Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
Quick Links
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Kontakt
Bundesländer
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Informationen zu Corona
      • Informationen zu Corona
      • Allgemeine Bestimmungen
      • Situation an den burgenländischen Außengrenzen
      • Unterstützungsmaßnahmen
      • Dienstgeber, Dienstnehmer
      • Fachbereiche
    • Aktuelles
    • Best of Spritzer
    • Innovationspreis
    • Konfliktprävention und Beratung
    • Gans im Glas
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Buschenschank
    • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Allgemeines
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Borkenkäfer
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Informationen zum Waldfonds
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Artgerechte Tierhaltung
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Cross Compliance
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Investitionsförderung
    • Existenzgründungsbeihilfe
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Hofübergabe
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Steuer
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuell
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
      • Informationen und Fachartikel
    • Soziales und Arbeit
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • rundschreiben © Archiv
    Kammerzeitschrift
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    Bundesländer
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Burgenland
  2. Recht & Steuer
  3. Soziales und Arbeit
23.03.2021 | von Mag. Silvia Ornigg
Empfehlen Drucken

Werte im Sozialversicherungsrecht für 2021

Alle neuen Werte im Überblick.

Oma und BabyOma und BabyOma und BabyOma und Baby[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2020.02.12%2F1581504224998523.jpg]
Neue Werte im Sozialversicherungsrecht © Pixabay

Geringfügige Beschäftigung

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn ein monatliches Entgelt von höchstens 475,86 Euro gebührt (nur Unfallversicherungspflicht (UV) und ab dem 2. Monat der Beschäftigung Beitrag zur betrieblichen Vorsorge).

Mindestbeitragsgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung (PV) beträgt monatlich 475,86 Euro und liegt bei einem bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bis zu einem Einheitswert von 2.200 Euro vor. In der Kranken (KV)- und Unfallversicherung beträgt die Mindestbeitragsgrundlage 878,12 Euro (bis Einheitswert 4.000 Euro).

Beitragsgrundlagenoption

Für die Beitragsbemessung im Falle einer Beitragsgrundlagenoption gelten je Versicherungszweig eigene monatliche Mindestbeitragsgrundlagen:
  • UV 1.650,09 Euro
  • KV 475,86 Euro
  • PV 878,12 Euro

Seit 2020 wird der Zusatzbeitrages in Höhe von 3% der Beitragssumme nicht mehr vorgeschrieben.

Höchstbeitragsgrundlage für Bäuerinnen und Bauern

Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt in der Pensions-, Unfall-, Kranken- sowie Betriebshilfeversicherung monatlich 6.475 Euro.

Beitragssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

  • PV 17%
  • KV 6,8% (für Pensionisten 5,10%, seit 2020 kein Solidaritätsbeitrag von 0,5% mehr)
  • UV 1,9%.
Die Beiträge für Betriebshilfe (Wochengeld) in der Höhe von 0,4% der monatlichen Beitragsgrundlage sind für weibliche Anspruchsberechtigte zu zahlen, die von der Krankenversicherung ausgenommen sind (Ehegattensubsidiarität für wenige Übergangsfälle)

Pensionserhöhung

  • bis 1.000 Euro                                            +3,5%
  • über 1.000 bis 1.400 Euro      einschleifend 3,5% auf 1,5%
  • über 1.400 bis 2.333 Euro                          +1,5%
  • über 2.333 Euro                                          +35 Euro (Fixbetrag)

Ausgleichszulagenrichtsätze 2021

für alleinstehende Pensionsten 1.000,48 Euro
Familienrichtsatz 1.578,36 Euro
für jedes Kind 154,37 Euro
Richtsatz für Halbwaisen bis zum 24. LJ 367,98 Euro
Richtsatz für Vollwaisen bis zum 24. LJ 552,53 Euro
Richtsatz für Halbwaisen über dem 24. LJ 653,91 Euro
Richtsatz für Vollwaisen über dem 24. LJ 1.000,48 Euro

Ausgleichszulagenbonus / Pensionsbonus

Mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit (bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung zählen):
  • .113,48 Euro minus Gesamteinkommen - maximal 151,50 Euro


Mindestens 480 Beitragsmonate:
  • Alleinstehende 1.339,99 Euro minus Gesamteinkommen - maximal 389,20 Euro
  • Ehepaare 1.808,73 Euro minus Gesamteinkommen - maximal 388,78 Euro

Grenzwerte, bei deren Überschreiten die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wegfällt

Einkommen und Bewirtschaftung                                                                 475,86 Euro
Bewirtschafteter Einheitswert bei keinem sonstigen Einkommen      max. 2.400,00 Euro

Dazuverdienstgrenze Erwerbunfähigkeitspension

Gesamteinkommen (Pension + Dazuverdienst) ab dem eine Erwerbsunfähigkeitspension als Teilpension gebührt 1.260,61 Euro
Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (475,86 Euro) kann zur Erwerbsunfähigkeitspension ohne Pensionsabzug dazuverdient werden.
Damit die Erwerbsunfähigkeitspension anfällt, muss der Einheitswert unter 1.500 Euro fallen.

