Wert der Wirtschaftsdünger richtig nutzen!?

Was ist in den kommenden 7 Jahren zu tun?
Um die Anforderungen aus Umweltdiskussion, Nachbarschaftsproblematik im Bereich Geruch, den Anforderungen einer bedarfsorientierten Pflanzenernährung und letztlich der NEC Richtlinie gerecht werden zu können braucht es Anstrengungen in allen Aktivitätsbereichen (Stall-Lager-Ausbringung) und bei allen Tierarten! In der Wirtschaftsdüngerausbringung steckt der stärkste und am raschesten umsetzbare „Hebel“. Damit ist insbesondere die Notwendigkeit der deutlichen Erhöhung des Anteiles an bodennah ausgebrachter Gülle zu verstehen. Derzeit werden auf Grünland weniger als 10 % der Gülle bodennah ausgebracht. Am Acker liegt der Anteil bereits bei 30-35%. Das Ziel muss es sein, dass wir im Grünland wenigstens 45, besser 50% der Gülle in Zukunft bodennah ausbringen. Auf Acker müsste der Anteil zumindest verdoppelt werden.
In der GAP NEU (ab 1.1.2023) wird die mit dem Schleppschlauch bodennah ausgebrachte Gülle wie bisher mit 1,00 €/m3 und die mit dem Schleppschuh ausgebracht Gülle mit 1,40 €/m3 gefördert. Wird die Gülle „eingeschlitzt“ oder direkt eingearbeitet (Güllegrubber), dann wird in Zukunft 1,60 €/m3 bezahlt. Auf unbestellten Ackerflächen ist Festmist und Gülle „unmittelbar“ (innerhalb von 4 Stunden) einzuarbeiten. Um hier eine „Bodenverschmierungen“ zu verhindern darf die Ausbringmenge 30m3/ha nicht wesentlich überschritten werden und auf der Fronthydraulik sollte ein Spurräumer montiert sein, der das Gülleband oder den Festmist im Räderbereich vorher einarbeitet. Auf Bergbetrieben und in Hanglagen stößt die bodennahe Gülleausbringung an ihre Grenzen. Deshalb gehen die Berechnungen nicht von 100 %, sondern nur von 50 % (Grünland) und 70 % (Acker) bodennah auszubringender Gülle aus.

Damit am Grünland die "Güllewürste" nicht zum Problem werden!?
Damit die am Grünland bandförmig abgelegte Gülle nicht in das Futter einwachsen kann ist die Gülle entweder zu verdünnen (Sommergülle 1:1) oder bei größeren Transportentfernungen die Gülle zu separieren. Auch hinsichtlich Gülleseparierung ist an eine Kubikmeterförderung in der neuen GAP Periode vorgesehen, um die hohen Herstellungskosten von 3-5 € pro Kubikmeter entsprechend reduzieren zu können. Spätestens bei Feld-Hofentfernungen von 5 km und mehr wird die Gülleseparierung bereits aufgrund der eingesparten Transportkosten wirtschaftlich interessant. Der Güllefeststoff kann auch als Einstreualternative zu Stroh in Tiefboxen verwendet werden. Dabei sind insbesondere bei überbetrieblicher Gülleseparierung Hygienestandards einzuhalten! Jedenfalls darf kein Güllefeststoff derselben Tierkategorie von anderen Betrieben als Einstreu mitgeschleppt werden.
Die Infiltrationseigenschaften (Eindringen der Gülle in den Boden) der separierten Gülle sind im Vergleich zu einer unbehandelten Gülle jedenfalls deutlich verbessert und die Neigung zur Futterverschmutzung deutlich reduziert. Unabhängig von der Ausbringtechnik besteht diesbezüglich jedenfalls Handlungsbedarf! Ergebnisse aus Österreich und der Schweiz zeigen mehrfach, dass breitflächig ausgebrachte Gülle in gleicher Weise, wenn nicht sogar erhöht zur Futterverschmutzung neigt. Faktum ist, dass dieses Problem von den LandwirtInnen deutlich weniger wahrgenommen wird, wie die Streifenbildung bei der bandförmigen Gülleausbringung.
Wird im Frühjahr die dicke Wintergülle bandförmig ausgefahren und es anschließend nicht oder nicht ausreichend regnet, ist es sinnvoll nach dem Antrocknen der Güllebänder diese mit dem Wiesenstriegel zu zerteilen.

Verluste reduzieren heißt Nährstoffeffizienz erhöhen!
