Ziele geeinigt. Diese sollen von allen Verantwortlichen gemeinsam getragen werden.

Die Prinzipien
  • Jagd ist mit Grund und Boden untrennbar verbunden – die Jagd wird im Rahmen des unverrückbaren föderalen revierbezogenen Jagdsystems ausgeübt.
  • Die Bewirtschaftungsrechte und die damit verbundene Verantwortung der Grundeigentümer sind unantastbar.
  • Wildtiere sind integraler Teil der Waldökosysteme. Wir bekennen uns vorbehaltlos zur multifunktionalen Waldwirtschaft mit ausgewogenen Lebensraumbedingungen.
  • ÖWI und WEM liefern Ergebnisse, die außer Streit stehen. Ihre Interpretation und die Vereinbarung adäquater Lösungsstrategien haben gemeinsam mit Augenmaß und Realitätsnähe auf allen Ebenen zu erfolgen. Die Wissenschaft hat hierbei und auch bei weiteren Methodenentwicklungen entsprechend Hilfestellung zu geben.
  • Die Eigenverantwortung der Jägerschaft ist unbestritten und weiter zu forcieren. Der Ausbildung und Einstellung der österreichischen Jäger im Hinblick auf die Wald-Wild-Zusammenhänge ist weiterhin höchster Stellenwert einzuräumen.
  • Notwendige jagdrechtliche Rahmenbedingungen in den Ländern sind anzustreben und bestmöglich umzusetzen.

Ziele der Erklärung
  • Die Verjüngung der am Standort typisch vorkommenden Baumarten soll grundsätzlich dem natürlichen Potenzial entsprechend erfolgen können.
  • Die Wildstände sollen derart gestaltet sein, dass Schutzmaßnahmen nicht die Regel, sondern die Ausnahme sind.
  • Weitere Verschlechterungen der Wildlebensräume und weitere Beeinträchtigungen des Wildes und seiner Lebensweise durch Dritte sind hintanzuhalten.
  • Die Regulierung der Schalenwildbestände ist die vordringliche Aufgabe der nahen Zukunft.
Grundeigentümer und Jagdausübungsberechtigte sind in gleichem Maße aufgerufen, entsprechende Maßnahmen auf allen Ebenen im Rahmen eines ergebnisverbindlichen Dialogs zu setzen, um diese Ziele zu erreichen.

Links zum Thema

  • Wildeinflussmonitoring - Bundesländerergebnisse

Weitere Fachinformation

  • Das Burgenländische Jagdgesetz 2017
  • Waldbewirtschaftung – wie geht das?
  • Pufferflächen – Wildschadenminimierung, Lebensraumverbessernd
  • ASP: Info-Blatt speziell für Forstarbeiter erstellt
  • Wildökologisches Forum Alpenraum: Die Jagd in Tourismusgebieten
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