Pflegegeld 2021

Stufe 1 162,50 Euro
Stufe 2 299,60 Euro
Stufe 3 466,80 Euro
Stufe 4 700,10 Euro
Stufe 5 951,00 Euro
Stufe 6 1.327,90 Euro
Stufe 7 1.745,10 Euro

Behandlungsbeitrag für Bäuerinnen und Bauern

pro Quartal 10,74 Euro

Rezeptgebühr 6,50 Euro

Rezeptgebührenbefreiung

Pensionisten/automatische Befreiung für Bezieher einer Ausgleichszulage / Pensionsbonus
Pensionist/auf Antrag bei hohem Medikamenten- und Heilmittelbedarf:
Alleinstehende 1.150,55 Euro
Ehepaare 1.815,11 Euro
Erhöhung je Kind 154,37 Euro
Betriebsführer/Antragstellung erforderlich:
Alleinstehende 1.000,48 Euro bis Einheitswert (EW) 6.500 Euro
Ehepaare 1.578,36 Euro bis EW 10.200 Euro
Erhöhung je Kind 154,37 Euro EW 1.000 Euro
Betriebsführer bei sozialer Schutzbedürftigkeit/Antragstellung erforderlich:
Alleinstehende 1.150,55 Euro bis EW 7.400 Euro
Verheiratete 1.815,11 Euro bis EW 12.500 Euro
Erhöhung je Kind 154,37 Euro EW 1.000 Euro
Die Rezeptgebührenobergrenze beträgt 2% des Jahresnettoeinkommens (Beitragsgrundlage) der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen). Überschreiten die Aufwände an Rezeptgebühren diesen Betrag, wird diese Person automatisch von der Rezeptgebühr befreit.

Wochengeld der Bäuerin

  • Täglich 56,87 Euro
  • Normalgeburt 6.426,31 Euro
  • Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt 8.018,67 Euro

Kinderbetreuungsgeld

Pauschalvariante:
12.366,20 Euro Alleinbezug - 15.449,28 Elternbezug
Dazuverdienstgrenze: 16.200 Euro
Beihilfe: 6,06 Euro täglich
Dazuverdienstgrenze Antragsteller 7.300 Euro, zweiter Elternteil 16.200 Euro

Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld:
Bäuerinnen und Bauern 19.383 Euro
Dazuverdienstgrenze 7.300 Euro
Partnerschaftsbonus:
1.000 Euro bei annähernd gleicher Bezugsdauer

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld beträgt in der Grundvariante bei Bezug durch einen Elternteil täglich 33,88 Euro bis zu 365 Tagen ab der Geburt des Kindes. Die Anspruchsdauer kann bis zu 851 Tage ab der Geburt des Kindes verlängert werden, wodurch sich der Tagesbetrag verringert. Der Höchstbetrag von 12.366,20 Euro bleibt durch die flexible Inanspruchnahme gleich. Das Kinderbetreuungsgeld ruht in Höhe des Wochengeldanspruches. Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, so kann dieses in Höhe von 15.449,28 Euro flexibel bis maximal 1063 Tage ab der Geburt des Kindes (3. Lebensjahr) in Anspruch genommen werden. Die Dazuverdienstgrenze zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beträgt 16.200 Euro oder 60% des letzten Einkommens des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes. Die Dazuverdienstgrenze ist eine Jahresgrenze. Jene Einkünfte, die während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes zugeflossen sind, werden durch die Anzahl der Bezugsmonate dividiert und mit zwölf multipliziert. Der so ermittelte Betrag darf die Dazuverdienstgrenze nicht überschreiten. Beim einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt die Bezugszeit 365 Tage bei Alleinbezug und 426 Tage bei Bezug durch beide Elternteile. Der Höchstbetrag beträgt täglich 66 Euro, der Mindestbetrag 33,88 Euro. Für Landwirte beträgt das tägliche einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 80% des Wochengeldbezuges (2021: 80% von 56,87 Euro sind 45,50 Euro x höchstens 426 Tage sind insgesamt maximal 19.383 Euro) Die Dazuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beträgt 7.300 Euro. Für das pauschale Kinderbetreuungsgeld als auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gibt es einen Partnerschaftsbonus von 500 € für jeden Elternteil (also insgesamt 1.000 Euro), wenn die Eltern das Kinderbetreuungsgeld für dasselbe Kind zu annähernd gleichen Teilen bezogen haben (mindestens 124 Tage, ein Elternteil mindestens 40% der andere Elternteil höchstens 60%, Antragstellung erforderlich).

Bezieher des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes können maximal für ein Jahr eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beziehen (täglich 6,06 Euro). Die Zuverdienstgrenze für die Beihilfe beträgt für den Antragsteller jährlich 7.300 Euro und für den Partner 16.200 Euro. Diese Beihilfe muss bei späteren höheren Einkommen nicht zurückbezahlt werden.

Bezug von Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte

Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von mehr als 15.862 Euro auf eigene Rechnung und Gefahr führen, gelten nicht als arbeitslos und haben daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei Zupachtung ist der volle Einheitswert des Verpächters heranzuziehen und nicht 2/3 wie für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Zum nächsten Artikel nächster Artikel

Pilotprojekt Ernte- und Lesehelfer

Weitere Fachinformation

  • Werte im Sozialversicherungsrecht für 2021
  • Pilotprojekt Ernte- und Lesehelfer
  • Einreisebeschränkungen ab 10.02.2021 auch für Berufspendler (Stand 09.02.2021)
  • Beitragsgrundlagen-Option
  • Dienstnehmer korrekt unterbringen
  • Höhere Mindestpensionen
  • Pflegegeld wird ab sofort jährlich erhöht
  • Was passiert mit dem landwirtschaftlichen Betrieb im Notfall?
  • Selbstversicherung für pflegende Angehörige

LK Beratung

Beratung-Recht © Archiv

Recht, Steuer und Soziales

Beratungsangebot der LK Burgenland nutzen!

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2021 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: office@lk-bgld.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung

Newsletter
Facebook
Oma und Baby
Neue Werte im Sozialversicherungsrecht © Pixabay