Waldbrandverordnung
Aufgrund der derzeit bestehenden Gefährdungslage gelten zur Vorbeugung gegen Waldbrände nachfolgende Regelungen. Die laufend aktualisierten Verordnungen der einzelnen Bezirke finden Sie im Download.
In den Waldgebieten aller Gemeinden die Verwaltungsbezirke Neusiedl am See und Mattersburg und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen,
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen.
- wie das Rauchen,
- das Hantieren mit offenem Feuer,
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen,
- jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen.
Verordnung von Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden
Siehe Download.
Downloads zum Thema
- Waldbrandverordnung / Bezirk Neusiedl/See PDF 42,83 kB
- Waldbrandverordnung / Bezirk Mattersburg PDF 569,83 kB
- Waldbrandverordnung / Eisenstadt-Umgebung PDF 33,29 kB
- Waldbrandverordnung / Oberpullendorf PDF 69,25 kB
- Waldbrandverordnung / Oberwart PDF 150,32 kB
- Waldbrandverordnung / Freistadt Rust PDF 437,30 kB