Wertfortschreibung bei großflächigen Sturm- und Käferschäden

Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung
Eine Wertfortschreibung beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen erfolgt dann, wenn die Wertabweichung vom zuletzt festgestellten Einheitswert entweder mehr als 5%, mindestens aber 300 Euro oder mehr als 1.000 Euro beträgt.
Mit der Hauptfeststellung 2014 wurden die Verhältnisse zum 1. Jänner 2014 festgestellt. Die neuen Einheitswerte wurden grundsätzlich mit 1. Jänner 2015 wirksam.
Der schriftliche Antrag auf Wertfortschreibung zum Stichtag 1. Jänner 2021 kann bei Vorliegen der Voraussetzungen bis spätestens 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Da beim Kleinstwald (Forstbetriebsfläche bis 10 ha) pauschale Hektarsätze je Bezirk gelten, kann wegen allfälliger Kulturschäden (Kalamitäten) keine Wertfortschreibung erfolgen.
Beim Kleinwald (über 10 ha bis 100 ha) und beim Großwald (Forstbetriebsflächen über 100 ha) ist ein Antrag auf Wertfortschreibung bei Vorliegen der Voraussetzungen sehr wohl möglich.
Mit der Hauptfeststellung 2014 wurden die Verhältnisse zum 1. Jänner 2014 festgestellt. Die neuen Einheitswerte wurden grundsätzlich mit 1. Jänner 2015 wirksam.
Der schriftliche Antrag auf Wertfortschreibung zum Stichtag 1. Jänner 2021 kann bei Vorliegen der Voraussetzungen bis spätestens 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Da beim Kleinstwald (Forstbetriebsfläche bis 10 ha) pauschale Hektarsätze je Bezirk gelten, kann wegen allfälliger Kulturschäden (Kalamitäten) keine Wertfortschreibung erfolgen.
Beim Kleinwald (über 10 ha bis 100 ha) und beim Großwald (Forstbetriebsflächen über 100 ha) ist ein Antrag auf Wertfortschreibung bei Vorliegen der Voraussetzungen sehr wohl möglich.
Hilfestellung durch Forstberater
Forstfachliche Fragen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Sturm- und Käferschäden können im Hinblick auf eine Wertfortschreibung mit dem Forstberater der zuständigen Bezirksbauernkammer erörtert werden.
Noch Fragen?
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Landwirtschaftskammer in Ihrem jeweiligen Bundesland.