Weinmarktordnung: Antragsstopp Umstellungsförderung, Absatzförderung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat daher einen Antragsstopp für die Maßnahmen Umstellungsförderung und Drittlandsförderung bis Ende der Periode ausgesprochen. Anträge für Investitionsförderungen können weiter eingereicht werden. Die neue Förderperiode, mit der dann neue Fördermittel zur Verfügung stehen, beginnt mit Oktober 2023. Anträge für die Umstellung können daher wieder ab 16. Oktober 2023 und Anträge für Absatzförderung und Info- Maßnahmen ab dem 01. September 2023 eingereicht werden.