Weingarten-Neuanpflanzung
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Falls im Jahr 2019 die Neuauspflanzung eines Weingartens durchgeführt werden soll, jedoch kein Pflanzrecht (aus einer vorangegangenen Rodung) das in eine Genehmigung umgewandelt werden kann, zur Verfügung steht, besteht zwischen 15. Jänner und 15. Februar 2019 die Möglichkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine Genehmigung für eine Weingarten-Neuanpflanzung zu beantragen.
Dafür kann keine Umstellungsbeihilfe gewährt werden!
Der Weingarten ist innerhalb der mitgeteilten Frist vollständig auszupflanzen, da sonst eine Verwaltungsstrafe verhängt wird.
Der Weingarten ist innerhalb der mitgeteilten Frist vollständig auszupflanzen, da sonst eine Verwaltungsstrafe verhängt wird.