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Vorbereitung auf den MFA-Onlineantrag

Worauf die Antragsteller beim grafischen Online-Mehrfachantrag achten müssen, ist hier zusammengefasst.

Auf der Homepage der AMA (www.ama.at) stehen detaillierte Handbücher für die Antragstellung und Digitalisierung sowie Referenzänderung zum Download zur Verfügung. Weitere Infos und Beiträge zum MFA 2019 bieten die Beiträge in der Kammerzeitung. Gerne helfen auch die Berater in der BBK/Außenstelle/dem Bezirksreferat. © Agrarmarkt Austria
Auf der Homepage der AMA (www.ama.at) stehen detaillierte Handbücher für die Antragstellung und Digitalisierung sowie Referenzänderung zum Download zur Verfügung. Weitere Infos und Beiträge zum MFA 2019 bieten die Beiträge in der Kammerzeitung. Gerne helfen auch die Berater in der BBK/Außenstelle/dem Bezirksreferat. © Agrarmarkt Austria
Die Antragstellung für den Mehrfachantrag 2019 (MFA 2019) ist in der Zeit von 1. März 2019 bis 15. Mai 2019 möglich. Verspätete Anträge (bis 9. Juni 2019) haben eine Kürzung des Auszahlungsbetrages zur Folge. Anträge nach dem 9. Juni können nicht für die Auszahlung berücksichtigt werden. Für die Antragstellung jedenfalls erforderlich ist eine gründliche einzelbetriebliche Vorbereitung. Die nachfolgende Aufstellung kann dabei als Unterstützung herangezogen werden.

Das ist beim MFA zu berücksichtigen:

  •  Aktueller Bewirtschafter korrekt oder Bewirtschafterwechsel (BWW) erforderlich (z. B. nach Gesamtbetriebsübertragung)
Was ist zu tun? Stammdatenüberprüfung; BWW bis zum 15. April 2019 in der BBK durchführen; Unterschrift von Übergeber und Übernehmer am Formular
  • Referenzfläche für landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen am Betrieb einschließlich Landschaftselemente
Was ist zu tun? Überprüfung der aktuellen Referenz in der (digitalen) Hofkarte auf Basis des aktuellen Luftbildstandes und des Kenntnisstandes in der Natur. Bei erforderlicher Referenzausweitung bzw. Beantragung von Landschaftselementen (wie z. B. Ersatzbäume): Nachweise über Ausweitung bzw. Neubeantragung beim Referenzantrag hochladen bzw. zur Antragstellung in BBK vollständig mitbringen
  • War seit der letzten Antragstellung eine Vor-Ort-Kontrolle?
Was ist zu tun? Prüfung von allfälligen Abweichungen und ggf. Übernahme des Ergebnisses der Flächenkontrolle in den MFA 2019
  • Sämtliche landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen (Feldstücke und Schläge)
Was ist zu tun? Angabe der jeweiligen Schlagnutzung mit dem in der Natur bewirtschafteten Flächenausmaß und lagegenauer Zuordnung (Schlageinteilung möglichst stabil halten!)
  •  Almobmänner und Bewirtschafter von Einzelalmen
Was ist zu tun? Almreferenz mit Außengrenzen; Überschirmung beachten und nicht-landwirtschaftlich genutzte Flächenteile abziehen
  • Tierbestand (ausgenommen Rinder)
Was ist zu tun? Angabe aller Tierkategorien des Tierbestandes zum 1. April 2019 bzw. des Durchschnittstierbestandes
ÖPUL-Maßnahmen

Was ist zu tun? Alle beantragten Maßnahmen lt. HA 2018 und allfällige Änderungen zum MFA 2019
  • ZA-Übertragungen
Was ist zu tun? Wurden seit dem MFA 2018 Flächen übertragen (z. B. ver- oder zugepachtet) und erfolgt damit auch eine ZA-Übertragung, Durchführung der ZA-Übertragung bis 15. Mai 2019, Unterschrift von Übergeber und Übernehmer am Formular notwendig und Abgabe des Antrages in der BBK
  • Bei bestimmten Anträgen und Anzeigen sind Dokumente als Nachweis für geltende Förderungsvoraussetzungen im MFA hochzuladen (z. B. Ausbildungsnachweis für Junglandwirte-Top-Up, …)
Was ist zu tun? Gültigkeit und Vollständigkeit der Nachweise; gemeinsam mit dem MFA hochladen  
  • Aufzeichnungen
Was ist zu tun? Vollständigkeit und Aktualität der verpflichtenden Aufzeichnungen (Cross Compliance; ÖPUL) für das laufende Jahr und für das (die) Vorjahr(e).

Weinbau-Kataster

Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Ländern, BMNT, AMA und LK‘s, an der Überführung des Rebflächenverzeichnisses (Weinbaukatasters) in das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (Invekos) gearbeitet. Mit dem MFA 2020 soll der Weinbaukataster vollständig im Invekos eingegliedert sein. Als Vorarbeit dazu können jedoch bereits im MFA 2019 freiwillig Sorte und Auspflanzjahr angegeben werden.

Änderungen Greening 2019

Das Jahr 2019 bringt kleinere Änderungen im Bereich Greening. Man kann nun auch Flächen mit durchwachsener Silphie als Ökologische Vorrangfläche beantragen. Auf brachliegenden Flächen sowie Flächen mit Bienentrachtbrachen ist eine landwirtschaftliche Erzeugung ganzjährig nicht erlaubt. Ein Umbruch ab dem 1. August bzw. dem 1. September ist nur möglich, wenn anschließend eine Winterung oder eine Zwischenfrucht angebaut wird. Andernfalls ist der Umbruch erst im Folgejahr gestattet.

Weitere Fachinformationen

  • Wichtige Termine und Hinweise zu INVEKOS

  • Rund 1,3 Mrd. Euro bei Hauptauszahlung 2022

  • AMA gibt Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2022 bekannt

  • Aufzeichnungsverpflichtungen unbedingt einhalten und aktuell führen!

  • Außergewöhnlicher Anpassungsbeihilfe für geschützten Anbau ausbezahlt

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Telefon: +43 (0) 2682 702
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