14.10.2020 |
von Reinhard Egger / Franz Eberharter
Wenn’s (nicht mehr) zum Himmel stinkt
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Die Vorgaben der NEC-Richt
linie (nationale Emissionshöchstmengen) sind klar: Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen müssen sinken. Laut Umweltbundesamt war die Landwirtschaft im Jahr 2014 für 94% aller Ammoniak-Emissionen verantwortlich. Die Zielsetzung ist eine Reduktion um 12% bis zum Jahr 2030. Rund die Hälfte der Ammoniak-Emissionen im Sektor Landwirtschaft entstehen bei der Ausbringung der Wirtschaftsdünger. Deshalb stellt gerade die bodennahe Ausbringungstechnik eine wesentliche Reduktionsmöglichkeit dar. Aus diesem Grund muss der Anteil an bodennah ausgebrachter Gülle bzw. Jauche in den kommenden Jahren deutlich gesteigert werden.
Konfliktpotenzial Geruchsbelästigung
In den letzten Jahren sind die Beschwerden hinsichtlich Geruchsbelästigung massiv gestiegen. Durch die Umstellung auf Laufstallhaltung und die damit einhergehende Güllewirtschaft und Gabenteilung hat sich die Problematik mit den Anrainern deutlich verschärft. Auch aus diesem Aspekt heraus ist die Forcierung der bodennahen Ausbringung für das Image der Landwirtschaft sehr wichtig.
Es lohnt sich
Die nachstehende Grafik verdeutlicht die Wirkung der bodennahen Ausbringungstechnik. Den Mehrkosten bei der Ausbringung steht neben der Förderung im ÖPUL-Programm auch eine bessere Stickstoffeffizienz der eingesetzten Gülle gegenüber. Unter der Annahme, dass pro Jahr insgesamt 50 m³ Gülle pro Hektar ausgebracht werden, kommen rund 30 Kilogramm mehr Stickstoff zur Wirkung. Bei einem Reinnährstoffpreis von 1,35 Euro je Kilogramm Stickstoff erspart man sich zusätzlich zur Förderung rund 40 Euro pro Hektar an mineralischem Stickstoff.
Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen
So wie bereits 2020 wird es auch im Verlängerungsjahr 2021 einen generellen ÖPUL-Einstiegstopp geben. Einzige Ausnahme ist die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“. Zur Verringerung der Ammoniakemissionen ist der Neueinstieg in diese Maßnahme mit dem Herbstantrag 2020 für das Antragsjahr 2021 möglich. Außerdem wird die förderfähige Menge je Hektar für alle Teilnehmer von 30 auf 50 m³ erhöht. Die Prämie beträgt bei Verwendung von Schleppschlauch- und Schleppschuhverfahren 1,00 Euro je m³ bodennah ausgebrachtem flüssigen Wirtschaftsdünger, bei Gülleinjektionsverfahren 1,20 Euro je m³.
Ablauf Mehrfachantrag
Es müssen mindestens 50% des jährlich ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngers bodennah ausgebracht werden. Diese Menge ist im Mehrfachantrag zu beantragen. Die Ausbringung ist schlagbezogen je Feld hinsichtlich Menge und Zeitpunkt auszuzeichnen, die Aufzeichnungen sind am Betrieb aufzubewahren und auf Aufforderung der AMA vorzulegen. Für Neueinsteiger in diese Maßnahmen sind im Jahr 2021 nur jene Güllemengen anrechenbar, die bis 15. Mai ausgebracht werden. Die ausgebrachten Mengen nach dem 15. Mai 2021 werden im darauffolgenden Jahr prämienwirksam und können in der Folge im Mehrfachantrag 2022 beantragt werden.
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